Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1591-1592 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 30. (Debrecen, 1998)

Protokolle des Magistrats der Stadt Debrecen aus den Jahren 1591—1592 EINLEITUNG Nach dem Friedensschluß von Adrianopel (1568) und der Anerkennung des siebenbürgischen Fürstentums herrschten im unter königlicher Herrschaft stehenden Gebiet links der nördlichen Theiß und in dem zum siebenbürgischen Fürstentum gehörigen "Partium", zu dem auch Debrecen zählte, durchaus friedliche Verhältnisse. Zu dieser Zeit erhielt Debrecen — obwohl der Bezeichnung nach weiterhin ein Marktflecken im Gutsherrenbesitz — eine Autonomie, die mit jener der königlichen Freistädte fast gleichwertig war. Dank der Unterstützung der siebenbürgischen Fürsten — in erster Linie der von István Báthory - konnte Debrecen drei Adeligengrundstücke einschließlich ihres Nießbrauches (besonders des Weinausschankrechtes) in Besitz nehmen. Die Stadt konnte auch erreichen, daß die hiesigen Adeligen nicht von der allgemeinen Steuerpflicht befreit wurden, obwohl die Adelskurien in den Freistädten auf königlichem Gebiet der Aufsicht des Stadtmagistrats entzogen wurden. Die ungehinderten Handelsbeziehungen ermöglichten auch eine wesentliche Kapital anhäufung. In den Protokollen der uns hier vorliegenden beiden Jahre geht es nicht nur um Prozesse gegen kleinere Schuldner, sondern es sind auch Aufzeichnungen über Forderungen von mehr als 1000 Forint vorhanden. (Einige Daten zum Vergleich: ein Mastochse kostete damals 8 Forint, ein Wohnhaus 20 — 30 Forint, gegebenfalls aber auch 100 Forint; ein Steinhaus kostete 350 Forint.) Aus den einzelnen Daten ist die Art der Stadtverwaltung bzw. der Jurisdiktion mehr oder weniger genau rekonstruierbar. Damit haben wir uns schon im Zusammenhang mit den Protokollen aus den Jahren 1589 — 1590 ausführlicher beschäftigt. Erst von den Jahrwen 1591/1592 an kann man genauer nachweisen, daß die Stadt in zwei Verwaltungsbezirke (einen sog. oberen und einen unteren) gegliedert war, die je 30 Personen in den gemeinsamen Senat delegieren konnten. Unklar ist bislang jedoch, auf welche Weise die Mitglieder des Senats (der Senatoren) delegiert wurden. Sie wechselten allerdings ziemlich oft. Der Grund dafür war vielleicht, daß sie nur auf bestimmte Zeit abgeordnet wurden oder — was auch nicht auszuschließen ist — einfach starben. Es läßt sich auch nachweisen, daß ein Teil der Senatoren aus der reicheren Patrizierschicht der Stadtbevölkerung stammte und daß manche von ihnen Angehörige des Adelsstandes waren. Die operativen Aufgaben der Stadtverwaltung und der Jurisdiktion wurden von den zwölf Verwaltern erfüllt, die von den Senatoren beider Verwaltungsbezirke (jeweils sechs Personen) gewählt wurden. Der tatsächliche Verwalter der Stadt war der vom ganzen Senat gewählte Gemeindevorsteher (főbíró, judex primarius), der jedes Jahr neu gewählt wurde. Der erste Nachweis über das Gehalt des Gemeindevorstehers ist ein Beschluß aus dem Jahre 1592. Der Vorsteher hat als Gehalt die Steuer und sonstige Abgaben der Bevölkerung bzw. den Profit der Meierei des von Debrecen mit Beschlag belegten Dorfes Szepes erhalten. Nach dem Protokoll standen an der Spitze der gewählten Stadtfunktionäre die conservatores. Zu ihren Aufgaben gehörte nicht nur die Aufbewahrung der Privilegienbriefe, die die Rechte des Marktfleckens Debrecen bestätigten, sondern auch das Kassieren der Mieten von den Geschäften in der Nähe des Rathauses und des sog. Kardos-Hauses, sowie die Beschlagnahme bzw. Pfändung der Waren derer, die die Miete nicht bezahlten. Das nächsthöhere Amt war das der vier Kneipenverwalter (borbíró). In den Jahren

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