Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1834 (Pesth)
Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1834. - Eilwagen-, Postwagen- und Briefpost-Ordnung
Eilwagen-, Postwagen- und Briefpost-Ordnung. Gebühr, Abgang und Ankunft. E i l w a g e tu 1. Wer mit der 5. k. Eilpost in Oesterreich reisen will, muß stch vor allem zuerst mit einem von der betreffenden Behörde unterfertigten Passierscheine versehen, ohne dessen Beibringung der Reisende unter keiner Bedingung zur Mitfahrt eingeschrieben wird. 2. Die Vormerkung zur Mltfahrt mit dem gewöhn- lichen Pvst-Eilwagcn muß einige Tage vor der Abfahrt, bei der k. k. Postwagens-Expedition geschehen. 5. Das einmal bezahlte Passagiergeld wird in keinem Falle zurückerstattet, und der darüber ausgestellte Vor- mcrkungsschein ist nur für die Fahrt gültig, für welche ec ausgestellt ist. 4. Jeder Reisende kann 20 Pfund Gepäcke mitnehmen, jedoch dürfen es nur Mantclsäcke oder sonst biegsame Paqnette, keineswegs aber Koffer fcyn. Auch kann jeder noch 50 Pfund Gepäcke, frei mit dem Brancardwa- gen nachfcnden lassen, oder alle 50 Pfund auf diesen geben. Die Koffer oder sonstigen Paqnette müssen mit der Adresse des Inhabers versehen seyn. Das Uebergewicht wird extra bezahlt. 5. Das Mitnehmen der Hunde ist nicht gestattet. 6) Aus wohlverwahrten Pfeifen ist das Tabackranchen, wenn sämtliche Reisende damit einverstanden sind, erlaubt. 7. Das Wechseln der Plätze im Innern des WagcnS, muß sich jeder Reisende gefallen lassen. 8) Für Frühstück, Mittag und Abendmahl, so wie auch für Unterkunft bei jenen Fahrten wo übernachtet wird, ist bestens zu festgesetzten Preisen geserg:. Zum Frühstück und Nachtmahl ist eine halbe Stunde, zum Mittagmahl aber eine Stunde bestimmt. 9) Nur wenn es die Nvthwendlgkeit erfordert, wird auf Verlangen eines oder des andern Passagiers auch während der Fahrt angchalten. 10. Der vordere bedeckte Sitz neben dem Condnctcur ist Lcr Zahlung nach, dem Sitze eines im Innern des Wagens gleich. 11 An die Postillione ist kein Trinkgeld zu entrichten. Die Bezahlung für die Reise ist, cinschlüssig die Einschreibgebühr pr. 10 kr. C. M., bei jeder Route ersichtlich. 12. Sollten außer den bestimmten Tagen, wo kein Eilwagen abgeht, einige Personen, wenigstens 4 an der Zahl, oder wenn einer alle 4 Plätze bezahlt, für sich allein reisen wollen, so werden sie mittelst einet Separatfahrt in eben dem festgesetzten Zeitmaße, wie der Eilwagen, befördert werden. Be^ diesem Sepgrqtmggen haben die Reisenden die Chaussee-Gelder zu bezahlen, jedoch wird der für die ganze Route auffallende Betrag von der k. k. Postwagens-Expedition berechnet, und »W ien Reisenden bei der Einschreibung aus einmal entrichtet. Es blerbt auch der Willkühr dieser Reisenden überlassen, bei derlei Extrafahrten unter Wegs zu übernachten, jedoch muß die Bestellung solcher Separatwägen immer einen oder mehrere Tage vor der Abreise bei der Postwagens-Expedition geschehen, und der Ort, wo übernachtet wird, angegeben werden, damit die nöthigen Einleitungen bei den Poststationen getroffen werden können. Auf dem Vormcrkscheine, welchen jeder Reisende nach geschehener Einschreibung zur Mitfahrt erhält, ist alles, was derselbe noch zu beobachten hat, ersichtlich. Uebersicht der Personen« Gebühren bei dem von Wien und Ofen abgehenden und ankommenden k. k. Eil- Separat« und Postwagen. auf der Route Fahrten. Postwagen» von bis Eil_ lsrpar. imJnn imAkuß i si. kr. fln krfl. kr. fl-lkr. Ofen Wien 14 55 15] 28 — — — — Ofen Herrmanstadt __ — — — 20 49 47 55 Ofen Clausenburg !— — — — 22 56 19 22 Herrmanstadt Kronstadt i__ i — —— 4 56 5 45 Ofen Kasch au — — — 9 54 8 10 Ofen Scmlin l_ — — — 18 26 15 08 Wien Linz ilO 12 11 54! — — — — Passau 15 12 17 44j — — — — — Marckel ;i7 24 20 18 — — — — — Innsbruck 26 48 31 iü — — — — — Grätz 10 — 12 50 — — — — — Laybach 25 16 26 nl —-— — — — Triest 30 50 34 9' — — •— — — Mailand |47 32 55 25 — — — —-— Venedig j54 22 53 35 — — — — — Agram — — — 11 27 9 54 Agram Karlstadt — — — “71 2 14 1 45 Wien Budweiö 10 12 11 o4 — — — — — Preßburg 2 ~~ 4 40 — — — — — Prag 17,43 19 50 — — — — Brünn 7 36 6 52 — — — — — Podgorze 25 1 28 6 — — — — — Lemberg 42 48, 46 42 — — — — — Troppau 15 19| 17 30 — — — — Lemberg Brvdy — — — 2 48 . 2 6 Abfahrt und Ankunft der Eilwagen und Brankard- wägen in Ofen und Wien. De r Eilwagen fährt von Ofen nach Wien alle Sonntag, Mittwoch und Freitag Mittags 10 Uhr ab, und kommt in Wien alle Montag, Donnerstag und Samstag zwischen 6 und 7 Uhr an. — Von Wien nach Ofen fährt dieser alle Sonntag, Mittwoch und Freytag Abends Schlag