Historische Blaetter 1. (1921)

Arnold Winkler: Die Korrespondenz des Erzherzogs Johann mit der Staatskanzlei über die Schweizer Sonderbundsfrage

doch um eines gerechten Urteils willen die Frage offen gelassen werden, ob nicht auch ein genialer Staatsmann seine Mühe um die Lösung des schweizerischen Problems nutzlos erschöpft hätte angesichts der Haltung der übrigen Mächte, besonders Frankreichs. Wohl stand die Erhaltung der Schweizer Konstitution von 1815 ausdrücklich im Programm der europäischen Großstaaten, ausgenommen etwa Englands, das an den katholisch-konservativen Rechten in der neutralen Republik kein Interesse hatte und von einem Übergreifen des Radikalismus wenig befürchtete. Aber auf keine Weise wollte sich die Einhelligkeit im Mächtekonzert zum Einschreiten in der Schweiz erzielen lassen und noch weniger konnte wegen des allseitigen Mißtrauens irgendwo an ein vereinzeltes Vorgehen gedacht werden. Und das Schlimmste endlich war, daß nicht einmal ein einwandfreier Rechtsgrund für die Anwendung von Zwangs­maßregeln gegen die Schweiz sich finden ließ. Für Österreich war der Schutz der im sogenannten Sonderbunde vereinigten Kantone Ehren­sache; aber die Mittel, diesen Schutz wirksam zu machen, fanden sich nicht. Es blieb bei Kleinigkeiten zur Hilfeleistung und Nadelstichen als Strafaktionen und schon um die Jahreswende 1846/47 mußte Metternich jede Aussicht, den Sonderbund zu retten, endgültig verloren geben1. Dieser nachgerade qualvollen und würdelosen Lage machte der Bürger­krieg von 1847 ein rasches Ende: Die Schweiz handelte nach ihrem Selbstbestimmungsrecht, nicht nach den Bestimmungen der Großmächte. Daß der tüchtige Kenner der einschlägigen Schweizerdinge wenn schon nicht umfassender, so doch nicht wenigstens öfter gefragt wurde, hatte demnach viel Grund. Erzherzog Johann war ein vorsichtiger und methodischer Denker, aber — falls überhaupt einer — kein weitschauen­der Politiker. In jener schwierigen Situation konnte also auch er eigentlich nichts dem Staatskanzler nützen, der selbst wieder nicht der Mann dazu war, auch kleine beiläufige Anregungen intuitiv zu großen Entwürfen auszugestalten und sich so erst mit Recht anzueignen. Das umfassende Konzept fehlte ja stets der Metternichschen Politik: sie wurde von den Umständen gemeistert; konnte darum in der schweizerischen Frage, die im Prinzip eine europäische war, vorab mit der britischen Politik in kein Verhältnis kommen. Erzherzog Johann wurde, wie wir erst jetzt klar sehen, in die Ent­wicklung der Schweizerpolitik Metternichs gar nicht eingeweiht Daher 68 1 Darüber vgl. die ausführliche Darstellung in meinen Aufsätzen »Die österreichische Politik und der Sonderbund« und »Österreichs materielle Hilfe für den Sonderbund« im »Anzeiger für Schweizerische Oeschichte«, 1919, Nr. 4 (S. 270—336), und 1920,, Nr. 3/4 (S. 15S—216).

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