Heves megyei aprónyomtatványok 19/F

innerhalb dieser Wertgrenze die Summe von 1 000 Ft nicht überschreitende ein oder mehrere Geschenk­artikel ausführen. Eine Ausnahme bilden Gold, Platin, Silber oder daraus gefertigte Gegenstände, museale Gegenstände, Briefmarken, Medikamente, Teppiche, Kinderschuhe, Salami und Schmalz, Zucker, Kehl und Kaffee. Ohne Genehmigung können in den Intertourist-Geschäften für ausländische Zahlungs­mittel erworbene Gegenstände ausgeführt werden — mit Ausnahme von Gegenständen aus Edelmetallen, Briefmarken und musealen Gegenständen —, die nach dem Wechsel von konvertiblen Valuten für Fo­rint bzw. auf Kreditkarten von ausländischen Firmen gekauft wurden. Die Ausfuhr bestimmter Waren (z. B. Gemälde) ist an eine Sondergenehmigung gebunden. Im Bedarfsfall geben die Zollbehörden über diese Einschränkungen Auskunft. Ausländer müssen die mitgeführten Zah­lungsmittel mündlich bei den Zollbehörden angeben. Ausländische Staatsbürger dürfen pro Person höch­stens 100 Ft mitbringen, und auch das nur in Münzen. Diese Summe übersteigende Forintmengen oder Banknoten werden von der Zollbehörde deponiert. Im Falle von ausländischen Zahlungsmitteln wird empfohlen, um eine Werteinfuhrbescheinigung zu bitten. Ausländische Zahlungsmittel dürfen nur an den öffent­lichen Wechselstellen (Ungarische Nationalbank, Landessparkasse, Hotels, Filialen der Reisebüros) in Forint umgetauscht werden. Folgende Kreditkarten werden in Hotels und Re­staurants für verschiedene Touristenleistungen akzep­tiert: Carte Blanche, Bank of America, American Ex­press, Diners Club, Eurocard. Aus dem Ausland eingeführte Zahlungsmittel können Balaton 45

Next

/
Thumbnails
Contents