Heves megyei aprónyomtatványok 19/F

5 ООО,— Ft (mit Ausnahme der Waren, die eine Ein­fuhrgenehmigung — z. B. bei Funksendern — brau­chen) zollfrei eingeführt werden. Für Artikel über diese Wertgrenze hinaus werden im allgemeinen — unabhängig von ihrem Wert — 40% Zoll erhoben. Handelsware darf nicht als Geschenk eingeführt bzw. verzollt werden. Die Vergünstigung kann für ein und dieselbe Ware selbst im Falle von gemeinsamen rei­senden Familienmitgliedern nicht addiert werden. Die Einfuhr von pornographischen Erzeugnissen sowie von Druckerzeugnissen, Filmen und Fotos feindlichen Inhalts ist nicht gestattet. Jagdwaffen und Patronen, Funksendegeräte, Rausch­gift usw. dürfen nur mit einer Sondergenehmigung eingeführt werden. Das Mitbringen von lebenden Tieren ist von einem veterinärmedizinischen Zeugnis abhängig. Ohne Erlaubnis können die Artikel des persönlichen Gebrauchs ausgeführt werden, die als zollfreie Reiseutensilien eingeführt wurden. Ebenfalls ohne Erlaubnis darf der für die Reisedauer — aber höch­stens für drei Tage — notwendige Proviant ausgeführt werden, innerhalb dessen maximal insgesamt 1 kg Fleisch- und Wurstwaren, jeweils höchstens ein hal­bes kg, Zigaretten und Spirituosen (s. bei der Ein­führung). Personen unter 16 Jahren sind dazu nicht berechtigt. Ausländer, die sich weniger als 24 Stunden in Ungarn aufhalten, sind zur Ausfuhr von Lebensmitteln, die nicht für den direkten Konsum bestimmt sind und den Wert von 100 Ft überschreiten, nicht berechtigt. Ausländer dürfen pro Person in Ungarn erworbene Reiseandenken im Wert von maximal 3 000 Ft bzw.

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