Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe Sowohl Obersthofmeister als auch Karl VI. schließen sich der Meinung des Musikka­valiers an. Alexander Philebois d. J. wird bis zu seiner Rückkehr aus Frankreich ab­schlägig beschieden. OMeA 22 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 471 v - 475r (1726 Dezember 16, Referat mit Resolution, Nr 1; Beilage: präs. 1726 Oktober 30, Lit. A, Bitt­gesuch des Alexander Philebois d. Ä.; 1726 Dezember 10, präs. 1726 Dezember 14, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 11 fol. 481r (1726 Dezember 31, Bescheid): Bittgesuch des Alexander Philebois d. Ä. um Beförderung seines Sohnes Alexander zum wirklichen Hoftänzer ohne Besoldungsverbesserung, was der Kaiser ihm bereits vor zwei Jahren zugesagt hatte, „wan ged:r sein Sohn perfectionirter auß Franckreich zu­ruck kommen würde“. Der Hofmusikdirektor empfiehlt die Gewährung dieser Gnade, weil es ja nur um die Veränderung des Titels von Hofscholar auf Hoftänzer ginge und dem Hofärar keine zu­sätzliche Belastung daraus erwachse, Alexander Philebois d. J. nach zweijährigen Scholarendiensten vor seiner Abreise nach Paris darauf vertröstet wurde und er „durch seine zu Pariß, und bey anderen Höffen mitteiß nicht geringer Unkosten des Vatters, er­langte perfectionirung Er auch sich solcher gnad würdig gemacht zu haben scheinte“. Der Obersthofmeister verweist auf die kaiserliche Resolution des Jahres 172483) und rät gleichfalls zur Verleihung des Titels eines wirklichen Hoftänzers ohne Besoldung, weil die ihm rangmäßig vorangehenden Scholaren Thoma Caetano della Motta und Joseph Bruno eine solche Beförderung noch nicht verlangt hätten, „mithin deren vielleicht noch unfähig seyn werden“. Der Kaiser erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden. Alexander Philebois d. J. wird am 31. Dezember 1726 zum wirklichen Hoftänzer mit seiner bisherigen Besoldung von 360 Gulden im Jahr ernannt. Obwohl Alexander Philebois d. Ä. versuchte, auch seinen zweiten Sohn Alexander sogleich als wirklichen Hoftänzer am Raiserhof unterzubrin- gen, blieb diesem denn doch der Weg über die Ausbildung als Hofscho­lar nicht erspart. Allerdings wurde er bereits nach der relativ kurzen Zeitspanne von nur vier Jahren zum wirklichen Hoftänzer befördert, wohl vor allem auf Grund seiner in Frankreich erworbenen tänzeri­schen Kenntnisse und Fähigkeiten. Johanna (auch Maria Anna) S c i o, verehel. Philebois (Tochter des oberösterreichischen Landschaftstanzmeisters Franz Scio, Ehefrau des Hoftänzers Carl Philebois), Hoftänzerscholarin (ab 1722) und Hoftänze­rin (1726-35) OMeA 18 fol. 281r - 286v und OMeA Prot. 9 fol. 596v - 597r (1722 Oktober 30, Referat mit Resolution; Beilagen: Bittgesuch des Franz Scio; 1722 Ok­83) Vgl. HHStA OMeA 19 unfol. und HHStA OMeA Prot. 10 fol. 227r - 235v (1724 März 16, Referat); HHStA OMeA Prot. 10 fol. 255rv (1724 Mai 2, Bescheid). 77

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