Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1878. (Budapest, 1878)

Adressenbuch von Budapest 1878. - Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte

8 Telegvaphen-Tarife. Gressbrituunien und Irian 1. London. Via Deutschland .... . 3 fl. 20 kr. in Marken „ Deutschland-Niederlande . 3 „ 60 „ „ „ „ Deutschland-Belgien . • 3 „ 20 „ „ >5 „ Deutschland-Frankreich. • 4 „ „ „ n „ Sehweiz-Frankreich . • 3 „ 20 „ „ 11 „ Italien-Frankreich • 3 „ 20 „ „ 11 2. Andere Stationen. Via Deutschland ......................3 fl. 60 kr. in Ma rken „ Deutschland-Niederlande • 4 „ )j n Y) „ Deutschland-Belgien . . 3 ,, 60 „ „ r) „ Deutschland-Frankreich.- 4 „ 40 „ „ 11 „ Schweiz-Frankreich . . 3 „ 60 „ „ ii „ Italien-Frankreich . . . 3 „ 60 „ „ 11 Italien. Im direkten Verkehre über die österreichisch- talienische Grenze : 1. Von den österreichischen Telegraphenstationen in Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Krain, Görz, Triest, Istrien und im Fürstenthume Liechtenstein und von len ungarischen, an der Küste des adriatischen Mee- ;es gelegenen Stationen: a) nach Lombardo-Venetien — fl. SO kr. in Marken b) nach den übrigen Landes­theilen Italiens , . . 1 „ 20 „ „ „ 2. Von allen anderen österreichischen und unga- .■ischen Telegraphenstationen: a) nach Lombardo-Venetien 1 fl. 20 kr. in Marken b) nach den übrigen Landes­theilen Italiens» ; 1 t, 60 „ „ „ 1. Telegraphenavisi, sowie dringende und rekom- jaandirte Telegramme sind im Wechselverkehre zwi­schen Oesierreich-Ungarn und Italien nicht zugelas­sen ; dagegen sind chiffrirte Privattelegramme ge­stattet. 2. Die Weiterbeförderung der Telegramme findet mit Post, Expressboten oder Estafette statt. 3. Die Postgebühr für die über das Meer hinaus weiterzusendenden Telegramme beträgt: — fl. 40 kr, nach Egypten, Malta und Tunis; — „ 80 „ nach Aden, Australien und British­Iudien (Ceylon ausgenommen); 1 „ — „ nach Ceylon, China, Cochinchina, Nie- derländisch-Indien, Japan, Penang und Singapore. 4. Semaphorische Telegramme müssen in italieni­scher Sprache abgefasst sein. Malta. Via Italien . . , . . „ 3 fl. 60 kr. in Marken „ Schweiz-Italien . . . 4 „ — „ „ „ Die Station der Mediterranean - Extension = Tele­graph-Company in Malta ist an Sonntagen von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags geschlossen 2. D;e Aufgabe chiffrirter Telegramme nach Malta ist gestattet; Telegraphenavisi, rekommandirte und dringende Telegramme werden nicht zugelassen. Montenegro. Im direkten Verkehre über die österreichisch- montenegrinische Grenze : 1. Von den Telegraphensta­tionen in Dalmatien . . . . — fl. 60 kr. in Marken 2. Von allen anderen öster* roiohisch-uugarischen Telegra­phen «tat ionén............................1 „ — „ „ „ Chiffrirte Privattelegramme, Telegraphenavisi, so­wie dringende uud rekommandirte Telegramme wer­den im Verkehre mit Montenegro nicht angenomcn. Niederlande. Via Deutschland .....................1 fl. 80 kr. in Marken „ Schweiz-Deutschland. . 2 „ 90 „ „ „ „ Schweiz-Frankreich-Belgien. 3 „ 20 „ „ „ „ Italien-Frankreich-Belgien . 3 „ 20 „ „ „ 1. Drtngende und rekommandirte Telegramme sind im Wechselverkehre zwischen Oesterreich-Ungarn und den Niederlanden nicht zugelassen; chiffrirte Pri­vattelegramme und Telegraphenavisi sind gestattet; letztere jedoch nur via Schweiz (oder Italien)-Frank- reich-Belgien (Taxe 1 fl. 95 kr.) 2. Die niederländischen Telegraphenstationen mit vollem Tagesdienste halten an Sonntagen beschränk ten Tagesdienst. 3. Die Weiterbeförderung der Telegramme ge­schieht mittelst Expressboten oder Estafette; die Ko­sten werden vom Adressaten eiugehoben. Norwegen. Via Deutschland-Dänemark . . 3 fl. — kr. in Marken „ Deutschland-Schweden . - 3 „ — „ „ „ „ Deutschland - Dänemark ­Schweden.....................3 „ 20 „ „ „ „ Russland-Schweden . . . 4 „ 40 „ „ „ Die Weiterbeförderung der Telegramme geschieht mittelst Expressboten bis zu einer Entternung von VI2 norwegischen Meilen (15 Kilometer). Die Gebühr beträgt pr. 1/g Meile (1250 m.) 22 kr. österr. Währung (12 Skillings). Rumänien. Im direkten Verkehre über die österreichiscl ungarische und rumänisshe Grenze: 1. Zwischen den im Grenz­rayon gelegenen Stationen, . — fl. 80 kr. in Marken 2. Zwischen allen anderen Stationen 1 „ 20 „ „ „ 1. Die Grenzrayonstaxe von 80 kr. findet auf jene Telegramme Anwendung, welche zwischen den in der Bukowina gelegenen österreichischen und den nicht über 80 Kilometer von der rumänischen Grenze ent­fernten ungarischen Stationen einerseits und allen rumänischen Stationen andererseits gewechselt wer­den. Die im Grenzrayon gelegenen ungarischen Sta­tionen sind in dem alphabetischen Verzeichnisse der österreichisch-ungarischen Telegraphenstationen mit c) bezeichnet. 2. Dringende Telegramme und Telegraphenavisi sind im Verkehre zwischen Oeslerreich-Ungarn und Rumänien nicht zugelassen; chiffrirte Privattelegramme und rekommandirte Telegramme sind gestattet, letz­tere jedoch nur im direkten Verkehre. 3. Die Weiterbeförderung der Telegramme über die TelegraphenUnien hinaus findet nur mit Post statt. Russland. I Im direkten Verkehre über die österreichisch- ungarische Grenze: 1. Nach den russischen Telegraphenstationen in Eu­ropa (die im Grenzrayon ge­wechselten Telegramme aus­genommen) ........................... 3 fl. 20 kr. in Marken 2. Nach den russischen Tel3graphenstationec im Kau­kasus . , . . . 4 „ 80 „ „ Silber

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