Historische Blaetter 1. (1921)

Otto Cartellieri: Der Pas de la Dame Sauvaige am Hofe Herzog Karls des Kühnen von Burgund

von Gedanken, Gefühlen und von der Hoffnung, die seine liebste Nahrung war. In der weiten Ebene Wohlbehagen, die zwischen dem Schlosse Schönheit und dem edlen Berge Gnade liegt, den man Guten Ruf nennt, griff ihn deren Wächter, der Ritter Blick, an und verwundete ihn auf den Tod. Nur der Pflege eines Einsiedlers in der Eremitage Freundliche Aufnahme verdankte er seine Rettung. Dort besuchte ihn die Herrin des grimmigen Wächters und verabreichte ihm in Rede und Gegenrede heilsame Medizin. Es war eine Wilde Frau1: die prächtigsten hellblonden Haare, die den ganzen Körper bedeckten, bildeten ihr einziges Gewand; den Kopf schmückten blühende Zweige. Durch ihre Schönheit, Milde und höfische Sitte gewonnen, bat der Genesende, ihr dienen zu dürfen. Doch lehnte sie es mit sanfter Strenge ab, versprach ihm aber günstigere Antwort, wenn er an einer Stätte, die geeignet sei, Tugend und Lob zu erwerben, Nahrung zu sich genommen und seinen Namen durch ritter­liche und edle Übungen in aller Munde gebracht habe. Darauf verließ er die Wilde Herrin, eilte durch die mühevollen Einöden der Gedanken und durch die Sümpfe der Phantasien, bis er die Bedingungen für einen Pas mit stumpfen Waffen aufgesetzt hatte. Als Diener der Wilden Herrin teilt er sie mit Genehmigung seines Herrn, des Herzogs von Burgund, mit und ladet auf den 14. Januar 1470 und die folgenden Tage die Edelleute zum Kampfe ein, und zwar jedes­mal zu einem einmaligen Lanzenstechen und zu siebzehn2 Schwerthieben. Die wichtigsten Bedingungen sind: Die Wahl des Harnisches steht jedem frei, aber verboten ist es, sich am Sattel festzubinden. Ebenso, das Pferd des Gegners zu treffen; wird es getötet, so muß es ersetzt werden. Jeder muß bei seiner Ankunft erklären, ob er einen Schwert­oder Ringkampf beabsichtigt. Wer den letzteren ohne vorherige Ansage beginnt, wird von dem Preise ausgeschlossen und dem Herzog auf Gnade und Ungnade übergeben. Wer am schönsten gestochen und am besten getroffen hat, erhält als Dank einen Schild mit dem Bilde der Wilden Herrin; der Sieger aus dem Schwertkampfe ein reiches Armband3. Claude de Vaudrey tritt als Bürge für den Diener der Wilden Herrin auf und setzt unter diese Statuten am 14. Dezember 1469 sein Siegel. 1 Zu den schon im frühen Mittelalter auftauchenden Wilden Männern und Frauen vgl. F. v. d. Leyen (im Verein mit A. Spanier), Die altdeutschen Wandteppiche im Regensburger Rathause in: Das Rathaus zu Regensburg 1910. — Ich gebe hier nur die nötigsten Belege. 2 Zu der Zahl 17, der verstärkten 7, vgl. A. Rauschmaier, Über den figürlichen Gebrauch der Zahlen im Altfranzösischen (Münchener Beiträge zur roman, u. engl. Philol. Ill) S. 69 f. — Siehe auch Cartellieri, Ritterspiele S. 16 Anm. 4. * Traicté 61: Ung riche manicle en maniére de ung riche bracelet qui est une parure et joliveté és dames de Castille et aussy de Portugal.

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