Handels- und Gewerbs- Almanach 1842
Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - Allgemeine wechselseitige Kapitalien- und Renten-Versicherungs-Anstalt
für olle Mal leisten will, hat die m der Tabelle I. vorgezeichnete Summe zu zahlen. Jedes Mitglied, welches zu einem Antrittögclde und zur Leistung jährlicher Beiträge sich erklärt, hat nach der Tabelle II. das Antrittsgeld zu leisten, und sonach die eben daselbst angegebenen kurrenten Beiträge ganzjährig vorhinein an die Caffe der Anstalt abznführen. Endlich hat jedes Mitglied, welches bloß zur Leistung jährlicher Beiträge verpflichtet, die in der Tabelle Hl. enthaltene, seinem Alter entsprechende jährliche Prämie ganzjährig vorhinein zu berichtigen. §. 41. Uebek die erfolgte Aufnahme erhält das Mitglied eine Urkunde mit der Firma und dem Siegel der Anstalt versehen. §. 42. Das Recht auf den Bezug des versicherten Kapitals wird erworben, wenn: a) das bei dem Eintritte bezeichnete Individuum (§. 36) nach der festgesezten Zeit noch am Leben ist; und b) allen statutenmäßigen Aufforderungen entsprochen wurde. §. 43. Um die Auszahlung des versicherten Kapitales zu erwirken, ist ein Gesuch bei der Anstalt einzureichen, welches belegt sein muß: a) mit der von dem Seelsorger mit Beziehung auf den Tauf- oder Geburtsschein ausgefertigten und von der Orts-Obrigkeit bestätigten Urkunde, daß die versicherte Person an dem in der Versicherungs-Urkunde bedungenen Tage noch am Leben gewesen sei; und b) mit der genauen Angabe der Nummer und des Ausfertigungstages der Versicherungs-Urkunde. §. 44. Die Anstalt bezahlt das versicherte Kapital nach Erfüllung der in den §§. 42 und 43 vorgezeichncten Bedingungen und gegen Abzng des etwa noch rückständigen Beitrages: 1. an der Casse der Anstalt in Wien; 2. nur gegen Rückstellung der Original- Aufnahms - Urkunde und des von der Anstalt ausgefertigten Erfolg- laffungsbescheides; 3. gegen gestempelte Quittung. Die versicherten Kapitalien werden bis zum Betrage von 300 fl. nach erwirkter Anweisung sogleich, die höheren Summen nach Verlauf von sechs Wochen ausgezahlt.