Az egri püspökség jövedelmeinek 1799. évi összeírása III. - Az egri egyházmegye történetének forrásai 7. (Eger, 2003)

Possessio - Felsőtárkány

Possessio Felső-Tárkány pagina 413. Beschreibung und Abschätzung der zum erledigten Erlauer Bißthum gehörigen Tárkányer Waldung Die Tárkányer Waldung im Umfang der Herrschaft liegend, zur Ortschaft Felsö Tárkány gehörig, ist im vorderen, und näheren Gegenden beiläufig in Achten Theil schon verhauen worden, und dieweilen ein Oberjäger immer in Loco logierte, so ist sothane Wal­dung aus allen übrigen bischöflichen Waldungen am ordentlichsten behandelt worden, denn obwohlen selbe Waldung in keine Holzschläge vertheilet gewesen, so sind die Ver­hauungen dennoch in der Reihe geschehen, und der Nachwachß daselbst soviel möglich vom höchstschädlichen Vieh Eintrieb bewahret worden, dahero ist auch von denen bereits abgetriebenen Waldstrecken anwiederum ein vollständiges taugliches Gehölz anzuhoffen, bis die Reihe der Holzschläge dahin kommen wird; das Mittel, und die entfernten Wald­gegenden sind zwar durch Bauholz, und Sagklötzer Aushebung, wie auch durch Kohlen und Kalchbrennerey etwas abgenutzet, doch aber nicht sehr beschädiget worden. Diese Waldung bestehet in zwey Drittheil guten weiseichen, ein sechstheil zer­eichen, und ein sechstheil Rotbuchen, Steineichen, und weisbuchen, und ist an mehreren Orten im hinteren Wald viel überständiges Gehölz zu finden. Jene Waldung beträgt laut geometrischer Berechnung in ihren ganzen Umfang 11185 Joche, jedes per 1600 quadrat Klafter gerechnet, nach Abschlag aber der da­zwischen liegenden Wiesen, und ganz unnützen Steinklippen verbleiben im Wald 10707 Joche; davon kommen Joche in Holzschläge ordentlich einzutheilen, und ganz zu benutzen, die Schlagbarkeit erforderet 70 Jahre, und jedwedes Joch kann im Durchschnitt 38 Klafter hartes Brennholz abwerfen. pagina 414. Die Unterthanen gemessen zwar in dieser Waldung laut Urbárium die freye Holz­nutzung, weil ihnen aber zu ihrer Brennholz Bedürfniß nichts als das dürre Gehölz, dann das Gipfelholz, und die zum aufklaftern untaugliche Stöcke in Holzschlägen gestattet wer­den müssen, auch für die Holzbürtel oben nichts aufgerechnet worden ist, so kann diesfalls wegen des Holzgenusses der Unterthanen auch nichts abgeschlagen werden. Dagegen da die Herrschaft denselben auch das Bauholz unentgeldlich ausfolgen muß, dieses aber nach ein Dreysigjährigen Durchschnitt auf jährliche 37 Klafter Brennholz angeschlagen werden kann, so müssen selbe von der Summe des Klafterholzes die der alljährige Holzschlag laut obiger Schätzung abwirft, abgezogen werden. Ingleichen geniesset die Gemeinde Kiss-Tállya (vermög zwischen den Erlauer Bißthum, und der kleinen Probstey bestehender Transaction, als nemlich Solymos, und Gyöngyös-Püspöki für KissTálya, und Novai vertauschet worden sind) in der Tárkányer Waldung die Brenn- und Bauholznutzung; nachdeme aber auch solcher das nöthige Brenn­holz nur in Holzschlägen von Gipfel, und Ästholz gestattet wird, somit werden nur auf das der Kis Tályaer Gemeinde unentgeldlich auszufolgende Bauholz nach ein Dreyjährigen Durchschnitt alljährlich 28 Klafter Brennholz abzuschlagen kommen. 213

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