Dakó Péter - Vitek Gábor: Vereb története - Fejér Megyei Levéltár közleményei 29. (Vereb, 2003)
Zusammenfassung
Im Zuge der gegen Ende des XVII. Jahrhunderts beginnenden Befreiungskriege gegen die Türken wurde das Dorf zum Teil vernichtet, seine Bewohner flüchteten im Jahre 1683. Nach dieser Gefahr kehrten sie zurück, bauten auch eine Kirche 1685, flüchteten 1686 jedoch abermals und suchten Zuflucht in Szigetmonostor. Es dauerte fast ein Jahrzehnt, bis die Rücksiedlung wieder einsetzte und die Rückkehrenden zu wirtschaften begannen. 1696 wurden 29 steuerzahlende Familienoberhäupter erfaßt, die Bevölkerung des Dorfes dürfte etwa 150 Seelen betragen haben. Die Registrierung des Jahres 1715 zeigt die erfolgten Veränderungen der Bevölkerung auf: Von 45 Familien besaßen nur 17 eine ganze Hofparzelle, daneben hatten 18 Häusler eine halbe, 4 ein viertel Hofparzellen, während 6 Familien ohne eigenes Haus waren. Fünf Jahre später waren die Besitzverhältnisse kaum anders: Von den 27 Familien besaßen acht Leibeigene eine ganze, von 19 Häuslern 7 eine halbe, 8 ein Viertel und 4 ein Achtel einer Hofparzelle (zusammen 14 ganze Hofparzellen). Anfang des XVIII. Jahrhunderts versahen lediglich einige wenige Handwerker die Bedürfnisse des Dorfes. Aus dem Jahre 1738 ist bekannt, daß ein Schneidermeister und ein Metzger zusammen 25 Denare dem Grundherrn entrichteten. Die Einwohnerschaft von Vereb betrug damals an die 400 Seelen. Die Siedlung blieb auch später vornehmlich bäuerlich, Gewerbe war unbedeutend. Aus einer urkundlichen Erwähnung eines Lehrers von 1745 geht hervor, daß sein Grundbesitz zwei Preßburger Maß betrug. Aus dem Dokument geht weiters hervor, daß die regelmäßige Lehrtätigkeit in Vereb in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts begann. Neben den Reformierten gab es auch bei den Römisch-katholischen eine Aufwärtsetnwicklung in der Mitte des XVIII. Jahrhunderts. Ihr friedliches Zusammenleben wurde durch die wohlwollende Haltung des Grundherrn den Reformierten gegenüber sichergestellt. Die noch heute bestehende Vereber römisch-katholische Kirche haben die Jesuiten, die auch das Patronat ausübten, zwischen 1764 und 1768 erbaut. Die Dienstleistungen der Leibeigenen in den Besitzungen der Jesuiten wurden vom Grundherrn vor der Urbarienregelung durch Verträge bestimmt. Eine Unterlage über derartige Vereinbarungen vor der Urbarienregelung von 1768 gibt es nicht, lediglich die Auflistungen der Grundherrschaft geben einige Hinweise. Diese zeigen auf, daß die Besiedlung des Dorfes in den Jahrzehnten nach dem Rákóczi-Freiheitskrieg (1703 bis 1711) abgeschlossen wurde. Die Bewirtschaftung der Besitzungen des Grundherrn durch kostenlose Fronarbeit und Leibeigenenwirtschaft hat sich herausgebildet und gefestigt. Das Ausmaß der Hofparzelle des Leibeigenen sowie seine Dienst-verpflichtung in der Verordnung von 1767 wurde festgelegt und danach gab es in Vereb im Jahre 1768 achtundvierzig Steuerzahler: 44 Leibeigene mit Hofparzelle