Folia historica 13

F. Dózsa Katalin: Mária királyné esküvői öltözéke az újabb kutatások tükrében

Durch die Breite des Rockes entstehen um die Hüften wellenartige Falten, die dann an den Schenkeln weich — vorn rund, hinten mit einer kleinen Schleppe — zu Boden fallen. Der Rock wurde in Kreisform zu­geschnitten, für die Taille wurde eine kreisförmige Öffnung freigelassen. Die Ärmel sind lang und eng, an den Enden mit trichterförmigen Lampas­Manschetten. Der Ärmel mit langer trichterförmiger Manschette ist ein Erbe der burgundischen Mode. Das aus zwei Stücken zugeschnittene Kleid erscheint zuerst in der italienischen Renaissance, und auch das schön gestickte Hemd wird zum ersten Male gezeigt. Im Grunde genommen wurde aber das Gewand im Stil der deutschen Renaissance-Mode verfertigt, obwohl für diese Mode zumeist solche Kleider typisch waren, die bei der Taille geschnürt wurden, es gibt aber zerstreut manche Gegenbeispiele. Auf Grund der ausführlicheren, mit Fotos dokumentierten Analyse kann man die folgenden Feststellungen zur Datierung machen: Der Stoff des Gewandes aus den Jahren 1480—1500 Der Typ des Hemdes 1490-1525 Grosser Ausschnitt, wodurch das Hemd gut zur Geltung kommt ab 1490 Die Taille wird extra zugeschnitten ab 1460 Die Taille liegt etwas höher 1485-1525 Enge Ärmel mit trichterförmigen Manschetten cca.1440-1535 Von einander ganz weit liegende breite Lampasbänder bei der Taille 1514—1535 An den Hüften runder Rock (aber nicht durch Falten sich erweiternd), hinten mit einer Schleppe 1505—1525 Das Gewand kann man also aus der Zeit zwischen 1514 und 1525 datieren, wenn man die Gemälde als sichere Quellen für die Bestimmung der Entstehung und Ausklang einer Mode betrachtet, obwohl sie nicht mit der gleichen Sicherheit verwändet werden können, wie die solchen Zwecken dienenden Modeblätter. Nach der Überlieferung war das Gewand das Hochzeitskleid der Gemahlin des Königs Ludwig II., der Königin Maria von Habsburg. Diese Überlieferung wurde durch gar keine Angaben oder Abbildungen bestätigt. Trotzdem kann man es auf Grund folgender Tatsachen für annehmbar halten: 24

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