Hidrológiai Közlöny 1932 (12. évfolyam)
Lászlóffy B. Woldemár: Das Tisza- (Theiss-) Tal
198 Woldemár Lászlóffy-Böhtn keine zusammenhängende Klein- oder Mittelwasserregelung stattgefunden hat und der Fllüss auch heute noch vielfach selbständig einem seiner Natur entsprechenden Gleichgewichtszustande zustrebt. 3. Die Tisza als Schiffahrtsstrasse. Seit der Regelung ist stellenweise eine Senkung fast um 2 m des Kleinwasserspiegels eingetreten, ohne jedoch von einer zulänglichen Vertiefung des Bettes begleitet zu sein, wodurch die schiffbare Tiefe eine Verminderung erfahren hat. Die der herbstlichen Regenperiode folgenden kleineren Flutwellen vermögen wegen ihrer geringen Abflusszeit keine bedeutende Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse herbeizuführen. Der regelmässige Schiffverkehr beschränkt sich heute im Herbst auf die Strecke bis Szolnok, bezw. bis Tiszafüred. Ein weiteres Vordringen der Schiffe nach stromaufwärts ist nur in den Zeiten günstiger Wasserstände, oder bei geringer Belastung möglich. Infolge der geradlinigen Durchstiche, bildeten sich stellenweise schlechte Furten und es trat eine Störung des Gleichgewichtszustandes ein, welches Übel aber durch eine Niedrigwasserregelung behoben werden kann. Bisher wurde an der Tisza nur für den Hochwasserschutz gesorgt; auch die im Bette vorgenommenen Arbeiten dienten bloss der Hochwasserregelung. Das Problem der Niedrigwasserregelung harrt indessen noch seiner Lösung. Immerhin können die durch die Durchstiche hervorgerufenen Vorteile nicht unterschätzt werden. Als solche sind in erster Reihe die Abkürzungen örtlicher Entfernungen zu nennen, dann die Vereinheitlichung des Bettes, Beseitigung bezw. Abtrennung zahlreicher Stromspaltungen, bezw. Nebenarme, schliesslich die Ausschaltung vieler, die Schiffahrt hindernden schroffen Krümmungen. Die Anzahl der Krümmungen mit Radien unter 200 m betrug vor der Regelung 77, unter denen auch Krümmungen mit Radien unter 100 m nicht selten waren. Anlässlich der Aufnahmen in 1929/31 fanden sich nur noch 6 Kurven mit R 200 m. Im Gesetz XLIX ex 1908 waren für die Durchführung eines grosszügigen Wasserwirtschaftsprogrammes 192 Millionen Goldkronen vorgesehen, von welcher Summe 61 Millionen für Bauten an der Tisza und ihren Nebenflüssen bestimmt waren; ausserdem sollte an die Ausführung des von Csongrád ausgehenden Schiffahrtskanals zwischen Donau und Tisza geschritten werden. Diese schiffbare Verbindung der beiden Hauptwasserstrassen hätte den aus dem Tiszatal nach Budapest führenden Transportweg um 800 km abgekürzt. Ausser der Niedrigwasserregelung des bis zu Vásárosnamény reichenden Abschnittes der Tisza sollte mittels