Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1878. (Budapest, 1878)
Adressenbuch von Budapest 1878. - Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte
8 Telegvaphen-Tarife. Gressbrituunien und Irian 1. London. Via Deutschland .... . 3 fl. 20 kr. in Marken „ Deutschland-Niederlande . 3 „ 60 „ „ „ „ Deutschland-Belgien . • 3 „ 20 „ „ >5 „ Deutschland-Frankreich. • 4 „ „ „ n „ Sehweiz-Frankreich . • 3 „ 20 „ „ 11 „ Italien-Frankreich • 3 „ 20 „ „ 11 2. Andere Stationen. Via Deutschland ......................3 fl. 60 kr. in Ma rken „ Deutschland-Niederlande • 4 „ )j n Y) „ Deutschland-Belgien . . 3 ,, 60 „ „ r) „ Deutschland-Frankreich.- 4 „ 40 „ „ 11 „ Schweiz-Frankreich . . 3 „ 60 „ „ ii „ Italien-Frankreich . . . 3 „ 60 „ „ 11 Italien. Im direkten Verkehre über die österreichisch- talienische Grenze : 1. Von den österreichischen Telegraphenstationen in Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Krain, Görz, Triest, Istrien und im Fürstenthume Liechtenstein und von len ungarischen, an der Küste des adriatischen Mee- ;es gelegenen Stationen: a) nach Lombardo-Venetien — fl. SO kr. in Marken b) nach den übrigen Landestheilen Italiens , . . 1 „ 20 „ „ „ 2. Von allen anderen österreichischen und unga- .■ischen Telegraphenstationen: a) nach Lombardo-Venetien 1 fl. 20 kr. in Marken b) nach den übrigen Landestheilen Italiens» ; 1 t, 60 „ „ „ 1. Telegraphenavisi, sowie dringende und rekom- jaandirte Telegramme sind im Wechselverkehre zwischen Oesierreich-Ungarn und Italien nicht zugelassen ; dagegen sind chiffrirte Privattelegramme gestattet. 2. Die Weiterbeförderung der Telegramme findet mit Post, Expressboten oder Estafette statt. 3. Die Postgebühr für die über das Meer hinaus weiterzusendenden Telegramme beträgt: — fl. 40 kr, nach Egypten, Malta und Tunis; — „ 80 „ nach Aden, Australien und BritishIudien (Ceylon ausgenommen); 1 „ — „ nach Ceylon, China, Cochinchina, Nie- derländisch-Indien, Japan, Penang und Singapore. 4. Semaphorische Telegramme müssen in italienischer Sprache abgefasst sein. Malta. Via Italien . . , . . „ 3 fl. 60 kr. in Marken „ Schweiz-Italien . . . 4 „ — „ „ „ Die Station der Mediterranean - Extension = Telegraph-Company in Malta ist an Sonntagen von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags geschlossen 2. D;e Aufgabe chiffrirter Telegramme nach Malta ist gestattet; Telegraphenavisi, rekommandirte und dringende Telegramme werden nicht zugelassen. Montenegro. Im direkten Verkehre über die österreichisch- montenegrinische Grenze : 1. Von den Telegraphenstationen in Dalmatien . . . . — fl. 60 kr. in Marken 2. Von allen anderen öster* roiohisch-uugarischen Telegraphen «tat ionén............................1 „ — „ „ „ Chiffrirte Privattelegramme, Telegraphenavisi, sowie dringende uud rekommandirte Telegramme werden im Verkehre mit Montenegro nicht angenomcn. Niederlande. Via Deutschland .....................1 fl. 80 kr. in Marken „ Schweiz-Deutschland. . 2 „ 90 „ „ „ „ Schweiz-Frankreich-Belgien. 3 „ 20 „ „ „ „ Italien-Frankreich-Belgien . 3 „ 20 „ „ „ 1. Drtngende und rekommandirte Telegramme sind im Wechselverkehre zwischen Oesterreich-Ungarn und den Niederlanden nicht zugelassen; chiffrirte Privattelegramme und Telegraphenavisi sind gestattet; letztere jedoch nur via Schweiz (oder Italien)-Frank- reich-Belgien (Taxe 1 fl. 95 kr.) 2. Die niederländischen Telegraphenstationen mit vollem Tagesdienste halten an Sonntagen beschränk ten Tagesdienst. 3. Die Weiterbeförderung der Telegramme geschieht mittelst Expressboten oder Estafette; die Kosten werden vom Adressaten eiugehoben. Norwegen. Via Deutschland-Dänemark . . 3 fl. — kr. in Marken „ Deutschland-Schweden . - 3 „ — „ „ „ „ Deutschland - Dänemark Schweden.....................3 „ 20 „ „ „ „ Russland-Schweden . . . 4 „ 40 „ „ „ Die Weiterbeförderung der Telegramme geschieht mittelst Expressboten bis zu einer Entternung von VI2 norwegischen Meilen (15 Kilometer). Die Gebühr beträgt pr. 1/g Meile (1250 m.) 22 kr. österr. Währung (12 Skillings). Rumänien. Im direkten Verkehre über die österreichiscl ungarische und rumänisshe Grenze: 1. Zwischen den im Grenzrayon gelegenen Stationen, . — fl. 80 kr. in Marken 2. Zwischen allen anderen Stationen 1 „ 20 „ „ „ 1. Die Grenzrayonstaxe von 80 kr. findet auf jene Telegramme Anwendung, welche zwischen den in der Bukowina gelegenen österreichischen und den nicht über 80 Kilometer von der rumänischen Grenze entfernten ungarischen Stationen einerseits und allen rumänischen Stationen andererseits gewechselt werden. Die im Grenzrayon gelegenen ungarischen Stationen sind in dem alphabetischen Verzeichnisse der österreichisch-ungarischen Telegraphenstationen mit c) bezeichnet. 2. Dringende Telegramme und Telegraphenavisi sind im Verkehre zwischen Oeslerreich-Ungarn und Rumänien nicht zugelassen; chiffrirte Privattelegramme und rekommandirte Telegramme sind gestattet, letztere jedoch nur im direkten Verkehre. 3. Die Weiterbeförderung der Telegramme über die TelegraphenUnien hinaus findet nur mit Post statt. Russland. I Im direkten Verkehre über die österreichisch- ungarische Grenze: 1. Nach den russischen Telegraphenstationen in Europa (die im Grenzrayon gewechselten Telegramme ausgenommen) ........................... 3 fl. 20 kr. in Marken 2. Nach den russischen Tel3graphenstationec im Kaukasus . , . . . 4 „ 80 „ „ Silber