Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1843 (Pesth)
Der Pesther Stadt- und Landbote für das Königreich Ungarn 1843. - Eilwagen-, Postwagen- und Briefpost-Ordnung
119 Für Cabinen, Wagen, Pferde re. Cabinrn Reisewagen- I Pfer! de : Hun de lieber» gewicht pr. Pfund st. fl. ft. 1 fl i kr Don Pesth nach Gonyo . . . 10 10 10 1 1 „ „ „ Preßbur,. . . 20 15 20 1 1 „ „ „ Wien . . . 30 20 25 2 2 „ Wien „ Pesth.... 15 20 25 2 2 „ Preßburg „ „ . . . . 10 15 15 1 I „ Gönyo „ „ . . - 5 10 10 1 1 Zwischen Pesth u. Mohärs \ 2 18 16 15 1 1 „ „ Scmlin 30 26 20 1 1 Orsova l« 45 36 25 2 1 „ „ Giurgevo ( • 85 50 45 4 2 „ „ Gala; I ^ 95 60 55 4 ? „ „ Constantinopel; = — 100 95 6 3 Anmerkungen. Jeder Reisende hat 50 Pf. W. G?w. Gepäck frei; bei Reisen aber von Wien oder Pesth nach Con- stantinopel oder zurück 200 Pf. Die Ueberladung der Reise-Effecten erfolgt bei eintrctendem Wechsel der Schiffe kostenfrei. Das Übergewicht wird nach dem Tarife berechnet. Reisewagen in Begleitung von mindestens vier Personen, und zweirädrig? Wagen zahlen nur 3/s des Tarifspreises. Passagiere, die mit Wagen und Pferden reifen, gemessen eine Ermässigung der halben Fracht auf die Pferde. Kinder unter 10 Jahren zahlen die Hälfte des Plazpreises. Kranke Personen, die der Reisegesellschaft unangenehm sein könnten, werden nicht ausgenommen. Auf allen ersten Pläzcn der zwischen Pesth und Constan- tinopel fahrenden Schiffe befinden sich numerirte 'Schlafstellen mit Matrazen, Kopfkissen und Decken, von denen, so lange ihre Anzahl zureicht, jedem Reisenden eine Nummer für die ganze Reisedauer zugewiesen wird. Für Reisende von Wien oder Pesth nach Constantinopel und zurück besteht die Einrichtung, daß sie Billerc mit Coupons erhalten, die den Vortheil gewähren, in allen in den Coupons näher bezeichnet?!! Zwischen-Stationen auszusteigen, und von da aus auf einem spätem Dampfboote nach Belieben die Reife wieder fortzusetzen. Aufallen Dampfschiffenisi für eine anständige und innige Verpflegung — mittelst eigener Restaurateure — vorzügliche Sorge getragen. Frachten-Tarif. Don H Rach || Don || Rach Pesth Brutto Zentner Baarschaft von 100 fl. C. M n. lkr.ssfl. |kx fl.Ikr |fl.|kr. Trapézunk....................................... 7 201 7 20 1 20 1 r» Smyrna, Salonich........................... 6 30 6 3C 1 15 1 15 Constantinopel, Darna...................... 5 30 5 30 1 10 1 10 Galaz, Braila ....... 4 30 4 40 45 45 Silistria, Tuturcan, Olteniza . Rustzuk, Giurgevo, Sistov, Nicopol, 4 — 4 — — 40 — 40 Lom-Palanka............................ 3 — 3 30 — 45 40 Widdin, Kalafat...........................* . 2 35 3 — 40 35 Orsova............................................ 1 50 2 — — 25 25 Drcnkvva, Moldav«........................... 1 40 1 50 — 20 — 20 Don H Nach II Don || 9tad) Defth Frachten-Tarif. C. M. BruttoZentner Baarschaft von «00 fí. fí. kr.-il. kr. fl.|Er. fl.|kr. Semiln............................................. 1 10 _ 18 — is Basiasch, Pancsov«............................ 1 — 1 10 — 18 — is Neusatz, Illők................................. — 40 i — 16 — 1(5 Dukovar............................................. — 40 — 50— 16 — 10 Dalya, Ilpatin.................................. — 30 — 50 — 12 — >L MohacS............................................. — 30 35 — 12 — >L Baja, Tolna, Paks, Földvár, Ercscny — 2435 — 12 — l8 Wien.................................................. 1 6 r 6 — 8 — S Preßburg............................................50 50 — 8 — 8 Gönyo, Gran, Komvrn, Waizen . . — 40 — 4088 Anmerkungen und. Bed ingniffe. 1) Die obigen einfachen Frachtsätze werden von allen Waren die nicht besonders aufgeführt sind, bezahlt. 2) Doppelte Fracht zahlt Rosenöl,' Seide und Blulegel. 3) Dreifache Fracht ist zu entrichten für: Bruchsicher, Bernstein, mit Gold und Silber bordirte Stoff-, Bäume^ Pflanzen, Möbel aller Art, leichte Nürnberger-, Spielerei-Ga - lantrie-, Putz-Waren, Hüte, und alle sonstigen umfangreichen Colli, von welcher Warengattung sic auch seien. 4) ^ Kisten über 600 Pst, die im Jnnlande bleiben, und Kisten über 400 Pf., die Orsova überschreiten zahlen die dop. pelte Fracht von dem 400 oder 600 Pf. übersteigenden Mehrgewicht — dagegen genießen Colli, die weiter als O'rsova gehen, und unter 200 Pf. wiegen, eine Fracht- Ermäßigung von 10% Diese Ermäßigung findet aber nur auf ganze Sendungen, und nicht auf einzelne^ in einer Partie befindliche Colli Statt. 5) Einzelne Colli oder Paquets von Ibis 25 Pf. zahlen die Hälfte, von 26 bis 50. Pf. zwei Drittel, und von 50 Pf. an den ganzen Frachtbetrag eines Centners. 6) Zwischen Pesth und Wien werden folgende Artikel, nämlich: Alaun, Aurum, Farbwaren (ordinäre) und Farhölzer, Glas und Steingut (md.-, Häringe, (verpackte), Käse (detto), Knoppern Kümmel, Metalle (unedle) Pottasche Reis, Samen (Klee, Reps). Seife in Kisten, Sardellen, Scheidewasser und Vitriolöl, Schmalz, Soda, Talg, Tabak, Thran, Tischlerleim, Vitriol (grün und blau) Wachs, Wasser (Mineralien Kisten), Weine, Branntwein und Ol in Gebündelt über 4 Eimer, Zucker und Zwetschken, gegen den Frachtsatz von 48 kr.; zwischen Pesth und Preßburg zu 40 k. C. M. pr. Brutto Centner ausgenommen; — Schafe zahlen das Fünftel des Tarifes für Pferde. 7) Diejenigen Artikel, welche der Gefahr, oder des unangenehmen Geruchs wegen, von den Passagierschiffen ausgeschlossen sind, werden vom Warenschiff, jedoch nur bis Semli« aufgenomen. — Äzende oder entzündbare Artikel, welche früher von der Verladung ausgeschlossen waren, können nur nach besonderer Überkunft über deren Verpackung auf dem Remor-- quer oder Warenschiff verladen, müssen aber separat zollämt« lich behandelt, und mit den eigens dam bestimmten Frachtbriefen übergeben werden. — Schieß- und Knallpulver, Zünd-und