Folia archeologica 27.
Endre Tóth: Savaria és környéke IV-IX. századi történeti problémáihoz
SAVARIA 117 in der auf 829 gefälschten Urkunde nur indirekterweise. Die Gebietsabgrenzung in der Urkunde halte ich mit Balics gemeinsam (L. Balics L.: A kereszténység története hazánk mai területén a magyarok letelepedéséig (Die Geschichte des Christentums im heutigen Ungarn bis zur Niederlassung der Ungarn), Bp. 1901, 246) lediglich für eine kleinere Modifizierung. Aus dem Text der Urkunde kann unwahrscheinlich auf ein großes Gebiet (z. B. Oberungarische Tiefebene) geschlossen werden. Ansonsten: falls wir die Vermutung von Cibulka annehmen, nämlich daß vor 828 die Passauer Diözese nur bis Tulln gereicht hat und wir die Urkunde von 829 für eine die Grenzmodifizierung authentisierende Urkunde halten, fragt es sich, weshalb die Urkunde nur die Beschreibung der Grenze vom Mündungsgebiet der Spratz und nicht von noch westlicher, von der Mürz oder vom oberen Lauf der Schwarza enthält? Das Quellgebiet der Spratz-Spraza fällt von der früheren, von Cibulka vermuteten Grenze um vieles östlicher. Andrerseits kann man die minuziöse Grenzenbeschreibung der Urkunde nicht für die Abgrenzung eines großen Gebietes halten. Gewiß handelt es sich beim Zusammenfluß der beiden Spraza (Spratz und Thalbach) lediglich um die neue Abgrenzung eines kleineren Gebietes. Unter dem in der Urkunde erwähnten Fluß Кара kann auch die Rabnitz (Répce) verstanden werden. Ein wie großes Gebiet die Passauer Diözese nach 828 bekommen hat, kann auf Grund dieser Urkunde - meines Erachtens - nicht festgestellt werden. Nehme ich dennoch die Folgerungen von Cibulka und Bona an (daß nämlich die Grenze von Passau nach Osten zu die Raab gewesen wäre): es also ein von Tulln bis an die Raab reichendes Gebiet erhielt, so sehe ich dies vielmehr dadurch bewiesen, daß die in der Urkunde angegebenen Grenzen sich im großen und ganzen entlang der nördlichen Grenze von Pannónia superior und der Grafschaften in der Umgebung von Sabaria zogen. Ich halte es für wahrscheinlich, daß die nördliche Grafschaft von Pannónia superior nach der Organisierung der Grafschaften von 828 an nicht zwischen den beiden Diözesen in zwei Teile geteilt wurde, sondern das ganze Gebiet dieser mit der Raab als östlicher Grenze (die zugleich mit der östlichen Grenze des Reiches übereinstimmte) und als südliche Grenze annähere! mit der Rabnitz dem Bistum Passau zugesprochen wurde. Aus der angeführten Stelle der CBC können wir nicht einen solchen Schluß ziehen, daß die Grenze der beiden Diözesen die Raab gewesen wäre. Dies ist schon auf Grund der vorher angeführten Urkunde des Jahres 829 unannehmbar. Interpretieren wir auch die Urkunde wie immer, handelt es sich darin dennoch um die südlich der Spratz und der Rabnitz gelegenen Gebiete, als um das Territorium der Salzburger Diözese. Dieses Gebiet liegt hingegen weit nördlich von der Raab. (Den „Widerspruch" hat auch Pirchegger wahrgenommen: Karantanien und Unterpannonien z'ir Karolingerzeit , MIÖG 33 (1912) 281, und nahm die Angabe der Urkunde als Tatsache an, die der CBC interpretierte er hingegen nicht). In diesem Falle könnte man die aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts stammende Angabe der CBC (die der unbekannte Verfasser zwar mit Absicht auf das Ende des 8. Jahrhunderts zurückprojiziert hat, cf. Bóna I.: Acta Arch. Hung. 18(1966) 313-4, 317) nur derart auslegen, daß es zwischen 828 und der Verfassung der CBC zugunsten von Passau noch einmal zu einer bedeutenden Grenzmodifizierung gekommen ist, im Laufe der Passau auch in südlicher Richtung das bis zur Raab reichende Gebiet, also auch die Markgrafschaft in der Umgebung von Sabaria erhalten hätte. Nun aber, was für einen Sinn hatte dann die Passauer Fälschung - nachdem die Urkunde von 829 später gefälscht wurde gehabt, wenn das Gebiet auch schon ansonsten im Besitz von Passau gewesen war. Die angeführte Angabe der CBC: ultra fluvium qui dicitur Hrapam kann nicht so ausgelegt werden, als wenn im Norden die Grenze der Diözese von Salzburg die Raab wäre. Am Anfang des Satzes wird das in Pannonian inferior, in der Umgebung des Balaton (Plattensee) gelegene Gebiet genauer lokalisiert. Die Angabe der CBC ist demnach derart zu interpretieren, dab das Erzbistum von Salzburg jenes Gebiet erhalten hat, das in Pannónia inferior, über die Raab, in der Balatongegend liegt bzw. bis an die Drau und bis zum Zusammenfluß der Donau und der Drau reicht. Es handelt sich demnach im Text über eine einfache geographische Beschreibung. Den Text der CBC können wir als Bestimmung der Stelle der Grafschaft von Pannónia inferior interpretieren: die nördliche Grenze von Pannónia inferior dürfte im gegebenen Gebiet (nach 828!) tatsächlich die Raab gewesen sein. II. Für das betreffende Gebiet versuchte man außer sicca Sabaria noch zwei Ortsnamen aus Urkunden zu lokalisieren: die Identifizierung von Ortahu der CBC mit Veszprém (Th. v. Bogyay: SF 19 (1960)66.) und die von Dúrnanua des Arnulfinum mit Somlóvásárhely (Györffy Gy.: Das Güterverzeichnis des griechischen Klosters zu Szávaszentdemeter (Sremska Mitrovica) aus dem XII. Jh., Studia Slavica 5(1959) Anm. 12, 15. Keine der Identifizierungen ist überzeugend. Die Identifizierung von Ortahu-Veszprém erfolgte durch die Interpretation des Namens Ortahu (ahd. Ort. + aha-, Spitze, Bergspitze + Flußmasser : Th. v. Bogyay, а. а. O. 66) und auf