Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1878. (Budapest, 1878)

Adressenbuch von Budapest 1878. - Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte

Telegraphen-Tarife 9 3. Nach den russischen Telegraphenstationen in Sibi­rien (I. Region) ......................9 fl. 20 kr. in Silber 4 N ach den russischen Telegraphenstationen in Sibi­rien (II. Region).........................15 „ 20 „ „ „ II. Via Deutschland: 1. Nach den russischen Telegraphenstationen in Europa 4 „ — „ „ Markor 2. Nach den russischen Telegraphenstationen im Kau­kasus .......................................5 „ 60 „ „ Silber. 3. Nach den russischen Telegraphenstationen in Sibi­rien (I Region).........................10 „ — „ » » 4. Nach den russischen Telegraphenstationen in Sibi­rien (II. Region).........................16 „ — „ „ „ III. Via Rumänien: 1. Nach den russischen Telegraphenstationen in Europa 3 „ 60 „ „ Marken 2. Nach den russischen Telegraphenstationen im Kau­kasus ... . 5 „ 20 „ „ Silber 3. Nach den russischen Telegraphenstationen in Sibi­rien (I. Region)......................9 „ 60 „ „ „ 4. Nach den russ:schen Telegraphenstationen in Sibi­rien (II. Region)......................15 „ 60 „ „ „ 1. Für Telegramme, welche zwischen den im Grenzrayon gelegenen österreichischen und russischen Stationen gewechselt werden, gelten folgende ermäs- sigte Taxen: a) 60 kr. für 1—20 Worte im Verkehre zwischen Brody und Radziwilow, zwischen Podwolocyska und Wolocysk, sowie zwischen Bojan, Cfpr- nowitz, Novoselica und Sadagora einer-, Cho- tin nnd Nowoseltzy andererseits. h) 1 fl. 20 kr. für 1—20 Worte im Verkehre zwi­schen den in Galizien und in der Bukowina gelegenen österreichischen und den nicht übor 18*5 Kilometer von der österreichisch-russi­schen Landesgrenze entfernten Stationen. 2. Dringende und rgeommandirte Telegramme sind im Wechselverkehre zwischen Oesterreich-Ungarn und Russland nicht zugelassen; chiffrirte Privattelegramme und Telegraphenavisi sind gestattet, letztere jodoch nur im direkten Verkehre und nur nach dem euro­päischen Russland; Taxe 1 fl. 95 kr. Schweden. Via Deutschland , 2 fl. 80 kr. in Marken Deutschland-Dänemark. . 3 „ 20 „ „ „ Deutschland - Dänemark ­Norwegen . , , . , 4 „ — „ „ „ Russland ........................... 4 „ — „ „ r, 1. Telegraphenavisi, sowie dringende und rekom- mandirle Telegramme sind im Wechselverkehre zwi­schen Oesterreich-Ungarn und Schweden nicht zuge­lassen •, chifirirte Privattelegramme sind gestaltet. 2 Die Weiterbeförderung der Telegramme über die Telegrapuenlinie hinaus várd bis zur Entfernung von 50 Kilometers; durch Expre sboten besorgt, vo- iür der Aufgeber áie wirklichen Kosten za bezahlen hat. Schweiz. I ím direktem Verkehre über die österreichisch schweizerische Grenze: a) von den österreichischen Telegraphenstationen in Tirol, Vorarlberg rmd im Fürstenthuine Liechten­stein ............................— fl 60 kr, in Marken b) von allen übrige österr.- ungar. Telographensta­tionen.................................1 „ 20 .. „ II Via Italien: a) von den österreichischen Telegraphenstationen in Tirol, Vorarlberg und im Fürstenthume Liechten­stein .................................1 „ — „ „ „ b) von allen übrigen österr. ­ungar. Telegraphensta­tionen .............................. 1 „ 60 „ „ „ HI. Via Deutschland: Von allen österr.-Ungar. Telegraphenstationen . . 2 „ 20 „ „ 1. Telegraphenavisi und dringende Telegramme s nd im Wechselverkehre zwischen Oesterreich-Ungarn und der Schweiz nicht zugelassen; rekommandirte Telegramme und chiifrirte Privattelegramme sind ge­stattet. 2. Die Weiterbeförderung der Telegramme über die Telegraphenlinie hinaus erfolgt entweder mit Ex­pressboten oder Estafette. Die Botengebühr beträgt 20 kr. österr. Wahrung für 2 Kilometer 400 in.; die Estafettengebühr 40 kr. österr. Währung für dieselbe Entfernung. Serbien. I. Im direkten Verkehre über die ungarisch-ser­bische Grenze: Nach allen serbischen Telegraphenstationen : 1. Von den im ungarischen Grenzrayon gelegenen Stationen......................— ü. 60 kr. in Marken 2. Von aüen anderen unga­rischen Stationen . . . — „ 80 „ „ „ 3. Von allen österreichischen Stationen.....................1 „ — „ „ „ II. Vi.i Türkei : Von allen österr.-Ungar. Telegraphenstationen . . . 2 „ 80 „ „ „ III. Via Rumänien : Von allen österr.-ungar. Telegraphenstationen . . . 2 „ — „ „ „ 1. De: ungarische Grenzrayon erstreckt sich 80 Kilometer von der serbischen Grenze; die im Grenz- raj on gelegenen ungarischen Stationen sind in dem Verzeichnisse der österreichisch - ungarischen Tele- g aphenstationen mit b) bezeichnet 2. Im Wechselverkehre zwischen Oesterreich-Un­garn und Serbien sind weder chiifrirte Pr.vattele- gramme und Telegraphenavisi, noch dringende und rekommandirte Telegramme zugelassen. 3. Die Wciterbeferderu g der Teltg.ainme über die Telegraphenlinie hinaus wird durch Estafette be­sorgt. Türkei. I Europäische Türkei. Im direkten Verkehre (über die üsterreichiseh- nugarische und türkische Grenze): 1. Für die im Grenzrayon gewechselten Telegramme — fl. 60 kr. in Markai m

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