Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 27 fol. 284r - 289v + 335r - 338v und OMeA Prot. 13 fol. 89v - 97r (1731 März 26, Referat mit Resolution, Nr. 1; Beilagen: präs. 29 Dezem­ber 1730, Bittgesuch des Joseph Bruno; 1731 Februar 10, Num. 4, Gut­achten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 13 fol. 161v- 162r (1731 Mai 4, Bescheid): Wiederaufnahme des Referats vom 26. März 1730. Neuerliches Bittgesuch des Joseph Bruno um die Stelle eines wirklichen Hoftänzers, nachdem durch den Tod des Alexan­der Philebois d. J. eine zweite Stelle frei geworden war. Joseph Bruno verlangt keine Besoldungsverbesserung, weil er „eben dasselbige gehalts quantum albereits genies- set, was einem von denen jüngern Tantzern mit 360 fl. jährlichs gereicht zu werden pfleget“. Nach Meinung des Hofmusikdirektors habe sich Joseph Bruno „noch vorhero in der Tantzer Kunst Besser zu habilitiren oder zu perfectioniren . .., umb die gebettene aller­gnädigste Beförderung zur würcklichen Tantzer Stelle zu meritiren“. Der Obersthofmeister läßt künstlerische Erwägungen außer acht und will Bruno den Titel eines Hoftänzers durchaus vergönnen, weil dies mit keinerlei Kosten für das Hof­ärar verbunden sei. Karl VI. hingegen gibt den Bedenken des Musikgrafen recht und empfiehlt: „zum hof- tanzer soll sich bruno besser perfeccioniren.“ Das Gesuch Joseph Brunos wird mit 4. Mai 1731 abgewiesen. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 52r - 57v (1733 Februar 18, Refe­rat mit Resolution; Reilagen: präs. 1732 Oktober 30, Bittgesuch des Jo­seph Bruno; Lit. C, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 14 fol. 70r (1733 Februar 25, Bescheid): Bittgesuch um den Titel eines kaiserlichen Hoftänzers - nach dem Tod des Hoftanz- meisters Simon Pietro della Motta und des Hoftänzers Carl Joseph Selliers im Jahre 1732 - unter Verweis auf seine 15jährigen Dienste am kaiserlichen Hof: seit 1717 habe er als unbesoldeter Tänzer in Opern Verwendung gefunden, seit 1722 sei er mit der üb­lichen Besoldung von 360 Gulden als Hoftänzerscholar tätig. Der Hofmusikdirektor rühmt die „gute attention= und punctualität, auch übrige gute qualitäten zu Ew: Kay: May: diensten in denen Theatralischen Tänzen“ und hält ihn des Titels eines wirklichen Hoftänzers für durchaus würdig. Der Obersthofmeister schließt sich dieser Meinung an, um so mehr, als nach dem Tod von Carl Selliers ohnehin die Reihe an Joseph Bruno käme und außerdem dem Hofärar keine zusätzliche Belastung aus der bloßen Titelverleihung entstehen würde. Placet des Kaisers. Joseph Bruno wird mit 25. Februar 1733 zum wirklichen Hoftänzer ernannt, mit einem jährlichen Gehalt von 360 Gulden. Auch Joseph Bruno geht den üblichen Weg eines Hoftänzers: Auf Bitte seines Vaters wird er zunächst als Scholar mit 360 Gulden Besoldung be­schäftigt, erscheint aber nach neun Jahren seiner Tätigkeit bei Hof we­der dem Hofmusikdirektor noch Kaiser Karl VI. für genügend qualifi­ziert, um ihm den Titel eines wirklichen Hoftänzers zu gewähren. Erst weitere zwei Jahre später wird er in die „Wirklichkeit erhoben“, aller­dings unter Beibehaltung seines Scholarengehalts. 75

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