Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis Theresias bewährte er sich so gut, daß er eine Sonderzulage von 200 Gulden erhielt. Nach seinem Tod im Jahre 1756 wurde seiner Witwe - wie zuvor seiner Mutter - eine Gnadenpension gewährt, die sogar die stattliche Höhe von 450 Gulden erreichte.81) Joseph Bruno (Sohn des Hoftänzers Andreas Bruno), Hoftänzerscholar (ab 1722) und Hoftänzer (ab 1733) OMeA 18 fol. 198r - 199v und OMeA Prot. 9 fol. 488v - 489v (1722 Januar 15, Referat mit Resolution; Beilagen: 1721 Dezember 4, Bittgesuch des Andreas Bruno; 1722 Januar 7, Gutachten des Hofmusikdirektors; 1706 April 5, Dekret des Hofkontrollors betr. Aufnahme von Andreas Bruno als Edelknabenfechtmeistersadjunkt); OMeA Prot. 9 fol. 521r (1722 April 23, Bescheid): Bittgesuch des Vaters Andreas Bruno um Aufnahme seines Sohnes Joseph als Hoftänzerscholar mit der üblichen Hofbesoldung, unter Verweis auf seine 20jährigen Hofdienste und seine Tätigkeit als Edelknabenfechtmeistersadjunkt unter Josef I. Der Hofmusikdirektor rät zur Aufnahme Joseph Brunos. Der Obersthofmeister gibt zu bedenken, daß „die schon würcklichen Salaryrt=übrige bediente das Ihrige so schwehr= und langsamb bekommen“. Der Kaiser schließt sich dennoch der Empfehlung des Hofmusikdirektors an. Joseph Bruno wird ab 22. April 1722 mit einer Besoldung von jährlich 360 Gulden als Hoftänzerscholar beschäftigt. OMeA 27 fol. 304r - 308v und OMeA Prot. 12 fol. 523v - 528v (1730 März 17, Referat ohne Resolution; Beilagen: präs. 1729 Dezember 23, Lit. F, Bittgesuch des Joseph Bruno; 1730 Januar 3, Lit. D, Gutachten des Hofmusikdirektors): Bittgesuch um die durch den Tod des Carl Philebois frei gewordene Hoftänzerstelle, unter Verweis auf seine achtjährigen Dienste als Hofscholar und darauf, daß dem Hofärar daraus keine zusätzliche Belastung entstünde, weil seine Besoldung weiterhin gleich bliebe. Außerdem seien nicht nur der ihm rangmäßig vorangehende Thoma Caetano della Motta, sondern auch der erst nach ihm aufgenommene Scholar Alexander Philebois d. J. bereits zu Hoftänzern ernannt worden. Dennoch rät der Hofmusikdirektor, mit der Beförderung noch zu warten, „biß Er sich deren mit der Zeit Besßer würdig gemacht haben würde“. Auch hätten die beiden anderen von Joseph Bruno erwähnten Hoftänzer, Thoma Caetano della Motta und Alexander Philebois, mit dem Titel des Hoftänzers keinerlei Besoldungsverbesserung erhalten. Dieses Mißverständnis korrigiert der Obersthofmeister: es gehe nicht um Titelverleihung und Gehaltserhöhung, sondern nur um Beförderung bei gleichbleibender Entlohnung. Keine Resolution des Kaisers. 81) Vgl. Riki Raab Grabstätten von Ballettmitgliedern 174 f. 74