Hidrológiai Közlöny 1941 (21. évfolyam)

Vigh Gyula dr.: Új hőforrások feltárása a Rákostorok vonalában

298 Dr. Franz Papp b) Nun ist das Fugensystem aufzuklären. Das Budai Gebirge ist zu Schollen, stellenweise zu Schuppen und Horste zergliedert. Karstwas­servorkommen werden am wahrscheinlichsten längs der Brüche und Verwerfungen anzutreffen sein. c) Im Falle der Sondierschacht 2—3 m unter den Karstwasserhori­zont des betreffenden Gebietes hinabreicht und sich noch kein Wasser meldet, so sind die Gesteinsrisse durch zweckmässige Sprengungen zu erweitern, oder es sind Bohrlöcher am Schachtgrunde anzubringen, die­selben mit enstprechender Menge von Säure zu füllen, wodurch die Fu­gen erweitert und das Hinströmen des Wassers gefördert wird. d) Der Einreicher dieser Preisaufgabe ist aus juridischen und Naturschutzgründen gegen jeden Versuch der im inneren, oder im äusseren Schutzgebiete der Budapester Thermen auf die Erschliessung von Tiefenwasser zu welch immer einen Zweck — gerichtet wäre. Das Gesetz ist seinem Wesen nach der ideale Regler und Lenker des Lebens, seine wie immer geartete Auslegung oder Umgehung muss als unstatt­haft abgelehnt werden. Wenn sich irgendeine gesetzliche Bestimmung für offensichtlich unzweckmässig erweist, muss für ihre Abänderung gesorgt werden. Um die Budapester Thermen gehen die Meinungen aus­einander, bei objektiver Betrachtung wird man aber jeden kühneren, tiefgreifenderen Eingriff als für die Thermen schädlich erkennen und demgemäss die Anwendung des Gesetzes nach Wort und Laut als be­gründet ansehen müssen. Aber selbst wenn die Tehrmen nicht unter ge­setzlichem Schutz stünden, dürfte die Hauptstadt diese ihre kostbarsten Naturschätze keiner Gefährdung aussetzen. Dies umso weniger, als ja hiefür gar kein Grund vorliegt, da ausserhalb der Gemeindegrenzen, die in diesem Falle nicht nur administrative, sondern natürliche Grenzen sind, sich reichliche Gelegenheit zur Erschliessung von Karstwasser bietet. e) Es kann aber vorkommen, dass bei dem Aufsuchen des Karst­wassers in der Nähe des äusseren Schutzgebietes, aber ausserhalb des­selben, ungewollt warmes Wasser erschlossen wird. Im Falle das auf­brechende Wasser wärmer als 19° C wäre, (die Temperatur der Árpád­quelle in Óbuda als Masstab genommen), müsste es unverzüglich der chemischen Untersuchung zugeführt werden, und soferne es keine aussergewöhnliche Bestandteile enthält, müsste der Austritt ohne Rück­sicht auf etwaige Vorteile der nächsten Umgebung verstopft werden, nicht dem Gesetze gehorchend, sondern im richtig aufgefassten Interesse der Naturschätze. Eines der ersten Schritte müsste sein das Aufsuchen und des Er­sehliessen dieses Karstwassers. Sein Einschalten in die hauptstädtische Wasserleitung ist zunächst nicht begründet. Es muss erst auf seine Zu-

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