Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1573 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 23. (Debrecen, 1993)

VORWORT In dem im Jahr 1572 geschriebenen Protokoll (HBMLT. Quellenausgabe 21) wird ausgesagt, daß die zwei Jahre vorher verabschiedete Verordnung zur Beamtenneuwahl zum st.-Georgs-Tag (267/1. Register) des folgenden Jahres in Kraft treten würde (ebd. 22. 360/1 Register), aber sie wurde in diesem Jahr erst am 8. Mai in Kraft gesetzt. Der unmittelbare Grund der Verzögerung wird zwar im Protokoll geschildert, aber der Hauptgrund kann nur erraten werden. Laut der Eintragungen wurden die führenden Persönlichkeiten der Stadt, und der Richter von den Deutschen und Ungarn gefangengenommen, und der Richterstuhl war 25 Tage lang unbesetzt. (452/1. Register). Die Eintragung über ihre Festnahme ist auf den 16. April datiert. Der Richter Balázs Nagy wurde von Bálint Prépostváry, Hauptmann der 1572 erbauten Ujkálló Grenzburg und der Stadt Tokaj, auf Rat mißgünstigen Gegner „ohne besondere Gründe" gefangengenommen, sagt das Protokoll. (449/1. Register). Der Oberrichter und die führenden Persönlichkeiten der Stadt wurden von dem Vorgesetzten des Hauptmanns nur auf Befehl des oberungarischen János Ruber freigelassen, aber nur unter der Bedingung, daß der Oberrichter des Jahres 1571 Ferenc Duskas, zu der Zeit Bezirkssenator, und Miklos Szabo, ebenfalls Bezirkssenator, sich im Namen der Stadt verpflichten, daß „sie sich persönlich vor Gericht begeben und dem Gericht gehorchen, daß sie der Verleumdung der Kläger und Verräter nicht ausweichen, sondern - wo es zeitlich und räumlich erwünscht ist -, ihre Unschuld beweisen". (455/1. Register). Die Gefangennahme der Leiter der Stadt geschah aufgrund des Verrats einiger übler und „übelwollender" Menschen, „damit diese deren Guthaben an sich reißen können und den gut besiedelten, aber dem Verfall und der Zerstörung ausgesetzten Ort bis auf die Grundmauern zerstören." Der Plan wurde von göttlicher Vorsehung, von der Vorausschau der Bürger und „von der zur günstigen Wende geneigten Seele einiger vornehmer Män­ner" verhindert. (454/1. Register). Zum Protest gegen die Stadt wurd die Hauptleute von den „Türken, Deutschen und unseren eigenen Landsleuten" bewegt. (452/1. Register). Eine Nebenbemerkung in der mit Absicht verschleiert und ohne Namensnennung der Personen formulierten Eintragung (455/1. Register), läßt nur ahnen, daß diese Angelegenheit auf irgendeine Weise mit den seit Jahren anhaltenden Streitigkeiten, die wegen der Rechtsprechungsbefugnis zwischen dem Leiter der Stadt und den hier lebenden Adligen bestanden, in Verbindung steht. Die Adeligen hatten in der Stadt eigene Richter, die nicht nur in den Prozessen unter Adeligen rechtsprechen wollten, sondern auch in Prozessen, die zwischen Adeligen und Bürgern der Landesstadt geführt wurden. Auß­erdem wollten die Adeligen nicht anerkennen, daß sie mit den zwischen ihnen und den Bürgern geführten Prozessen nicht vor dem Komitätsgerichtshof beginnen mußten, sondern vor dem der Landesstadt. Durch den Befehl von Zsigmond Janos im Jahre 1570 wurde klar, daß sie sich wegen der Einleitung eines Prozesses an kein anderes richterliches Forum wenden durften, als an den Richter und die Geschworenen der Landesstadt. (HBMLT Jahresbuch XVIII. Debrecen 1991, Seiten 22-24).

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