Folia archeologica 42.

Tóth Endre: Későrómai ezüstkanál Bajnáról

126 ATTILA KISS Während I. Bóna 1979 den Fund von Mezőberény einer hunnenzeitlichen („420—453") hunnischen Frau beigemessen hat, schreibt 1980 J. Werner im Zusam­menhang des goldenen Armringes des Grabfundes folgendes: „Die entsprechenden ,Handgelenkringe' aus den Gräbern von Wolfsheim und Fürst stammen aus der er­sten Hälfte des 5. Jahrhunderts, die jenigen aus den Fürstengräbern von Apahida und Pouan sind mit Tournai und Blucina etwa gleichzeitig. Hinzu kommen aus derselben Periode die Knabengräber von Großörner und Mezőberény mit wesentlichen kleine­ren und leichteren Ringen, welche zeigen, daß schon im Kindesalter ein ganz be­stimmter Personenkreis Anrecht auf einen goldenen Handgelenkring im Diesseits wie im Jenseits hatte." 3 1 „... Die Handgelenkringe mehr und etwas anderes als kost­bare mobile Schmuckstücke ... sie besaßen einen Zeichenwert — eine Funktion, die mit anderen Mitteln Childerichs Siegelring mit dem Rex-Titel zum Ausdruck bringt. Die auf ihren Namensringen Heva bzw. Omharus genannten Toten von Pouan und Apahida, aber auch der in Blucina bestattete Unbekannte und die Knaben von in Großörner und Mezőberény trugen dasselbe aufwendige Ring-Emblem wie der Frankenkönig Childerich" 3 2 „...Dagegen blieben die Handgelenkringe der princi­pes und reges bei Ost- und Westgermanen bis in die Zeit des Frankenkönigs Childe­rich signa der Zugehörigkeit zu einer ,Strips regia'". 3 3 Verfasser dieser Zeilen nahm 1986 bei der Mitteilung der Gewichtsdaten der be­deutenderen Goldfunde des 5—10. Jh. im Karpatenbecken und bei ihrer Gruppie­rung 3 4 im Zusammenhang mit den Funden von Mezőberény die Datierung von I. Bona 3 3 zugrunde und datierte sie zwischen „420—453". 3 6 4. DAS AUFWERFEN DES PROBLEMS Im Falle des Fundkomplexes von Mezőberény (1884) ist also — unseren Kennt­nissen nach — die Frage, ob die Gegenstände des ,Fundes' a) aus ein und derselben Zeit (aus einem Grab) stammen?, oder b) als Funde von zwei verschiedenen Perioden miteinander vermischt worden sind? Besteht diese letztere Möglichkeit, so ist natür­lich auch nicht notwendig vorauszusetzen, daß die gleichaltrigen Funde aus dem sel­ben Grab stammen würden! Als Arbeitshypothese sieht es so aus, als könnten die Gegenstände des Fundes von Mezőberény chronologisch in zwei Gruppen auseinandergehalten werden (und in diesem Falle hätte sich in den Daten der 1885 veröffentlichten Mitteilung von Pulszky die einstige Wirklichkeit (?) — die Reministenz der „zwei Gräber" — be­wahrt). Meiner Annahme nach waren ein früheres, auf die zweite Hälfte des 5. Jh. da­tierbares gepidisches Grab und ein späterer, auf das erste Drittel des 7. Jh. setzbarer Grabfund vorhanden. Könnte man diese Arbeitshypothese annehmen, so würde es sich aufgrund des Charakters des Fundmaterials um zwei Gräber handeln. 3 1 Werner 1980. 3-4. 3 2 Werner 1980. 6-7. 3 3 Werner 1980. 39. 3 4 Kiss 1986. Tabelle 2., Nr. 16. 3 5 Bona 1979a. 314-315. 3 6 Kiss 1986. 126.

Next

/
Thumbnails
Contents