Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1874. (Budapest, 1874)

Adressen-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1874. - Alphabetisches Verzeichniss der Stempelnflichigen Urkunden und Rechtsgeschäfte

Alphabetisches Verzeichniss dsr SfempeJpflichííCjen Urkunden und Rechtsgeschäfte« Abschriften, amtliche einfache, von einem!** Gerichtd. pr. Bogen ...................................... — von anderen Behörden.................................. — lmtlich vidi m irt e, pr. Bogen .... — von der Partei besorgt und sodann amtlich oder vom Notar vidimirt, pr. Bogen................... — einfache, von der Partei besorgte, stempelfrei — mehrerer Urkunden auf einem Bogen bedürfen desGesaramtstempels für alle einzelnenUrkunden. — der Rubrik, pr. Bogen............................ . Ab solutorluin über Studien, oder über Rechnungen, bo wohl von Privatpersonen ausgestellte, als auch gerichtliche und ausergerichtliche, pr. Bogen Acceptationen bei Wechseln, stempelfrei Actiengesellschaftcnnach dem Werthe der bedungen. Vermögenseinbigen, Scala III Diese Gebühr ist vor H nausgabe der Action zu entrichten. Adoptions-Urkunden, d. i. Verträge über die An­nahme an Kindesstatt pr. Bogen................... Ac mter. Alle öffentl.Aemter, mit Ausnahme der aus dem Staatsschatz dotirten Aemter der Staatsreali­täten u. Industrie-Unternehmungen, stempelfrei Aemtliche Anfertigungen einer im stempelpflichti­gen Inlande bestehenden Behörde oder eines Amtes sind mit Ausnahme von Abschriften, Vidimirun- gen, Reise*Urkunden, Protokollen, Urtheilen, De pretén und Duelikaten immer stempelfrei. Anmeldung der Appellation, Revision, wenn vomEr- kenntnisse erster Instanz eine feste Stempelge- bühr von nicht mehr als 5 fl. zu entrichten war, eben so viel als vom Erkenntnisse erster Instanz zu entrichten ist; in allen anderen Fällen vom 1. Bigén . . Iio Anstellung. Gesuche um Verleihung, pr. Bogen Anstellungs-Dekrete nach dem Werthe der gedämm­ten Jahresbezügs-Scala III., — insofern dieselben nicht von Landeslürsten oder von der Regie­rung verliehen werden gebührenfrei. Anweisungen (Assignationen) von Kaufleuten oder auf Kaufleute, wenn die Leistung, in Geld besteht, wie Wechsel nach Scala I; wenn sie nieht in Gold besteht.naehSc da II; jedoch nicht mehr als pr.Bg. Anweisungen, andere (nicht von Kaufleuten oder auf Kaufleute), nach dem Betrage, Scala II. Anzeigen auf einem besonderen Blatte, dessen Flä- chenmass 180 □" nicht übersteigt, pr. Stück — — über 80 Wiener Quadratzoll, pr. Stück . . — in Zeitungen für jedesmalige Einschaltungen Arme, deren Armuth durch ein gesetzlich ausge 8telltes Zeugniss bestätigt ist, sind gebührenfrei. Assekuranzpolizzen n. Verträge nach d. Präm.,Sc II. Aufforderungsklagen, pr. Bogen 33 kr , übersteigt aber der Streitgegenstand nicht 50 fl. im Werthe,. pr. Bogen............................ . Au fgebots-Nachsichten, stempelfrei. — das Gesuch hierum, pr. Bogen , . . . , Aufkündigungen gerichtliche, pr. Bogen . . . — au8sergerichtliche, so lange kein gerichtlicher Gebrauch gemacht wird, stempelfrei. Befugniss-Gesuche, zum Betriebe eines freien oder konzessionirten Gewerbes oder Privatagentien in Wien, vom 1. Bogen................................. 5 — in Städten mit mehr als 50,000 Seelen . . 4 — in Städten mit 10—60,000 Seelen .... 3 — in Städten mit 5— 10,0U0 Seelen . • , . 1 2 — in allen übrigen Orten....................... . . 1 — um andere Befugnisse .................................. 1 Be ilagen stempelpflichtiger Eingaben (mit Ausnahme von Armuthszeugnissen, pr. Bogen .... Beschwerden (jedoch nicht Rekurse) pr. Bogen Bestandverträge, nach dem Bestandprei e. Scala II. Bücher (Druckwerke) stempelfrei, selbst wenn sie als Beilagen verwendet werben, andere Hand elsbüber. 50 50 20 Bürgschafts-Urkunden, wenn die Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, nicht schätzbar ist, pr. Bogen — ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom Werthe der verbürgten Verpflichtung, Scala II. Cautions-Bestellungs- oder Widmungs-Urkunden nach dem Werthe Scala II. Cessionen, unentgeltliche, erfordern gleich den Schenkungen für die Urkunde selbt, pr. Bogen. — überdies aber nicht bei getrennten Eheleuten Eltern und Kindern nach dem Werthe 1° 0, bei anderen Verwandten bis einschliesslich Geschwi­sterkindern nach dem Werthe 45/0, unentgelt­liche in allen anderen Fällen nach dem Werthe 8%, (Zuschlag 25°/0). — entgeltliche, aber über keine Schuldfoderung, sondern über andere Rechte, gleich den Kaul­und Verkaufsverträgen nach dem Werthe des Entgeltes, Scala III — auf Wechselbriefen (Giri), selbst wenn die Wechsel als Beilagen verwendet werden; dann auf gleichgehaltenen Obligationen, stempelfrei, bezüglich anderer Schuldforderungen nach dem Werthe nicht der Forderung, sondern des Ent­geltes, Scala II. — auf Ladescheinen, Lagerscheinen, Bödmereibriefen See-Assekuranz-Polizzen, dann auch Cheques und Bankanweisungen von jeder Abtretuug Codicille, vom 10 Bogen ................................. Con ti von Handels u Gewerbetreibenden pr. Bogen bilanzirte, pr Bogen........................ . . Coupon s, in und ausländ, öffentLKreditpapiere stfr. von Privataktien nach dem Betrage Scala II. Die Gebühr wird jedoch von den Aktiengesell­schaften unmitelbar entrichtet Dispeusgesuclie an öff Behörden u Aemter pr. Bog, Duplik, im Civilprozesse, pr Bogen .... — beträgt der Gegenstand unter 50 fl. pr Bogen Ehe-Eingaben wegen Scheidung, Ungiltigkeits­Erklärung pr Bogen...................................... Ehepaete, Vertrag, welcher in Absicht auf die ehel. Verbindung über das Vermögen geschlos­sen wird, nach dem Werthe, Scala 11. Einfuhrpüsse, stempelfrei. Eingaben im gerichtlichen Verfahren in und aus­ser Streitsachen, pr. Bogen 36 kr., alle andern pr. Bogen 50 kr. — Au genommen sind: Ein­gaben um Befugniss zum Betriebe von Gewerben, Unternehmungen u s. w., siehe Befugniss; um Zulassung zur Geschäftspraxis und Erthei- . lungen eines Adjutums oder um Verleihung von öffentlichen Anstellungen oder Dienstplätzen oder von Pfründen pr. Bogen ....................... — um die Erlangung eines Dienstplatzes der Die nerschaft. pr. Bogen...................................... — um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen und Gesuche an die Civilgerichte, worin die Ausfertigung von Edikten angesucht, oder deren ordnungsmässige Erledigung die Erlassung eines Ediktes nothwendig erferdert, um W aareu- Ein- und Aus-und Durchfuhrpässe und überhaupt um Bewilligungen, welche zur Vornahme des Zollverfahrens erforderlich sind, um die Bewil­ligung zur Errichtung oder Erweiterung, zur Vertauschung, Verwandlung oder Verschuldung eines Fideicommisses vom 1. Bogen .... — um Verleihung Bes ätigung, Uebertragung von Adel, Würden, Titel, Auszeichnungen vom 1. Bg — um Ertheilung v. Industrie* u.sonstigen Privilegien — um Verleihung des S aats- oder Gemeinde-Bür­gerrechtes, Aufnahme in den Gemeindeverband — um Íntabulation, Pränotation oder Löschung in Staats-Schuldverschreibungen und den ihnen fl. kr 5Q 36 50-50-12 36- 50 I — 50 1 — Í 5 — 3 — 2 —

Next

/
Thumbnails
Contents