Dakó Péter - Vitek Gábor: Vereb története - Fejér Megyei Levéltár közleményei 29. (Vereb, 2003)
Zusammenfassung
herrschaftlichen Restflächen erzielt. Die bei der Vereinbarung über das Urbárium aus dem Besitz der Leibeigenen gesetzwidrig in den Besitz des Grundherrn überführten Restflächen gebührten ohne Ablöse den Leibeigenen. Zum Besitz einer Hofparzelle gehörten 11 Joch Bewirtschaftungsfläche: 6 Joch Acker, 4 Joch Weide und 1 Joch Hanfanbaufläche. Dies betraf 128 Familien des Urbariums, u. zw.47 Häusler, 38 Familien mit 1/4, 35 mit 1/2, 5 mit 3/4, 2 mit einer ganzen, 1 mit 1 1/2 Hofparzellen. Zwischen 1841 und 1842 wurde die Registrierung der Volksbildung des Komitates Fejér erstellt: Es gab 78 römisch-katholisch schulpflichtige Kinder, von denen im Sommer nur 43 die Schule besuchten, die unter Aufsicht des Grundherrn und Pfarrers stand. Die reformierte Schule besuchten im Winter 80 bis 90 Schulpflichtige, die Anzahl der Kinder im Schulalter betrug allerdings damals 109. Die Art der herrschaftlichen Bewirtschaftung änderte sich im XIX. Jahrhundert im Zuge der Verbreitung der Bewirtschaftung durch Meierhöfe wesentlich. Mit der Vergrößerung der landwirtschaftlichen Flächen der Meierhöfe stieg die Zahl der Leibeigenen und der Häusler. Die im Urbárium von 1768 festgelegten Verhältnisse änderten sich jedoch bis zur Abschaffung der Leibeigenschaft im Jahr 1848 grundsätzlich nicht. Im Gegensatz zu den ungünstigen Zuständen entwickelte sich die Wirtschaft in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts in Vereb günstig. Nach dem verlustreichen XVII. Jahrhundert nahm die Zahl der steuerzahlenden Familien und der Bevölkerung im Allgemeinen um ein Mehrfaches zu. Während des bürgerlichen Freiheitskampfes und der darauf folgenden Zeit der nationalen Unabhängigkeit nahm daran auch die Bevölkerung von Vereb mehrmals Anteil und blieb natürlich von den Problemen der gesellschaftlichen Neuordnung nicht verschont. Der Grundbesitzer János Végh gehörte zu jenen Persönlichkeiten, die einsahen, daß die Leibeigenen von der grundherrschaftlichen Abhängigkeit befreit werden müssen. Im Komitat hat er am ehesten die Lage der Bevölkerung erleichtert. Die nicht zum Urbárium gehörenden 203 Joch und 617 Quadratklafter Weinanbauflachen übergab er ohne Entschädigung denen, die diese bewirtschafteten. Als die eigenständigen ungarischen Heimwehrkräfte gebildet wurden, gelang auch die erfolgreiche Anwerbung der Vereber zur freiwilligen „Nationalen Wehreinheit". Aus der Bevölkerung meldeten sich im Juni 38, dann 20, im August 42 Männer zum Dienst. Im Gebiet von Vereb gab es zwar keine Kampfhandlungen, jedoch kam oft feindliches Militär ins Dorf sowie kleine Gruppen der Heimwehr. Das am besten in Erinnerung gebliebene Ereignis war im Januar 1848, als Tiroler Jäger das Dorf überfielen und ausraubten. Auch vornehme Gäste beehrten Vereb: Der Oberste Landesrichter György Majláth, der Bischof József Lonovics aus Csongrád und Erzbischof von Eger,