Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1591-1592 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 30. (Debrecen, 1998)

davor hatte sich die Stadt nach längeren Streitigkeiten die Grundstücke der in der Stadt befindlichen Adelskurien samt dem ihnen zustehenden Weinausschankrecht verschafft. Dies dürfte eine wichtige Einnahmequelle gewesen sein. Im Jahre 1591 wurde den Bürgern der Ausschank von auswärts zugekauftem, in die Stadt eingeführtem Wein durch einen Erlaß untersagt. Auf Hochzeiten und Zunftversammlungen durfte zwar fremder Wein getrunken werden, eine daraufhin verhängte Strafe sah jedoch vor, daß eine bestimmte Weinmenge in den Kneipen der Stadt erworben werden mußte. Die Kneipenverwalter setzten für die Verletzung des Statuts eine ansehnliche Summe fest, nämlich 10 Forint. Ein anderes Statut aus dem Jahr davor legte — mit Genehmigung des polnischen Königs István Báthory — das ausschließliche Recht der Stadt zum Verkauf von Branntwein fest. Die beiden Verordnungen sicherten Debrecen erhebliche Einnahmen. Aufgrund des Statuts vom Jahre 1591 konnte der aus Siebenbürgen oder anderweitig bezogene Wein nur in den Kneipen der Stadt verkauft werden. Noch im selben Jahre erhielten zwei Senatoren die mit Wohlwollen der Stadt erteilte (beneplácito oppidi) Erlaubnis, den von ihnen eingeführten Schnaps (secundum mensuras) auszuschenken, doch sie sollten den Kneipenverwaltern pro Pinte vier Denar zahlen. Eine weitere Einnahmequelle der Stadt war der Marktzoll (tributum fori). Nach der einschlägigen Regelung aus dem Jahre 1591 sollten die Markthändler für ihre Markstände einen halben Obolus (1 Denar) zahlen. Zwei der vier Marktverwalter (vásárbíró) zählten zum Kreis der Senatoren, die beiden anderen waren einfache Bürger der Stadt. Die beiden Spitalmeister (magistri hospitalis), Senatoren aus verschiedenen Bezirken, folgten in der Hierarchie. Aufgrund des Statuts des Jahres 1592 waren sie verantwortlich für die Einnahmen des im ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts gegründeten Spitals (Kranken- und Armenhauses). Nach einer späteren Verordnung wurden jene Einnahmen des Spitals, die vom Vermögen der kinderlos Verstorbenen stammten, bzw. sonnabendliche Zolleinnahmen (sabbatale) von Rindern und Mühlen waren, auch mit den Schülern des Reformierten Kollegiums (schola nostra) geteilt. Ein Drittel dieser Einnahmen wurde zur Verpflegung der Schüler des Kollegiums verwendet. In diesen Protokollen wird erstmals das neue Amt des Kirchendieners (aedituus) erwähnt. Seine Aufgabe wurde aber nicht näher beschrieben. Der Notar der Stadt wurde bereits in den Protokollen der früheren Jahre erwähnt. Aufgrund der Aufzeichnungen war er nicht nur eine des Lateinischen kundige (litteratus), sondern auch eine angesehene und wohlhabende Persönlichkeit. In seiner Abwesenheit wurde das Protokoll über die im Gericht laufenden Prozesse von seinem Stellvertreter geführt. Dieser war zwar ebenfalls des Lateinischen mächtig, machte jedoch seine Aufzeichnungen meistens in ungarischer Sprache. Die im Mittelalter gegründete Siedlung Boldogfalva wurde von Debrecen in diesen Jahren in Beschlag genommen. An der Stelle des ehemaligen Dorfes steht heute eine Bahnstation. Die betreffenden Grundstücke wurden der Stadt angeschlossen und die Bewohner von Boldogfalva der Rechtsbefugnis des Debrecener Gemeindevorstehers und des Magistrats unterstellt. Wer hingegen aus der Stadt in den in Gutsherrenbesitz gebliebenen Teil des Dorfes zog, befand sich außerhalb der Zuständigkeit des Magistrats. In den vorliegenden Protokollen finden die Forscher, die sich mit der Geschichte der Namengebung befassen, zahlreiche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Namen und Berufen.

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