Folia archeologica 27.
Endre Tóth: Savaria és környéke IV-IX. századi történeti problémáihoz
116 E. TÓTII Auch über das allgemeine Kennen des Namens Sabaria sowie die Verbreitung dieser Benennung im ungarischen Mittelalter stehen uns Angaben zur Verfügung. Vom 13. Jahrhundert an (es ist aber auch möglich, daß schon von früher her) ist dem Namen Sabaria eine besondere Rolle zugekommen. In vielen Fällen hat man ihn nämlich zur lateinischen „Übersetzung" der das Wortelement - szombat (\лг. sabbata, Samstag) enthaltenden Siedlungsnamen angewandt. Diese Benutzung - größtenteils in kirchlichen Urkunden - scheint fast gesetzmäßig zu sein. So wurden auch Muraszombat, Nagyszombat, drei Ortschaften im Komitat Körös und eine Ortschaft im Komitat Zala Sabaria genannt. 14 0 Das kontinuierliche Bestehen <les Namens Sabaria können wir nur mit der ständigen Bewohntheit der Siedlung erklären, was auch das Bestehen des künstlichen Kanals der Gyöngyös beweist. Dies setzt hingegen voraus, daß die spätantike Bevölkerung in beträchtlicher Zahl und eine längere Zeit lang zwischen den Mauern der Stadt weitergelebt hat. Diese spätantike Bevölkerung ging gewiß allmählich im sonstigen, sich in der Stadt niederlassenden Volk auf. Zu einem völligen Bruch nach sich ziehenden Bevölkerungsaustausch oder einer Verödung, Entvölkerung konnte es nich kommen. Bezüglich der Einzelhetiten kann jedoch eine endgültige Antwort erst nach der differenzierten Untersuchung der Ausgrabungen in Savaria sowie der pannonischen spätantiken Bevölkerungskontinuität gegeben werden. Anhang I. Bei der Bestimmung der kirchlichen Aufteilung Pannoniens zur Karolingerzeit und bei der Festlegung der Grenzen des Salzburger Erzbistums und das Passauer Bistums beruft man sich gewöhnlich auf zwei Daten: auf eine in Passau auf den 18. November 829 gefälschte Urkunde (MG D Karol. I. nr. 173, 244.-), die die Grenze der beiden Diözesen auf den Wunsch des Passauer Bischofs Reginharius modifiziert: Reginharius episcopus habeat ad dyocesim suam de ista occidentali parte fluvii qui vocatur Sprakel, ubi ipsa exoritur et in aliam Spra^am cadit et ipsa in Карат fluit , Adalrammus vero arcbiepiscopus ex occidentali ripa supradictariim aquarum in orientali et in australi parte ad dyocesim luuanuensem et ita inantea, sictit Arno antecessor eins habuit, p/eniter habeat. Die andere ist die Mitteilung in der CBC c. 6: Qui (sc. Pippin) inde revertens partem Pannoniae circa lactmi Pelissa inferioris, idtra fluvium, qui dicitur Hrapa, et sic usque ad Dravum fluvium et eo usque Dravus fltdt in Danubium, prout potestatem habuit, praenominavit cum doctrina et ecclesiastico officio procurare populum qui remansit de Hunis et Sclavis in Ulis partibus Arnoni Iuvevensium episcopo, usque ad praesentiam genitoris sut Karoli imperatoris. I. Bona (Cundpald fecit. Acta Arch.Hung. 18(1966) 313) hält die Urkunde aus dem Jahre 829 für die urkundliche Abfassung der 828 zugunsten von Passau eingetretenen neuen Grenzziehungen (Cf: J. Cibulka: Die großmährische Kirche in Modra bei Velehrad und die Anfänge des Christentums in Mähren, Praha 1958, 335). P. Váczy sucht hingegen auf Grund der CBC die Grenze der beiden Diözesen am Raabfluß (P. Váczy: Magyarország kereszténysége a honfoglalás korában (Das Christentum Ungarns zur Zeit der Landnahme), Szent István Emlékkönyv, Bp. 1938. I. 215): das östlich und südlich der Raab gelegene Gebiet bis zur Drau sollte Salzburg, das nördlich und westlich der Raab liegende hingegen zu Passau gehört haben. Meinerseits halte ich keinen der auf Grund der Quellen gezogenen Schlüsse bezüglich der Grenzen für annehmbar.) Die Urkunde des Jahres 829 erörtert ausführlich K. Lechner: Die salzburgisch-passaiäsche Diözesenregulierung in der buckligen Welt im Kähmen der Landschaftsgeschichte des 9. Jh., Mit/. Ges. Salzb. Eandesk. 109(1969) 41.-:mit seinen Ergebnissen, mit denen ich nicht einverstanden bin, wünsche ich mich im Rahmen dieser Studie nicht befassen). Wenn es auch nach der Verwaltungsumorganisierung der Ostmark im Jahre 828 zwischen den beiden Diözesen zu einer neuen Abgrenzung gekommen ist, sehe ich den Beweis hierfür 140 Vgl. Tóth, E., Savaria-Szombathely . . .