Handels- und Gewerbs- Kalender 1848

Handels- und Gewerbs- Kalender 1848. - I. Abtheilung. Kalender

37 Die Post geht ab: I. SOHt dem Eilwagen: X) Täglichdes Nachmittags 4 Uhr: 1. über Komorn, Raab, Preßburg, Wien und weiter; nimmt auch die Briefpaquette für Gran und Tornau mit. 2. Montag, Dienstag, Donnerstag und F r e x- l a q : nach Neutra und Waag-Freistadl. 3. D i e n ft a g und Freitag über Lewenz. _ Die mit diesen Posten abzusendenden Briefe müssen höchstens bis Nachmittag um 2 Uhr aufgegeben werden. 4. Täglich um l.UhrNachmrttags: 1. Nach und über Gyöngyös, Mischkolz, Kaschau, Eperies, Leutschau, nimmt auch das Briefpaquette für Erlau mir. 2. Montag und Donnerstag: nach und über Sajó­Kazincz, Putnok, Tornaija. , 3. Dienstag und Freitag: nach und über Jászberény, Tállya , Sátor-Alja-Ujhely. II. Reitende P o st c n. C) Um 1 Uhr Nachmittags : 1. Täglich: über Gran, Neuhäusel. Sered, Tyrnau, Ho- litsch, nach dem Bahnhof in Göding, nach Mähren, Schlesien Galli­gen, ferner in das nördliche Deutschland , so wie auch nach Preußen und Pohlen. — Weiters über Kecskemét, Segedin, Banát-Komlos, Temeswar , Arad , Czegléd , Debrezin — Földvár Paks , Tolna, Sexard, Mohatsch, Fünfkirchen nach Slavonien, und über Peterwar­dein und Semlin in die Türkei, — wie nicht minder: über Stuhl­weißenburg, Weßprim, Körmend, Warasdin nach Agram und Gratz. 2. Sonntag,Montag,Dienstag, Mittwoch, Donnerstag u. Samstag: n. Großwardein u. Klausenburg. 3. Sonntag,Montag,Mittwoch und Donner­st a g : nach Herrmannstadt. 4. Sonntag und Mittwoch: nach Oroszhaza, Gyula, Csaba, Szentes und Tót-Komlós. 5. Dicnst ag und Freitag: nach Iharos-Bereny unb Groß-Kanischa. 6. Sonntag und Donnerstag: nach Baja , Sombor, Marie-Theresienstadt, Neu-Becse, und Raitzisch-Beese. 7. S a m st. n. Waitzen, Bétságh, Ipolyságh, Balassa-Gyar- math, Loschen?, Rosenau, Schemnih, Kremnitz, Neusohl, Rosenberg. D) Um 4 Uhr Nachmittag : D i e n ft. n. Waitzen, Rétság, Ipolyságh, Balassa:Gyarmath, Loschen;, Rosenau , Schemnih , Kremnitz, Neusohl und Rosenberg. Die abzusendenden Briefe müßen zu Pefth längstens 12 Uhr Mittags, zu Ofen aber bis Nachmittag 2 Uhr aufgegeben werden. III. Allgemeine Anmerkungen in Bezug auf die B r i e fp o ft. 1. Für einen rekommandirten Brief kommen an Rekommen- dations-Gebühr 6 kr. und für einen rekommandirten Brief mittelst Retour-Rezepisse nebst der benannten Rekommendationsgebühr bis einschlüßig 20 Mln. noch 6 kr., und über 20 Mln. 12 kr. mehr zu entrichten. 2. Bei der Briefpoft werden gesiegelte Sendungen ohne an­gegebenen Werth nur bis zum höchsten Gewichte vonfünfPfund gegen Entrichtung der Gebühren nach dem Briefporto-Tarife zur Beförderung angenommen. 3. Gesiegelte Packele mit Schriften und Urkunden ohne ange­gebenen Werth können bis zum Gewichte von ti Loth nur bei der Briefpoft, und nicht bei der Fahrpost zur Beförderung angenommen werden. Für Sendungen über 6 Loth Gewicht ist es dem freien Wil­len der Parteien überlassen, ob sic die Brief- oder Fahrpoft be­nützen wollen. 4. Auf den Straßen, wo kein Fahrpost-Eours oder nicht we­nigstens wöchentlich ein solcher eingerichtet ist, werden Schriftcnpa- ckete im Gewichte über 6 Loth auch bei der Briefpost gegen Entrich­tung der Gebühr, wie für Maaren rc. des einfachen Briefportos und der Rekommandationsgebühr von 6 kr. befördert. 5. Druckwerke aller Arr. Lithcgraphicn , Preis-Listen, Bör­sezettel , Musikalien u. s. w., so wie Waarenmustcr, welche unter Kreutzband abgesendet und bei der Aufgabe frankirt werden, sind nur bis zum Gewichte von 2 Pfund zur Beförderung mit der Briefpoft zugelassen und ist für derlei Sendungen der dritte Theil der tarif­mäßigen Portogebühr, und wenn derselbe geringer entfallen sollte, als der volle Porrosatz für einen einfachen Brief, dieser letztere zu entrichten. Für solchen Sendungen beigeschlossene Briese und Schrif­ten findet keine Gebührermäßigung Statt. 6. Für Sendungen von Schriften und Urkunden mit angege­benem Werth , (welche nicht in die Reihe der Werthpapire gehören,) findet die Bemeßung der Gebühr bis zum Gewichte von 6 Loth nach dem Briefporto-Tarife mit Hinzuschlagung der Rekommendations- Gebühr pr. 6 kr. Statt. 7. Für Sendungen von Schriften und Urkunden mit angege­benem Werth, (welche nicht in die Reihe der Werthpapiere gehö­ren,) bei größeren Gewichte als 6 Loth kömmt: a) der Werthporto; b) der Gewichtsporto; c) der Portosatz für einen einfachen Brief, d) die Rekommandationsgebühr mir 6 kr. in Anwendung. 8. DerBrief-Frankirungs-Zwang fiír den Briefwechsel zwischen Ostreich, Sachsen, Baiern und Frakreich, Algier, Großbrittanien, den englischen Besitzungen und Kolonien, Konftanttnopel, Smyrna, Alexandrien, Salonich und Seres, Preußen und den Orten jener deutsch. Bundesstaaten, wo k. preuß. Postämter bestehen; Sardinien, dem Kanton Schaffhausen, den Großherzogthü- mern Luxenburg, Mecklenburg, Schwerin und Strelitz, dem Herzog- thume Braunschweig, endlich bei der mit den Dampfschiffe des öfterr. Lloyd zu versendenden Eorrespondenz wurde aufgehoben. IV. B r i e fp o st - T a x e. Für jeden Brief oder jedes Schriftenpäckchcn ist nach Gewichte zu entrichten: Entfe I. auf 20 Meilen rnung 11. für mehr alls 20 Meilen Frachttaxe. fi. 1 kr. 1 fl. kr. Bis einschlüßig 1/2 Loth .... — 6 — 12 Von V* Loth bis V» ,, . . . . — 9 — 18 7* — 12 — 24 1 11/ * li 1? 1 /2?i .... — 18 — 36 11/ 0 1 72 1? 3? * V — 24 — 48 — 30 1 — 3 4 .... — 36 1 12 4 „ „ 6 „ . . . . — 42 1 24 6 „ „ 8 „ . . . . — 48 1 36 8 „ 12 „ : . . . — 54 1 48 12 „ ii 16 ,, 1 — 2 — 16 „ „26 ...... 1 6 2 12 24 ii ii 32 ,,.... 1 12 2 24 Von 1 Pfund bis 1 Pfund 8 Loth . 1 18 2 36 1 Pfd. 8 Loth bis l Pf.16 „ . 1 24 2 48 1 ii 16 ii ,, 1 „ 24 „ . 1 30 3 — 1 „ 24 ,, ii 2 . 1 36 3 12 2 ,, n •,•> 2 „ 8 „ 1 42 3 24 2 „ 8 „ „ 2 „ 16 „ . 1 48 3 36 ' 2 „16 ii ii 2 „ 24 „ 1 54 3 48 1 2 „ 24 „ „ 3 ii — „ 2 — 4 — 3 ii ii ii 3 „ 8 „ 2 ti 4 12 3 „ 8 „ „ 3 „ 16 „ 2 12 4 24 3 „16 „ „ 3 ., 24 ,, 2 18 4 36 3 ii 24 „ „ 4 „ — „ . 2 24 4 48 4 ,, „ „ 4 „ 8 „ . 2 30 5 — ! 4 „ 8 „ 4 „ 16 „ . 2 36 5 12 2 42 5 24 | 4 ii 24 „ ii 5 „ ii 2 45 5 36 6

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