Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1843
Pester und Ofner Wegweiser Kalender 1843. - Kalender
— 89 die Hauptübersichten über den Zustand des Institutes und den Fortgang der Geschäfte zu verfassen sind. — Cr ist zugleich daS Organ, durch welches die Bauk-Di- rection alle ihre Beschlüsse zur Ausführung bringen läßt, und welches zunächst über die gehörige Vollziehung zu wachen hat. Es wird von dem Präses und der Direction abhän- gen, den Sekretär an den Berathungen Theil nehmen zu lassen, oder davon auszuschließen; int ersteren Falle kann ihm jedoch nie eine entscheidende Stimme zuftehen. 8. 23. Die Hauptkasse stehet unter der Gegensperre und Verwahrung von zwei Directoren mit Zuziehung und Mitsperre deS Kassiers. Ueber die Empfänge und Ausgaben führt der Kassier ein Kassa-Buch und Rechnung, und leistet die Zahlungen nach Anleitung der Direction. 8. 24, Der Kassier und der Buchhalter werden alle Eingaben und Zusammenstellungen mittelst derKanzlei-Di- reetion der Bank-Direction unterbreiten und durch dieselbe die Beschlüsse der Direction erhalten. 8 25. Tie Direction wird ein Verzeichniß der für die Geschäfte der Bank erforderlichen Beamten verfassen, nach den eintretenden Bedürfnissen ihre Anstellung vornehmen, und die Gehalte nach den Kräften des Institutes bemessen. sich nach der Bestimmung deS Bank-AusschusseS deS laut 8. iO der Statuten beschriebenen Reserve-Fondes, als zur Bertheilung geeigneter Dividende darstellet, bar empfangen. 8. 30. Da bei der Gesellschaft der Bank nur jene Ao tionäre ein Ctt'mmenrecht haben, die in dem Actienbuche der Bank als Actionäre erscheinen, so haben die Actionäre, welche auch bei dem Besitze der auf andern Namen ausgestellten, und mittelst ausgefüllten Giro, oder auf andere legale Art an sich gekrachten Bank-Actien ein Stimmenrecht zu haben wünschen, sich laut 8. 6 erst als Besitzer der Actien bei der Bank auSzuweisen, damit im Actien-Buch die erforderliche Umschreibung und Vormerkung geschehen könne. Der Ausweis ist in Form nachstehender schriftlichen Erklärung der Direction zu übermachen: »Der Unterzeichnete wünscht als Besitzer der beiliegenden und consignirten Actie in Folge 8- 6 der Statuten in den Besitz der vollen Rechte der Actionäre der ungarischen Commerzial-Bank zu treten," diese Elklärung wird eigenhändig unterfertigt. — Wenn eine solche Fertigung derBank nicht ohnedieß bekannt ist, mnß sie bei hierorls ansäßigen, durch zwei glaubwürdigen Zeugen, bei Abwesenden durch landesübliche Beurknn- digmig(s'egalisining) beslätiget werden. Anstatt der solchergestalt kingereichten Actie erhält sodann der Besitzer einen neuen auf seinen Namen lautenden Acticn-Brief, und die tniifjen brei Síctien, unb jene von 1500 fl. unb barűber, Vier Sldien beft&en. 8. 21. 93ier £)berbeamte werben unter ber ßberlet* tmtg unb Stufet ber Diredion ben vorgűglicbften ®e* fdjäftSgweigen vorfteben, unb bie vorfallenben Ungelegen* feiten ber 53anf beforgen, námlid): (Sín «Sefretär, (Sin 23anf*5lnwalt, welcher ein im 2ßed)felred)tc ge* prüftet Slbvofat fein muß. (Sin .Staffier unb (Sin 33ucbbalter. Der 23anf*2lnwalt vertritt bie 33anf in juribifeben fallen, unb wirb bei ben Diredioné*93crfammhingen, wo feine ánwefenbeit etforbert wirb, gegenwärtig mit einem voto informative) verfemen fein. §. 22. Der ©efretär Wirb, unter ber unmittelbaren Unterorbnung unb 2kranttvodlid)feit gegen bie Dircdiou, ber gelammten (Sorrefpoitbenj, bem Slrd)ive itnb ber .Stang* lei vorfteben. Gr bat alle Ausfertigungen einguleiten, bie notbigcit *ßroföfolle gu beforgen, bie Aufftdjt über bad (Scbreibperfonale gu führen, von ben übrigen ®cfd?äft$* Abteilungen bie SJiaterialien gu fammeln, aud welken ©o« bem Cetiem®te. 8. 26. ©leid) nadj> tWerbödtfen £>rt6 erfolgter ©e* ttebmigung ber (Statuten unb Sefanntmadbung berfdben ! bat jeher Sldionär gegen (Stnlagfdjetn ut formular A. ' 3wei fünftel, bret SJlonate barauf ein fünftel unb bie lefc* ) ten gwei fünftel in ben barauf folgenben fedbé Monaten gu erlegen, wofür ibm gegen 3urücffteUung ber Gtnlugöfd/eine i ber Sldien*93rief auSgefertigt wirb. §. 27. So lange bie gange §ldien*(Sinlage nicht erfolgt ifi, Werben jebent Sldionär nur 5 % Sutereffen von feinen (Sin(agö*9iaten begabt8. 28. ftür jebe gange Adien-Ginlage wirb ben STctio^ nären nach bem l. 8- ber «Statuten ein eigener Sldien*©rief von bem $age lautenb, an weitem bie gänj(id)e (Siniage erfolgte, nad) bem beigefügten gormular B. auögefertigt. Diefer 2ldien*5Brief wirb von bem ^räfeö über feinem (Stellvertreter, von gwei Directoren unb bem'.Staffier ber 93anf unterfertigt, unb famt burd) Ausfüllung ber auf fei* tier jiebdeite angegebenen Siubriquen frei übertragen werben, mit SluSnűfme jener in ben Statuten unb bem Siegle* ment begegneten ^allen für welche bie Sldien als unver* äuferlid) erilärt werben. §. 29. Die Sldirnäre Werben jährlich am l. December bie ^altfd;eib ber 12 ft. 30 fr. beftimmten Sntereffen; im Verlaufe bei SDirnatd Sunt im nädften 3al;r aber bie gweite ^albfdjeib fammt temjenigen -Ditbrbdrage, Weid;cr