Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis Alexander (Ferdinand) P h i 1 (1) e b o i s (d. J., gestorben am 19. November 173082), Sohn des Hoftanzmeisters Alexander Andreas Philebois), Hoftänzerscholar (ab 1722), Hoftänzer (1726-30) OMeA 18 fol. 399r - 404v und OMeA Prot. 9 fol. 540v - 541v (1722 Juni 25, Referat mit Resolution; Reilagen: Rittgesuch des Alexander Philebois d. Ä.; 1722 Juni 13, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 9 fol. 551rv (1722 Juli 24, Bescheid): Bittgesuch Alexander Philebois d. Ä. um Aufnahme seines jüngeren Sohnes Alexander als wirklicher Hoftänzer zusätzlich zu seinem bereits in kaiserlichen Diensten stehenden älteren Sohn Carl, unter Verweis darauf, daß Alexander Philebois d. J. bereits seit einigen Jahren in den Balletten der Hofoper mittanze. Der Hofmusikdirektor bestätigt die Angaben und rät zur Aufnahme. Der Obersthofmeister ist gegen ein Engagement, weil es unbillig erscheine, „daß dieser iunge Mensch anderen, so bereits in ordine zu dieser promotion, alß Hoff Tanzer=Scholaren geraumer zeit würcklich dienen, vnd nicht minder alß Er qualifi- ciert seyn werden, vorgezogen, vnd gleich per Saltum würcklicher Hoff Tänzer mit Besoldung vnd quartier werden solte, da doch andere dergleichen iunge leuthe der Ordnung nach erst alß Hoff Scholaren dienen zu können, vnd alß dan mit der zeit zum Hoff Tänzer gradatim auffgenohmen zu werden es Ihnen für eine besondere Kay:e gnad zu ied. zeit schäzen müessen“. Es wäre Gnade genug, wenn der jüngere Sohn des Alexander Philebois d. Ä. „dermahlen alß Hoff Scholar, alß welche mit denen Hoff Tänzern zwar gleiche besoldung, aber noch keine quartiers Fähigkeit gemessen, allergnädigst auffgenohmen werden mögte“, wobei auch zu berücksichtigen sei, daß Alexander Philebois d. Ä. ohnedies mit seiner Frau gemeinsam 1500 Gulden und der ältere Sohn Carl 360 Gulden Besoldung nebst Quartierfreiheit genieße. Kaiser Karl VI. erteilt sein Placet, Alexander Philebois d. J. als Hoftänzerscholar aufzunehmen. Er wird ab 15. Juli 1722 mit einer Besoldung von 360 Gulden im Jahr angestellt. OMeA 19 unfol. und OMeA Prot. 10 fol. 227r - 235v (1724 März 16, Referat mit Resolution, Nr. 2; Beilage: 1724 März 4, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 10 fol. 255rv (1724 Mai 2, Bescheid): Obwohl sich der Obersthofmeister dessen bewußt ist, daß der Kaiser angesichts der prekären finanziellen Lage Personal- und Besoldungseinsparungen vorzunehmen beabsichtigt, legt er ihm dennoch einige Bittgesuche um Neuaufnahme von Hoftänzern vor - unter anderem das von Alexander Philebois d. Ä. um Beförderung seines Sohnes vom besoldeten Hoftänzerscholaren zum wirklichen Hoftänzer. Der Hofmusikdirektor vermeldet zwar, daß Alexander Philebois d. J. von Tag zu Tag besser werde, es jedoch den anderen dienstälteren Hoftänzerscholaren - wie Joseph Selliers, Thoma Caetano della Motta und Joseph Bruno - gegenüber unfair wäre, „wan Er mit Jhrer überhupffung in so kurzer zeit von zwänzig monathen zum würcklichen Hoff=Tanzer befördert werden solte“. Da sein Vater beabsichtige, ihn zur Ausbildung nach Frankreich zu schicken, könne er nach seiner Bückkehr, „jedoch ohne praejudiz der älteren Scholaren, mit dieser promotion . .. Begnadiget werden“. 82) Vgl. HHStA OMeA 27 fol. 284r - 289v + 335r - 338v und HHStA OMeA Prot. 13 fol. 89v- 97r (1731 März 26, Referat). 76