Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis tober 25, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 9 fol. 614rv (1722 November 16, Bescheid): Bittgesuch des oberösterreichischen Landschaftstanzmeisters Franz Scio um Aufnah­me seiner Tochter als Hoftänzerscholarin, unter Verweis darauf, daß sie bei Alexander Philebois d. Ä. in der Lehre stehe und bereits seit drei Jahren in Gegenwart des Kaisers auf dem Hoftheater tanze. Ihm falle es schwer, seine Tochter angesichts der übrigen vielköpfigen Familie „in der Lehr Stands mässig zu erhalten“. Der Hofmusikdirektor empfiehlt die Aufnahme der Tänzerin. Der Obersthofmeister überläßt die Entscheidung dem Kaiser, „vmb so mehr . . ., alß deroselben die auff dem Theatro gegebene Specimina ihrer capacität im Tanzen von Selbsten zur gnüge bekant seyn werden“. Kaiser Karl VI. entschließt sich zur Aufnahme. Johanna Scio wird ab 16. November 1722 mit 360 Gulden jährlicher Besoldung als Hof­tänzerscholarin angestellt. OMeA 22 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 471 v - 475r (1726 Dezember 16, Referat mit Resolution, Nr. 3; Beilagen: präs. 1726 Dezember 14, Lit. C, Bittgesuch der Johanna Scio; 1726 Dezember 14, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 11 fol. 481v - 482r (1726 Dezember 31, Bescheid): Bittgesuch um den Titel einer wirklichen Hoftänzerin sowie um eine „geringe Besol- dungs Verbesserung, und gnadens Schancknüß“ wegen ihrer bevorstehenden Hochzeit mit Carl Philebois. Ihre beiden Gehälter seien zu niedrig, und die Eltern seien wegen ihrer übrigen zahlreichen Nachkommenschaft nicht imstande, ihnen eine Aussteuer zu geben. Ohne eine finanzielle Unterstützung durch den Kaiser müßten sie sich gleich zu Beginn ihrer Ehe in Schulden stürzen. Der Hofmusikdirektor rät zur Verleihung des Titels einer wirklichen Hoftänzerin mit 510 Gulden jährlicher Besoldung für ihre vierjährigen „mit aller auffmercksamkeit geleisteter Scholarinnen dienste“. Auch der Obersthofmeister empfiehlt die Verleihung des Titels, „weilen es ohngezie- mend seyn würde, daß Sie alß Scholarin heyrathen solte“. Der Kaiser gewährt Johanna Scio den Titel und ein Gehalt von 400 Gulden, das sie ab 1. Januar 1727 bezieht. OMeA 24 unfol. (Beilage zu 1728 April 15, Referat: 1728 Januar 17, Gut­achten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 12 fol. 143r - 144r (1728 Mai 24, Bescheid): Bittgesuch um Besoldungserhöhung unter Verweis darauf, daß sie und ihr Mann Carl Philebois mit ihren kleinen Gehältern nicht auskommen könnten und gezwungen seien, Schulden zu machen. Der Hofmusikdirektor ist aus zwei Gründen für eine Genehmigung des Bittgesuchs: „II Primo si é ch’ella é uicina a partorire; onde produrrä con il di lei esempio razza di boni Ballerini, che all’auenire possino ben seruire e diuertire la M. V., ed il secondo forte motiuo si é, che uedendosi ella riffiutare una tal grazia potrebbe dal dolore morire di parto, e la M. V. perdere il migliore mobile del Ballo. Onde se la M. V. non uoleua pas- sarle fiorini cinquanta l’anno d’accrescimento per la strada ordinaria della Camera, compiacendosi, potrebbe assegniargleli alia Cassa Riseruata del Conde di Cueff- stein,...“ 78

Next

/
Thumbnails
Contents