A Fővárosi Könyvtár évkönyve 1934

Aktuális nemzetpolitikai kérdések irodalma a Fővárosi Könyvtárban

122 bei uns wirklich unrichtig und ungesund verteilt sei«, und weiter erklärt er »allein das ungarische Volk der Landgemeinden hat die Eroberung des ungarischen Land­bodens durch den Bolschewismus vereitelt«. Vor kurzem wurde in einer Zeitschrift ausgeführt, dass die angekündigten Reformen des Grundbesitz-, Fideikommiss- und Siedlungswesens inmitten der Reformbestrebungen der Regierung Gömbös die als die aktuellsten und brennend notwendigsten Aufgaben der völkischen Erwartung zu betrachten sind. Hiemit wären wir zum Nationalen Arbeitsplan der Regierung Gömbös angelangt ; das sechste (VI.) Kapitel dieses Planes befasst sich in neun Punkten (46—54.) mit den Fragen der Landwirtschaft und Grundbesitzpolitik. Es dürfte wohl bekannt sein, dass die Ungarn vor der Landnahme im Zeitalter der Stammesorganisation in bloss ethischer Gebundenheit des Patriarchalismus lebten und es kann auch mehr als Zufall sein, dass frühere Grundherren sich gegen Wirtschaftskrisen mit dem Panzer patriarchaler Wirtschaftsführung rüsteten. Zu ihnen kann man zunächst Baron Nikolaus Sennyey rechnen. Er siedelte im Jahre 1901 zumeist Herrschaftsgesinde an und er wurde auch in den Jahren der Revolution vom Volke verteidigt. Seit der Landnahme und der ersten Bodenaufteilung sind mehr als tausend Jahre ruhmvoller Geschichte verflossen ; Reformvorschläge sind mehr als billige Anerkennung der Bestrebungen der agrarischen Massenbevölkerung. Es kann ein Werkzeug der neuen Landnahme auch die Siedlung sein, von welcher wir heutzutage so viel hören und lesen. Der neue Gesetzentwurf über Flurbereinigung hat vielleicht diesen Anspruch nicht. Er dürfte jedoch zur Lösung der Agrarfragen mit seinen neuen Mitteln und mit seinen wirtschaftlich und technisch gesunden Massnahmen beitragen. Was bis jetzt gesagt wurde, könnte den Eindruck machen, als ob in unserer Sammlung nur die Literatur der ungarischen Bodenfrage berücksichtigt worden wäre. Der Sachverhalt ist aber ein anderer. Aufgenommen und in Reihe und Glied gestellt wurden zahlreiche Angaben, welche der Kenntnis der Auffassungen fast sämmtlicher Staaten, Völker und Nationen des ausserrussischen Europas, dienstbar sein können. In farbigem Mosaik finden sich hier Pläne, und Aus­führungen — von der Theorie bis zur Praxis, von dem Entwürf bis zur gesetz­lichen Durchführung. Es sei schliesslich noch auf die Gruppierung des gesammelten und systematisch geordneten Materials und auf die hie und da Motivierung heischende Zergliederung hingewiesen. Es ist ersichtlich, dass der erste Hauptteil unserer Bibliographie unter dem Sammeltitel Agrar- und Bodenreform geordnet wurde. In dieser Gruppe erscheint die geographische Gebundenheit als Ordnungsprinzip. Unter den Ländern wurde nur das Material über Ungarn sachlich gruppiert. Hier finden wir die Litera­tur nach den Kategorien : Recht, Grundbesitzverteilung, Parzellierung, Tanyafrage, Finanzielle Lösung eingeteilt. Die sachliche Gliederung ist jedoch auch in dieser Hauptabteilung bei Weglassung geographischer Gesichtspunkte in der dritten Gruppe unter dem Titel »Spezialfragen der Agrar- und Bodenreform« in sechs Unter­abteilungen gesichert worden. Diese Unterabteilungen heissen: 1. Grundbesitz und Nationalität, 2. Nationale Agrarreform und internationale Rechtspflege, 3. Bevölkerungswesen und Agrarfrage, 4. Ethik und Bodenfrage, 5. Fideikommiss, 6. Sonstige Fragen der Agrar- und Bodenreform. Diese zweifellos heiklichsten Teilfragen des komplexen Gegenstandes rechtfertigen die Sprengung des geographi­schen Rahmens ; die predominante Rolle des Ungarn betreffenden Materials sticht jedoch dem aufmerksamen Forscher in die Augen.

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