Bruckner Győző: Kray Jakab (Budapest, 1927)

Die politische Rolle und die diplomatische Wirksamkeit Jakob Krays, des Kesmarker Märtyrers im Dienste des Fürsten Franz Rákóczis II.

88 die Stadt zuriickerwerbe. Kray informierte in seinen Denk­schriften die Kammeralkommission, welche zur Ordnung der strittigen Angelegenheiten und Gravamina in Oberungarn ausgeschickt und deren Vorsitzende der den Kesmarker» wohlwollende Breiner war, fachgemäss. In der Denkschrift wies Kray sich auf Urkunden stützend nach, dass allein die Stadt das Recht auf die Rückeinlösung des Schlosses und seiner Besitzungen hat. Kray war beinahe bei allen einfluss­reichen Mitgliedern des Hofes gewesen, damit er seine Sache Verständnis entgegenbringende Anhänger erwerbe, und sein Eifer kannte keine Grenzen. Inzwischen ging er auch der Angelegenheit der Dreissigstbefreiung der Stadt nach, sowie er auch mit grosser Umsicht und in uneigennütziger Weise die Beschwerden anderer oberungarischen Städte und selbst Privater bei Hofe erledigte. Die sich lange hinziehende Angelegenheit der Stadt und des Schlossherrn fand diesmal keine Erledigung und deshalb ging er im folgendem Jahre — laut seinem Tagebuch, wel­ches mir aufzufinden gelang — über Trentschin und Press­burg wieder nach Wien. In Pressburg bat er auch um das Wohlwollen des Erzbischofs und Kardinals Kolonics, was dieser ihm auch versprach. In Wien bemühte er sich diesmal vier Monate hindurch damit, dass das Referat über den grossen Prozess endlich vor dem Herrscher gelange und bei diesen riesige Geduld erfordernden Bemühungen waren ihm die wohlmeinenden Ratschläge des Grafen Breiner von grosser Hilfe. Es gelang ihm beim Herrscher eine Audienz zu erwirken, den er genau über die rechtliche Natur der Gegensätze informierte. Der erste Schritt zur friedlichen Vereinbarung zwischen den beiden Parteien geschah damals, als das Kanzleramt am 27. Juli 1691 auf Grund der vorgewiesenen Urkunden das absolute Recht des Bodenbesitzes der Stadt Kesmark aner­kannte, worauf auch Rueber nachgiebiger wurde. Die Kam­mer urteilte die Besitzungen des Schlosses der Stadt zu. Aber Rueber behielt sich die Annahme ziemlich drückender Be­dingungen vor. Leopold I. bekräftigte am 18. Dezember 1691 in einem Privilegialbrief die Rechte der Stadt und so waren die Bemühungen Krays endlich vom Erfolge begleitet, ob-

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