Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1838

Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1838. - Kalender

aufgemerket und derselbe in dem Schober gesteckt wer­den. Jene 3 Mandel Getraide nunsollen in Gegenwart der Geschwornen der Ortschaft gedroschen, aufgemessen, und durch den Kästner in Empfang genommen, und hie- «ach die ganze Fechsung nach solcher Proportion berech­net werden: 3 Mandel gaben so viel Metzen, wie hoch läuft also die ganze Frucht-Fechsung? Damit aber bey Einsendung der Fechsungö-Tabelle, in Rücksicht der Prob­stellung , keine Schwierigkeit gemacht werde, ist der Oe- konom verpflichtet, von den Geschwornen darüber ein Zeugnis; ausftellen zu lassen, und dieses Attestat dem Kästner zur Rechnungs-Beilage zu übergeben. Dieß ist nun die erste und Haupt-Probe, welche sogleich mit Ende des EinführenS durchgängig vorgeuommen wird, und diese Probe, und was darnach verhofft wird, wird nicht in die Abdrusch, sondern in die allgemeine Fechsungö- Tabelle eingeschaltet, 8. Der Taback, (die Tabackpflanzen) muß aufgehäu­felt, und täglich geputzet werden, damit die unnützen Triebe, den guten Saft der Blätter nicht verfangen. 9. Der früh angebaute Flachs und Hanf, muß um diese Zeit ausgezogeu, ausgerupfet; so wie der Kukn- rutz und das Kraut behacket, und von den Krautften- geln, die untern Blätter abgeblättert werden. 10. Ist der Jahrgang so günstig, daß der Klee drei­mal gemähet werden kann, so versäume der Oekouvm nicht im July, da die zweyte Mähezeit des Klees zu fern; pfleget, ein so großes Stück, ungemähet flehen, und wohl abreifen, zu lassen, als er zur Rothdurft der Wirthschaft hinlänglichen Saamen erzeigen soll. Ein Joch pflegt zwey Metzen Saamen zu bringen. Auch in solchen Jahren, wenn man den Klee nur zweimal mähen kann, muß man zum Saamen das erforderliche Stück stets zur 2-ten Mähzeit belassen, und wenn dieß gleich bis Anfangs August bleiben sollte. 11. Wo Schilf wächst, ist es nöthig dieses abmä­hen, und in Garben binden zu lassen, und zu seiner Zeit zum Decken zu verwenden. 12. Wenn die Blätter und Stengel der Erbsen und Linsen, gelb zuwerden beginnen, und die Hülsen zwar nvch grünlicht, aber doch kvrnicht sind, ist die Zeit zum Ab­mähen da. Die Linsen und Erbsen sollen auf dem Felde nicht beregnet, auch das Ausdreschen derselben, nicht, über 4,5 Tage aufgeschoben werden; denn sonst werden sie wurmicht und hart zum Sieden.. 13. Wo es thunlich ist, muß man nie versäumen, die Wiesen nach dem ersten Mähen mit fließenden Was­ser zu überschwemmen; so kann man das Grumet ganz gewiß in der Mitte Augusts mähen. 14. Die Weinberg-Arbeit wird in diesem Monat ausgesetzet, und wenn man jetzt nachbinden und abblät- t&n läßt, so verbrennen die Trauben, und die Beere Hei* ben klein, drum lasse man jetzt nur jäten, damit das Unkraut die guten Säfte nicht verzehre, die Weintrau- ben selbst aber, so lange die heißen Hundstäge währen ,, sollen vermög des Weinlaubes in Schatten bleiben, und dadurch genährt und erfrischt werden. 45. In Rücksicht der izt herrschenden hitzigen und dürren Tage, muß man die Mäuler des Rindviehes auö- waschen, die Brünnen ausräumen, daß Vieh mit frt» schein Wasser tränken, vorzüglich den Schaafen öfters Salz geben, und das Borstenvieh vom Flachs hüten, welcher für das tödtlich ist. 16. Wenn die Moräste ausgetrocknet sind, muß man die Kanäle auöräumenund neue Gräben ziehen. 17. Die Gesträuche und Gebüsche zwischen den Ae- ckern, und auf den Wiesen, müssen in den heißesten Hundötägen ansgervttet werden, ja für allerley Aus­rotten ist dieser Zeitpunkt darum der beste; weil das, was nicht aus der Erde ausgegraben werden konnte, wegen der Hitze abftirbt, und nicht wieder anstreibet. 18. Der auf dem Stoppelfeld zurückgebliebene At- tich, kann auch nur auf die Art auf immer getvdtet, und ausgerottet werden, wenn der Landmann densel­ben 3, 4 Jahre nacheinander in den heißesten Som­mertagen abmähen läßt; wodurch nemlich der Altich, besonders, wenn nach 7, 8 Tagen Regen einfällt, und darauf wieder heiße Tage folgen, innerhalb 3 Jahren sich ganz gewiß verlieret, weil nachdem die heiße Son­ne die frische Wunde bescheinet, auch die Blätter des­selben keinen Saft, und frische Kraft zum Grünen be- kommen können, dieses Unkraut abdürret, abzehret; ja innerhalb 5, 6 Tagen zerspringet der schwammichte Kern desselben, und wenn es darein regnet, verfaulet es, und gehet ganz zu Grunde. 19. Auf die Gersten und andere Stoppelfelder, un­terlasse der Oekonom itzt nicht altes Borstenvieh zusam­men zu kaufen, worauf dasselbeFleisch an sich sammeln, und bey eintretender Eichelungszeit, leichter fett wird. 20. In dieser Absicht muß man auch die Wälder beschauen, und sich beim Einkauf des Borstenviehes nach der Menge der Eicheln richten.­21. Einen Theil besonders der Gersten und Hafer Stoppelfluren, verbithe der Landwirth zur Waide für die Zugochsen beim 2-ten Sturzäckern und Herbftpflügen. 22. Wo nur einige Tafeln finit, muß man das Wen­deackern (keverő szántás) jederzeit in dieQueere veran­stalten, und so wie zur Auösaatzeit mit zwey Ochsen ackern. Die Ackersleute sollen demzufolge zwar mit 4 Ochsen auf dem Felde erscheinen, aber auf einmal nur zwey davon einspannen,- und damit 3 Stunden lang, ackern, indeß die andern 2 auf'den Halmen fressen und' rasten lassen. Vielleicht denkt man, daß eine solche Ver­wechslung/ aus - und einspannen der Pflug - Ochsen,,

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