Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1842

Pester und Ofner Wegweiser Kalender 1842. - Kalender

37 Dies« Taxen haben zu verbleiben, wnft die Trans" artion mit dem Prozeße zugleich expedirt wird; wenn aber die Trausactiou ttur allein expedirt werden soll, so wird für selbe in der ersten Klasse für Siegel 4 ff. dem Referenten Protonotär 18 ft. denen Juraten 2 fl. gezahlt. Diese Taxe ist für die Prozesse der zwei­ten Klasse doppelt, der dritten Klasse dreifach. 3. Indem die appellirten Prozesse durch die Protonv" täre in Extracten referirt wrrden, wodurch die Ar­beiten derselben sich vermehren, so wird hiemit die Taxe für die Expedition der Sentenzen, und zwar für das Siegel 4 ft. für den Protonotär 18 fl. für feinen Schreiber 2 fl. festgesezt. Diese Taxe hat auch dann zu verbleiben, wenn der Prozeß durch Trans- action -geschlichtet ist. 4. Für ein Eoocatorial Mandat (Einberuftmgs - Be. fehl) unter dem königl. Siegel 4 fl. für Prvkuratorial Konstitution (Advokaten. Ernennung) für Vvllmach- ten und ausgestellte Zeugnisse über eine Inhibition (gevichti. Verboth) Protestation, Contradiction oder Admonition (gerichtl. Ermahnung) dem Protonotär Denar dem Schreiber 12 Denar. 5. Für jeden Eoocatorial- (Einberufungs) Briefzur kön. Gerichtstafel, wo die Aktion (Klagschrift) in einer Abschrift beige,chlossen ist, wird 1 fl. gezahlt. Für die Levata (Aufnahme) des Prozesses wird 2 fl. ge- geben. ö 6. Für Expeditionen auf Requisitorial. (Verordmmgs) Befehle, für allerhand TranssumtiS (Abschriften) dann für Expeditionen aus den Archiven wird 2 ff. L^ahlt; außerdem für die Schreiber für jedes Matt, wo eine Seite ordentlich geschrieben 34Zeilen enthal­ten sott, 12 Denar. 7. Das Diurnum der Protvnotäre und der Beisizer, fammt ihren Schreibern ist mit Verkostung und Be­hausung 4 fl. ohne denen 6 ft. 6 Das Diurnum eines fungirenden Zuraten der königl. Gerichtötafel mit Kost und Quartier ist 1 ft. ohne de­nen 2 fl. 9. Kür die Expeditionen der Fassionen, Kontrakte oder l Testamente, welche die ordentlichen Reichsrichter, oder ihre Protvnotäre zum erstenmal ausstellen, wenn das Substrat (Werth) 200 fl. nicht übersteigt, ohne Unterschied der Größe 1 fl. Wenn aber der Werth über 200 fl. bis 10000 fl. »ft, also von jedem loo fl. 20 Den. Wenn dann der Werth 10000 fl. übersteigt, aber mcht über 25000 st. hinausgeht, so verbleibt die Ta. yt bis 10000 fl. mit 20 Den. über diese Somme aber von jedem 100 fl. 15 Den. Wenn ferner der Werth 25006 fl. übersteigt rmd nicht über 50000 fl. hl'nausgeht, so wird über 15000 fl. von jedem loo fl. 12 Den. gezahlt. Wenn dann die Summe 50000 fl. übersteigt, so wird über diese Summe bis l-OOOOO fl, von 100 fl. 10 Den. gezahlt. Wenn endlich die Summe 100000 fl. übersteigt, so werden überhaupt 100 Thaler gezahlt. 10. Für Compulsorial (Beeidungs) dann für Requisito- nal fUntersuchungs) Befehle 2 ft. 11. gür Znhibitorial (Verbiethnngs) Dilatvrial (Ver­zögerung s) Transmissional (Höhersendnngs) Execu­torial (Exekutions) Prorogatorial (Verläugerungs) Befehle, so wie für andere der Art 6 fl. Bei dem königl. Tavernicalstuhle. 1. Für Requisitorial (Uutersuchungs) Compulsorial (Be- eiduugs)und andere einfache Transmissional (Höher­sendungs) Befehle 2 fl. 2. Für andere Befehle (wie bei der kön igl. Tafel Nr. 11) 6 ft, 3. Bei dem Magistrat, wo der Prozeß an den Taver- nicalstuhl apellirt wird, werden für die Nppellata 10 fl- gezahlt. 4. Wenn von dem Tavernicalstuhl an die kön. Sep­temviraltafel appellirt wird, so wird für dieAppella- ta 20 fl. für die Sententionales (Expedition der Sen­tenz) wenn das Substrut (Werth) 600 fl. nicht über­steigt 6 ft.; wenn es aber übersteigt, also dem expe- direnden Rotär 12 ft. dem Tavernicus für das Sie- gel 10 fl. ' Bei dem königl. Perfonalftuhl. 1. Für einfache Befehle, wie bei der königl. Tafel Nr. 5 und 10 2 fl. 2. Für alle andern Befehle (wie Nr. 11) 6 fl. 3. Alle übrigen Taxen stehen wie bei dem königl. Ta- veruicalstuhl Nr. 3 4. Bei den königl. Districtualtafeln. 1. Für Prozesse und Rechtöangelegenheiten der armen Personen Nichts. Zedoch für den Schreiber für qedes Blatt wo 34 Zeilen auf einer Seite ordentlich geschrie­ben sein sotten, 12 Den. 2. In Prozessen anderer Personen, für Prozesse, welche nicht in Form der Transmissionalien (für das Appel- lationegericht) expedirt werben, vder wenn selbe durch * die im Prozesse stehenden Partheien ansonsten heraus- genommcn werden, ohne Unterschied des Klagers und Beklagten, verfallen die Prozesse in drei Klassen: «) Wo das Substratum (der Werth) in dem Pro­zesse 25000 fl. nicht übersteigt: 24 fl.

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