Pester Lloyd-Kalender 1859 (Pest)
Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1859 - Revue von Pest-Ofen 1858
Revue von Pest-Ofen. 47 tenden Quantitäten nach den Landeshauptstädten Böhmens und Mährens gehen, würde sich in Folge der erlangten Frachtermäßigung noch günstiger gestalten. Das Juliprotokoll der Kammer enthält interessante Ausschlüsse über'die ersprießliche Regelung, welche der Salz- und Holzhandel durch den Bau der Marmaros- Namenyer Eisenbahn erhalten werden. In Erwiderung von Seiten des k. k. Generalkommandos für Ungarn ergangenen Aufforderung wurden von der Kammer mehrere sachmäßige Rathschläge in Betreff der Erzeugung, Aufbewahrung und Versendung von Dauer mehl ertheilt, die Frage, ob den Hadern- sammlern, wenn sie nicht die Hausirbewilligung haben, der Eintausch von Hadern gegen die Verabfolgung anderer Maaren verboten werden solle, wurde von der hiesigen, in Uebereinstimmung mit dem von der Klausenvurger und Kronstädtcr Kammer abgegebenen Gutachten zu Gunsten der Hadernsammler beantwortet. Abgesehen von den hier in Kürze angeführten Resultaten, des in allen volkswirthschastlichen Fragen von den liberalsten Gesichtspunkten ausgehenden Institutes, war die Kammer im Lause dieses Jahres noch in besonderer Weise thätig für das in Pest zu errichtende Freilager, Schon im Juli des Jahres 1852 wurde die Bewilligung zur Errichtung eines Freilagers oder Transito-Magazines für ausländischeWaarenin Pest durch das hiesige Großhandlungsgremium angesucht, und die Kammer legte bei jeder Gelegenheit für das seitdem mehrmals angeregte Projekt, von dem sie einen unberechenbaren Aufschwung des Handels erwartete und noch erwartet, die wärmsten Sympathien an den Tag. Im Einvernehmen mit den beiden Gremien entwarf sie ein Programm für das neue Institut, welches dem Handel, die freieste Bewegung verbürgte ohne den Staat in seinen Interessen zu treffen. Die Kosten zur Erbauung und Einrichtung des Freilagers wurden aus 1 Mill. Gulden präliminirt, welche Summe im Wege einer Subscription aus Aktien zu 200 fl. ausgebracht werden sollte. Den Unternehmern sollte das ausschließliche Recht des Freilagers aus die Dauer von 50 Jahren sowohl Privaten als dem Aerar gegenüber, ferner nach Ausgang derPrivilegiumsdauer das unbeschränkte Eigcnthumsrecht aus sämmtliche von ihnen hergestellten Lokalitäten, und endlich die Befreiung von allen landessürftlichen und Gemeindesteuern, so wie von Mi- litäreinquartirungen durch 50 Jahre eingeräumt werden. Diese Concessionen wurden als unerläßlich befunden, um den Unternehmern für ihre Opfer an Kapitalien eine Bürgschaft zu gewähren. Die Kammer hatte trotz dieser als nothwendig bezeichneten Garantien nicht so sehr das Gedeihen der Aktiengesellschaft als die Wohlfahrt des Handels im Allgemeinen und die Interessen der Zukunst vor Augen. Sie berief sich aus Leipzig, das weder volkreich noch günstig gelegen, durch seine freie Meßordnung zum Centralplatz des europäischen Binnenverkehrs geworden. Sie verlangte die Vortheile, welche zur Zeit der Blesse der Stadt Leipzig in ihrer ganzen Ausdehnung eingeräumt sind, nur für den Umsang des in Pest zu errichtenden Freilagers in Anspruch zu nehmen, und wies daraus hin, daß das neue Institut nicht nur für die ungarische Landeshauptstadt, sondern in erster Linie für den gesummten Handel der Monarchie gedeihliche Folgen nach sich ziehen müsse. Pest sei aber vor allen an der Donau gelegenen Städten der Monarchie, durch seine günstige Lage und den ausschließlichen Charakter einer Handelsstadt, für das zu errichtende Freilager besonders geeignet. Die h. Regierung glaubte jedoch, wie dies aus einem Ministe- rialrescripte vom 27. Jänner hervorging, weder aus die erbetene Privilegiumsdauer von 50 Jahren, noch aus die verlangte Steuerfreiheit eingehen zu sollen, und das Projekt war damit in eine Phase getreten, welche den Augenblick der Verwirklichung kaum für die nächste Zukunst erhoffen läßt. Die Kammer jedoch, als das Organ der merkantilen Interessen, glaubte ihrer Ausgabe nicht anders nachzukommcn, als indem sie noch einmal für einen Wunsch in die Schranken tritt, der von dem gesummten hiesigen Handelsstande so dringend und lebhaft genährt wird, und dessen Erfüllung für den hiesigen Platz den Beginn einer neuen Aera bedeutet. Sie legte deshalb die hier nur kurz angedeuteten Wiinsche in einem ausführlichen Promemoria nieder, in welchem sie auch neben einem geschichtlichen Abriß, der in dieser Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen, ihr Bedenken gegen die von der Regierung gemachten Einwendungen äußerte. Das erwähnte Promemoria ward unterm 20. April d. I. dem hiesigen Hauptzoll und Gesällen- oberamte übergeben und es wird nun das Resultat dieses wiederholten Versuches von der gesammten hiesigen Handelswelt mit Spannug erwartet. Der Erzherzog Albrechtsond wurde im Februar d. I. von dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Generalgouverneur mit einem Stis- tungskapitale von 6000 fl. gegründet. Die hochherzige Anregung Sr. kais. Hoheit hatte den gewünschten Erfolg, und der Fond hatte bereits mit Ende September die Höhe von 22,000 fl. erreicht. Derselbe ist zur U n t e r st ü tz u n g dürftiger G e- werbsleutein Peft-Osen bestimmt, welche daraus unverzinsliche Darlehen im Betrage von 20—100 fl. erhalten. Die Gelder werden von dem städtischen Depositenamte verwaltet und die manipulirenden Beamten sind Herr Andreas Benke, Kassir, und Herr Franz Wizer, Kontrollor, sammt dem dem betreffenden Amte zugetheilten Hilfspersonale. Im Sinne des höchsten Orts genehmigtenProgrammes über dieHand- habung des Unterftützungssondes muß der Gemeindebezirksvorstand im Einvernehmen mit dem betreffenden