Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA SR 78 unfol. (1732 November 26, Intimat, Nr. 5): Thoma Caetano della Motta wird als zweiter Titular-Edelknabentanzmeister mit einer Besoldung von 200 Gulden im Jahr neu aufgenommen, „in Betrachtung das er Seines Vatters dienst Bey denen R: Edlknaben, schon durch etliche Jahre, obschon ohne mün- desten Salario, emsig= und =wohl versehe“. Die 200 Gulden entsprechen dem Gehalt, das sein Vater Simon Pietro della Motta vom Hoffutteramt bezogen hatte. OMeA Prot. 13 fol. 506rv (1732 Dezember 2, Bescheid): Thoma Caetano della Motta erhält ab 1. November 1732 die 200 Gulden im Jahr für sei­ne Tätigkeit als zweiter Edelknabentanzmeister angewiesen. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 52r - 57v (1733 Februar 18, Re­ferat mit Resolution, Nr. 6; Beilagen: präs. 1732 Dezember 26, Bittgesuch des Thoma Caetano della Motta; präs. 1733 Januar 2, Lit. B, Gutachten des Hofmusikdirektors): Bittgesuch um die Stelle des Hoftanzmeisters nach dem Tod des Simon Pietro della Motta unter Verweis auf die langjährigen Dienste seines Vaters und die „von ihme wohl erlehrnete Ballets=componirung“. Der Hofmusikdirektor empfiehlt Alexander Philebois d. Ä. als Hoftanzmeister und rät, die Stelle eines „Ball Compositoris“ vorläufig unbesetzt zu lassen, „erinnert sich“ aber „Specificé des della Motta alfl eines fähigen Subjecti, so mitler weile promoviret wer­den könte“. Der Obersthofmeister schließt sich dieser Meinung an. Placet des Kaisers. OMeA 31 unfol. und OMeA Prot. 15 fol. 128v - 130v (1736 März 3, Referat mit Resolution, Nr. 4; Beilagen: präs. 1735 Mai 7, Bittgesuch des Thoma Caetano della Motta; Lit. D, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 15 fol. 174rv (1736 März 17, Bescheid): Bittgesuch um eine Besoldungszulage aus dem vakant gewordenen Gehalt des verstor­benen ältesten Hoftänzers Franz Lang. Der Hofmusikdirektor rät zu einer Zulage von 200 Gulden „in consideration seiner tref- lichen perfectionirung“. Der Obersthofmeister empfiehlt allgemein die Verteilung von nur 300 Gulden unter die Hoftänzer, während die restlichen 300 Gulden des ehemaligen Gehalts von Franz Lang an das Hofärar zurückfallen sollen. Der Kaiser schließt sich der Meinung des Musikgrafen an. Thoma Caetano della Motta erhält ab 1. Januar 1736 eine Besoldungszulage von jähr­lich 200 Gulden. Die langjährige Hoftätigkeit des Vaters Simon Pietro della Motta erleich­terte auch seinem Sohn Thoma Caetano den Eintritt in kaiserliche Dien­ste; er folgte ihm auch in der Funktion als zweiter Edelknabentanzmei­ster. Thoma Caetano della Motta dürfte sich die Gunst des allerhöchsten Ho­fes allerdings mehr als Tanzmeister des erzherzoglichen Nachwuchses denn als Bühnentänzer erworben haben. Als Lehrer der Kinder Maria 73

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