Pester Lloyd-Kalender 1863 (Pest)
Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1863. - Industrieller Anzeiger
t XV Kais, königl. privilegirte Riimio ne Adriatica diSicurtä inTriest. (Adrialisther Vrrslcherungs-Verei«.) IBíef e im Jahre 1838 gegründete, und von Sr. kais. königl. apóst. Majestät mit den allergnädigsten Privilegien versehene Gesellschaft versichert: a) Gegen Feuerschäden: (wenn auch durch Blitz veranlaßt) Gebäude und bewegliche Gegenstände aller Art; b) Gegen Elementarschäden zu Wasser und zu Lande: die auf der Reise befindlichen Güter; c) Gegen Hagelschaden: zu festen Prämien und auf das System der vollen und sogleichen Schadenvergütung; d) Auf das Leben der Menschen: Kapitalien und Pensionen, zahlbar bei Lebzeiten, oder nach dem Tode des Versicherten. Sie besitzen einen Gewährlei st ungs-Fond von Zehn und ein halb Millionen Gulden österr. Währung, Die Versicherungsprämien sind nach verschiedenen Graden der Gefahren in den billigsten Verhältnissen bemessen, und die Versicherungs-Bedingungen bieten den Versicherten alle Sicherheit dar. Die Gesellschaft hat es sich zum Hauptgrundsatze gemacht, die sie betreffenden Schäden nach Recht und Billigkeit abzumachen und schnell zu bezahlen. Auf diese Weise hat sie vom Beginne ihres Wirkens bereits über 25.000,0'0 Gulden für Schadenersätze verabfolgt. Wie oben bemerkt, ist durch die Riunione Jedermann Gelegenheit geboten: seine Gebäude, Waaren, Mobilien, Dorräthe von Feldfrüchten, Futter und Dieh- stand gegen die häufig vorkommende Feuersgefahr, seine Waaren, Feldfrüchre oder Effekten, wenn er dieselben transportiren läßt, gegen Elementar-Ereignisse zu Wasser und zu Lande, seine Bodenerzeugnisse, gegen das zerstörende Element des Hagels, — wobei jede menschliche Hilfe ohnmächtig ist, — zu sichern, und endlich ist cs ihm ermöglicht: sich selbst für sein Alter zu versorgen, eine Aussteuer, oder Militär-Auslösuvgs- Taxe für seine Kinder, oder aber nach seinem Ableben der zurückgebliebenen Familie oder Angehörigen ein Kapital zu sichern, — und jede dieser beruhigenden Wohlthaten erfordert im Verhältnisse des zu sichernden Werthes, selbst bet knappen Geldverhältnissen — nur eine tägliche Ersparniß von wenigen Kreuzern, — es kann sonach derselben nicht nur der Reiche und Vermögliche — sondern auch der weniger Bemittelte theilhaftig werden. Zum Beispiele folgen hier die: Jährlichen Prämien zur Versicherung eines Kapitals von hundert Guldeu, zahlbar nach dem Ableben der Versicherten, wann immer dieses stattfindet: Bei einem Alter von 30 Jahren 2 fl. 25 kr. ö. W. Bei einem Alter von 45 Jahren 3 fl. 62 kr. „ h ii ii n 35 „ 2 fl. 57 kr. „ „ „ „ „ 50 „ 4 fl. 35 kr. „ II II ,,r II 40 „ 2 fl. 99 kr. „ „ „ „ „ 60 „ 7 fl. 7 kr. „ NB. Diele jährlichen Prämien können auch in halb- oder vierteljährigen Raten entrichten werden. Die General-Agentschaft in Pest, bet den Herren und u’enetcus’.ugeniiaptMi in ipejx, peioen sperren und 4» ■■ ■■ 9 _ Cgrope 23rűágaf[e 9fr. 12), bann bie in aßen (Stabten unb an ben meiften größeren Drtfdjaften bei ganjen ianbei aufge- fteüten Sigentfen, erteilen iebe gettJÜnfcftte 9tttö£unft auf baé ©ereitttnUigfte, unb »er* _abfoIgen qJtofpecte, Formulare ju jBetficfretuttgé^ecIötatfonen ac, u n e n t g e 11 í i cf). ,