Bruckner Győző: Kray Jakab (Budapest, 1927)

Die politische Rolle und die diplomatische Wirksamkeit Jakob Krays, des Kesmarker Märtyrers im Dienste des Fürsten Franz Rákóczis II.

89 zwar die Lösung auf dem Wege gütiger Vereinbarung von der Stadt ansehnliche Opfer forderte. Für die herausgegebe­nen Pertinenzen zahlte die Stadt an Rueber 5900 Flr. Das Rechtverhältnis zwischen beiden aber bestimmte Punkt 12. des Übereinkommens ausführlich. Mit dem Privilegialbriefe gewann das jus expectivi der Stadt eine gesetzliche Grund­lage. Die Einsetzung der Stadt in den schwer wiedererwor­benen Beistz fand unter ämtlichen Anstrich, bei grossen Festlichkeiten am 5. März 1692 statt. Rueber aber konnte sich in den Verlust der Besitzungen nicht fügen und trat in einem fort mit neuen Beschwerden und Klagen bei dem Hofe auf. 1694 eilte Kray wieder nach Wien, die Intriguen Ruebers zu beseitigen und zu verhin­dern, dass das Eigentumsrecht der Pertinenzen wieder strit­tig werde. Kray widerlegte vor der ausgesandten Kommis­sion, gestützt auf die Daten der Urkunden, die Anklagen Gabriel Skariczas, des Rechtsanwaltes Riuebers und um die Gegensätze endgültig zu beseitigen, liess er sich, im Namen der Stadt in Verhandlungen über den Erwerb des Schlosses ein. Im Laufe der langwierigen, öfters unterbrochenen Kauf­verhandlungen reiste er mehreremal von Kesmark nach Wien und verhandelte dort besonders mit den Kammeral­räten Graf Löwenburg und Baron Aichpüchl. Die Erben des inzwischen verstorbenen Ruebers verlangten für das Schloss ursprünglich 115.000 Gulden Ablösungssumme, obgleich der grösste Teil der Besitzungen desselben schon Eigentum der Stadt war. Die Hofkammer entsandte zur endgültigen Erle­digung der Angelegenheit eine Kommission, deren Vorsitzen­der Graf Christoph Erdődy war. Kray, mit ämtlichen Doku­menten versehen, bewies, widerlegte, überredete aufs neue, und suchte Wohlwollen an. Bei der Kommissionverhandlung am 5. März 1701, bot er den Rechtsstandtpunkt der Stadt ver­teidigend, 60.000 Gulden, als Kaufschilling an. Die Erben verlangten 90.000. bis man sich endlich nach langen Handeln auf 80.000 Gulden einigte. Zum Anbot dieser Summe hatte Kray vorher die Bevollmächtigung der Stadt erbeten und er­halten. Zu gleicher Zeit vereinbarte man die Zahlungsweise. 20.000 Gulden zahlt die Stadt sofort, das übrige ist binnen fünf Jahren zu tilgen. Für den Kaufpreis hafteten der königl.

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