Adressbuch der Stadt Pesth 1805
Adreß-Kalender der königlichen Fren stadt Pesth, auf das Jahr 1805. - Adreß-Buch
ob liegend eil ist, die Schlüße des Raths in daß tytotofoíí einzutragen, und die aöt'ngen Expedition s$en schriftlich abzufassen. Eshat auch eine jebe Stadt für sich ein besonderes Archiv, und von dem Landes- fürsten erhaltenes Sigill, welches ia Bezug auf alle Akten, so bey der Stadt vorkowmeo, eine volle Glaubwürdigkeit hat. Der zweyte Theil des Stadtmagistrats ist der sogenannte Ausschuß unter dem Gtadtvormunder (Tribunus plebis) In den grosse ra Städten ist auch ein äußerer Rath, zusammen gesetzt aus den vornehmern Bürgern, dessen Gutachten man in wichtigeren Fällen einzuholen pflegt. Ausser diesem zweyfachen Rath hat jede Stadt auch voch andere Beamte, als nämlich: einen Fiskal, Präfekt des Urbariums, Kontribution^ und Haus- kasse-Perceptoren, einen der die Aufsicht über die Pupillarsachen hat, oder Waisenvater, Stadtkäm- rnerer, und noch einige andere, nach dem Erforder- rriß der Umstände. Diese beziehen alle ihre Besoldung aus der Stadtkasse. Der Stadtmagistrat wird entweder alljährlich, oder wenigstens alle zwey Jahre restaurirt; muß aber allezeit zu diesem Akte eine königliche Bewilligung haben. Der Richter, und Bürgermeister werden entweder bestätigt, oder andere aus dem Mittel der Rathsherrn gewählt, und zwar durch den Ausschuß. Das Amt der Rathsherru ist lebenslänglich. Dir