Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1843 (Pesth)

Der Pesther Stadt- und Landbote für das Königreich Ungarn 1843. - Eilwagen-, Postwagen- und Briefpost-Ordnung

Reibhölzchen, Gas und ungelöschter Kalk werden in keiner Art angenommen.E— Für alle Schad.n, die heimlicher Beipa- kung feuergefährlicher ober äzender Artikel entstehen, bleiben die Versender und Aufgeber verantwortlich, und zum ganzen Schadenersatz verpflichtet.— 8) Eisen in Stangen á 2 fl., dann ordinöre Ei­se nwa re n u. Mineralwässer (in Kisten) zahlen 2 fl. 30 kr. für 100 Pf. ton Pesth nach Giurgevo oderRustzuk. 9) Ol in verkitteten Fässern, Wein, den Eimer á 120 %>f / und alle nicht zollamtlich behandelten Waren werden zum bedungenen Lohne nur bis an den Ausladungsplaz geführt, wo {** gewogen, dem rechtmäßigen Inhaber des Frachtbriefes «bergeben werden, und binnen 24 Stunden weggeschafft sein Der Calo wird von der ganzen Partie gerechnet, und zwar vom Honig l°/b, dann 2% von Baum- und Schafwolle, Knoppern, Pattasche, ©eife, Sova. Talg, Tabak, Wachs, Zw.lschlk.:, Ol und allen Flüssigkeiten. 11) Jede Sendung muß sammt Zollbolleten mit einem geregelten Frachtbnef übergeben werden, — die Frachtbrief- Dlanquets, welche alle Bestimmungen hierüber enthalten und die Connaisscments für die über die Gränze bestimmten Gü­ter, sind in dem Bureau unentgeltlich zu haben. , 12) Alle Colli werden nur in bester Beschaffenheit übernommen. — Die Kisten ohne Ausnahme müssen gut be­reift, welche weiter als Orsova^bestimmt sind, mit Wachslein­wand überzogen sein. 13) Wenn Colli irriger oder zufälliger Weise auf der Ab­gabsstation auszuladen übersehen werden und erst später dort eintreffm, so hat der Empfänger für den Zeitverlust nur den Nachlaß des Frachtbetrages vom betreffenden Collo anzuspre- chkri, welchen der Conducteur zu bezahlen hat. 14) Einzelne Colli unter 100 Pf. sind bei der Auf­gabe zu frankiren, desgleichen auch alle größeren Sendungen, welche nicht an benannte Handlungßhäuser gerichtet sind. 16) Frachtbriefe, welche nicht an bekannte Häuser «dressirt werden, sind mit genauer Angabe des Characters und Wohnortes des Empfängers zu versehen. 16) Die Gesellschaft befördert die Waren aufs Schnellste, «nd sorgt, ohne eine bestimmte Lieferzeit eiugehen zu können, für die richtige Ablieferung, mit Ausnahme jedoch aller Schä- de n und Verluste, welche durch Auffahren, Brand, Schiffbrnch und Casus forluitus entstehen 18) Beschädigungen jeder Art gehen auf Gefahr der Versender, welche sich durch die bcstehen- den Aflekuranz Kammern schüzen können, indem die Gesell­schaft zur Erleichterung der Parteien mit den vier Versicherunqs Kammern: k. k. priv. Assikuwzwni generali Austro-Jtaliche „ „ „ erste ösierr. Versicherungs-Gesellschaft. „ „ „ Azienda assicuratrice h n „ R unione adriatica di sicurta die geeigneten Maßregeln getroffen hat, damit auf jedem Schif­fe jede beliebige Summe versichert werden kann. 18) Die Administration besorgt ohne Verantwort­lich keit in Wien und Pesth die Versicherung der Waren für Rechnung der Parteien, jedoch nur wenn auf dem Frachtbrief die Versich erungssumme a gesetzt ist. — Sollte der Andruna ?ot! ®$lxen' °bev öu Niederer Wasserstand die Nothwendigkei^ herbeisuhren, den Dampfbooten ein Schl.ppschiff beiruaeden — so zahlen die betreffenden Empfänger die entfallende Mehr^ 19) Im Falle vonHavarei, bei nicht assecunrten Gütern muß der Schaden sogleich am Ausladungsplatz, in Gegenwart 6es ?9n™"n fc" Eeftllschaft und der SoUbtom. °n untersucht und bestätiget werden; - in Pesth soll die Un. tufudjung watestens den Tag nach der Ankunft, bis 12 Uhr Mittags, lmDreißigstamt Statt finden; für nachträgliche Re- c,amalle«,-n leistet die Gesellschaft keinen Schadenersatz. — 2V) In Constantino pel und andern tärkischen Hä­fen, wo die Guter ohne zollamtliche Register im Zollämtern, gelagert werden, I,.gt es jedem rechtmäßigen Empfänger ob, ttt d-rAnsladung gegenwärtig ,u fein, und die Waren aeaen Connaissementszu beziehen. - Die Gesellschaft hat sich bloß dmchlhnWarenIiflenauszuweiscn, daß die Güter richtia aus--, laden worden sind, und hastet folglich, weder für nach aefche. Heuer »lus^dung o-rwrchselte. noch in Vertust geratheneSollt. 21) B-> sich ergebenden Anstände», ist nur der rechtmä­ßige Inhaber des Frachtbriefes befugt, Reclamationen m machen. 8 22) Alle Waren, welche aus dem Remvraueur oder dem Warenschiff nach und von den Stationen Mohács, Vukovár, Neusatz, Scmlin uns Pancsova aufgegeben werden, genießen eine Frachlmaßigung von 10%. . 23) Jeder, welcher der Gesellschaft Waren zur Verladung übergibt, erklärt sich dadurch mit diesen Bestimmungen voll­kommen einverstanden. Administration und Gcncral.Dlrection in Wien, am Bauern- mcr.lt Nr. 582. Agenten und D a m p fsch i fffa h r t S - Bu r ea n r sind in LrnrHr. P au l Lü fteneg ge rs Wit in Preßburg Hr. I B. Cot. losenS; in Raab Hr. Zo f. Caneider; in Gönyö I Lin- gauer; in Äomorn Herr Franz Könia; in Gran Hr & Neumann; m Waizcn Hr. Julius Bodendorfen in Pesth lvampfschifff.-Bureau) Herr F. SChrismar; in Földvár Herr M Nagy; in Paksch Hr. Zoh. RiNgenback; in Tolna Herr 3 ob- Marrner; tu Baja Herr Z B. Fellner; in Moha'c-Hr. W. T Horn; in Apatin Hr. Z. Müller; inVukovar Hr. &. © to pancevics; in Illők Hr. Z o s. L u d w ig; in Neusah (Dampf'chifff.. Bureau) Herr I. B. L e h m a n n in Ge.mliii (Dampfschifff.-Bureau- Herr E Wimmer; ,n Uj-Palanka, Basiasch. und Alk-Moldava Herr A Ba ndl mWeißkirchen, >'m Banat; Drenkora <Dampf,chifff. Bureau) und Ali-Orsova Herr L. Dumar t he r a v in Sketa-Cla« bov: Hr. I P o k o r n y, in Widdin Hr. 5. Kappon; in Kalafat Hr. Mantari in G'urgevo Hr. G. And er lieh; in Bukarest Hr. A. Altinoviz; '« Ruszuk (Dampfschifff.-Bureau) Herr Luka Clician; in Siliftria Herren Venz el Scbolsch; in Braila Herr N. Sg a r belli; in Galaz lDamafschifff.-Bureeuj Herr Ambrosio Delle Grazie; in Varna Herr Christ» Constandino; in Constantinopel Herren Haye? Lafon­taine et Comp ; in Trapézunk Herr I. H. Cbarnaud in Galtipoli Herr M. D' Andrison den Dardanellen HerrS. P

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