Pester Lloyd-Kalender 1859 (Pest)

Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1859 - Revue von Pest-Ofen 1858

3. Sonstige Gesetze, Erlässe, Verordnungen. 45 die Einwendung der nicht erfolgten Prolongation und die darüber gelieferte Nachweisung nur die leitende Gefällsbehörde zu entscheiden. („P. Ll." vom 29. Oct. pag. 1.) Zoll verfahren und Zölle. Das neue Reglement fürden Verkehr aufden, die Zollinie berührenden österreichischen Eisenbahnen gestattet, Sendungen von Waaren und anderen Gegenständen bei dem Grenzzollamte blos dem Ansageversahren zu unterziehen und verord­net die Einrichtung der Frachtenwagen zur zollamtli­chen Verschließung. Die amtliche Begleitung der Wa­genzüge ist zulässig. Die für Fahrpostsendungen ge­statteten Ausnahmen von dem allgemeinen Zollverfah­ren ist bedingt auch auf Eisenbahnsendungen anwend­bar. Das abgekürzte Zollverfahren gilt auch für Eisenbahnsendungen von und nach dem Zollausschlusse von Triest. Diese Vorschriften kommen zur Anwendung auf der nördlichen Staats-, der Nord-, der Oft-, der südlichen Staats-, der südöstlichen Staats- und der Wien-Raaber Bahn. Zum Vollzug der bezüglichen Amtshandlungen sind ermächtigt: die Zollämter zu Bodenbach, Oderberg, Szczakova und Triest an den Zollgrenzen — im Innern die Aemter in Wien, Prag, Brünn, Olmütz, Krakau, Pest, Graz, Laibach, Mar­burg, Wiener-Neustadt und Preßburg. Das abgekürzte Durchfuhrzollverfahren findet nur auf solche Transitgüter Anwendung, die von Trieft auf der Bahn über Bodenbach, Oderberg, oder Szczakova ins Ausland, oder über die drei genannten Stationen in den Zollausschluß von Triest versandt werden. („P. L." 9. u. 10. Oct. pag. 1.) Sendungen von Waarenmustern in d a s Ausl and bis zu zwei Zollpsnnd Rohgewicht können durch die Postanstalten Oesterreichs ohne Zoll­amtshandlung, eventuell ohne Erlegung des Eingangs­zolles erfolgen; eine Ausnahme macht Seide. („P. L." 30. April pag. 1.) Aufhebung d e s C o m m e r z i a l w a a ren- st e m p e l s. Laut kaiserlicher Verordnung vom 10. September 1858 ist die Commerz: alwaaren-Stempe- lung und der in Vorarlberg eingeführte Nummeran- ten-Stempel sammt den mit diesen Einrichtungen ver­bundenen Stempelabgaben vom 1. November 1858 an aufzuheben. Die in Absicht auf die Privatwaa- ren-Bezeichnung, welche die Verfertiger der Waaren an ihren Erzeugnissen anzubringen haben, bestehenden Vorschriften bleiben in Wirksamkeit. Auch kann das Finanzministerium für einzelne Gegenden des Grenz­bezirks zur Hintanhaltung des Schleichhandels mittelst besonderer Kundmachung die Verfügung treffen, daß bestimmte Waarengattungen inländischen Ursprungs bei der Versendung innerhalb der gedachten Gegen­den des Grenzbezirks oder aus anderen Theilen des Zollgebietes in dieselben, zu einem Amte gestellt und von diesem einer amtlichen Bezeichnung unterzogen werden. (Cf. Nachtrag.) Revue von Pest-Ofen. 1858. Unter dieser Rubrik wollen wir es versuchen, ein Bild jenes Aufschwunges zu entwerfen, welchen die bei­den Schwefterstädte im Lauft des zur Neige gehenden Jahres 1858 erreichten. Unsere Absicht wird am Besten erfüllt, wenn wir unfern Lesern die einzelnen Institute vorführen, welche bei uns der Associationsgeist ins Leben gerufen, und die als kräftig pulsirende Adern den volkswirthschaftlichen Organismus stärken und be­leben. Indem wir die Summe ihrer Thätigkeit zusam- menfassen, haben wir die sprechendsten Daten für die Gesammtthätigkeit der Landeshaupstadt geliefert, wie sie uns im Laufe des jüngsten Jahres entgegengetreten. Erfreulich ist es zu sehen, daß trotz der allgemein herr­schenden Tendenz, welche die Geister und Kapitalien im Centrum der Staaten versammelt, die Entfaltung von Pest ihren Weg geht. Die Bevölkerung, die eine Zeit lang zurückgegangen war, beobachtet in den letzten Jahren die Gesetze eines regelmäßigen Wachsthums, die Zunahme ist zwar nicht bedeutend, aber sie scheint eine stetige zu sein und beträgt 1 pCt. der Gesammtbewohner. Bei der letzten Conscription stellte sich für Pest die Zahl der anwesenden Bevölke­rung mit 131,705 Seelen heraus, darunter sind 76,622 Einheimische und 55,083 Fremde. Die ab­wesenden Einheimischen, deren Zahl sich auf 4861 be­lief, sind in der angeführten Ziffer nicht mitbegriffen. Dem G e s ch l e ch t e nach entfallen auf 1000 männ­liche 1062 weibliche Individuen. Dem Stande und der Beschäftigung nach sind von 1000 Ein^ wohnern der beiden Schwesterstädte 120 Beamte, Ho­noratioren und Rentiers, 420 Gewerbe- und Han­deltreibende, 20 Landwirthe, 200 Gesellen und Hilft-

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