Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis vor und läßt die Frage einfließen, „ob nicht Jhro Kay: May: diese anheimb gefallene Se­herische adjuta für einen so Besser auf dem Theatro dienen könte, auff zu behalten ge­ruhen möchten“. Der Obersthofmeister stimmt dem Hofmusikdirektor zu, weil Andreas Bruno ohnedies schon mit der Aufnahme seines Sohnes zum besoldeten Hoftänzerscholaren begünstigt worden sei, Nicolaus Buck hingegen einer solchen Sonderzahlung noch nicht würdig sei, und überhaupt „eine solche gnad ad evitandam maiam consequentiam et exem- plificationem nicht leichter dings conferiret werd. mag“. Placet des Kaisers. Andreas Bruno wird mit seinem Gesuch abgewiesen. Andreas Bruno war während der Regierungszeit Kaiser Josefs I. als Ad­junkt des Fechtmeisters Domenico Dalia Vigna am Wiener Hofe tätig, wurde als solcher aber von Karl VI. nicht übernommen, sondern nur als Hoftänzer bestätigt. Seine Bitte um finanzielle Abgeltung dieser Funktion wurde zunächst abgewiesen, weil einerseits bei Zusammenstellung eines neuen Hofstaates keinerlei Anspruch auf Wiederaufnahme in kai­serliche Dienste bestand, und andererseits Andreas Bruno als Hoftänzer ohnedies mehr verdiente als andere Kollegen. Dennoch gewährte ihm Kaiser Karl VI. schließlich doch gnadenhalber eine Pension von 100 Gul­den im Jahr angesichts seiner langjährigen Hofdienste. Nicolaus (auch Niclaß) Buck, Hoftänzer (ab 1706 in Wien nachweis­bar) OMeA Prot. 8 fol. 613v (1716 November 23, Anstellungsdekret): Nicolaus Buck wird als Hoftänzer ohne Besoldung angestellt. OMeA 16 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 73v - 75r (1718 September 13, Refe­rat mit Resolution);OAfe4 Prot. 9 fol. 131rv (1719 März 9, Bescheid): Bittgesuch um Anweisung einer Besoldung. Sowohl der Hofmusikdirektor als auch der Obersthofmeister sprechen sich dafür aus, daß Nicolaus Buck nach zwei Jahren unbezahlter Tätigkeit bei Hof die durch den Tod des Carl Selliers frei gewordene Besoldung von 360 Gulden im Jahr erhalten soll. Placet des Kaisers. Nicolaus Buck erhält ab 1. Dezember 1718 ein Gehalt von 360 Gulden im Jahr. OMeA 19 unfol. und OMeA Prot. 10 fol. 144rv (1723 Dezember 15, Referat mit Resolution, Nr. 18; Beilage: 1723 März 29, Gutachten des Hofmusik­direktors); OMeA Prot. 10 fol. 177v (1723 Dezember 31, Bescheid): Bittgesuch um eine Besoldungszulage, unter Verweis darauf, daß er vor seiner Auf­nahme als wirklicher Hoftänzer zehn Jahre lang ohne Besoldung auf dem Theater ge­dient habe, dann zwar 1716 als Hoftänzer aufgenommen worden, jedoch bis 1719 ganz ohne Bezahlung geblieben sei. Mit seinen derzeitigen 360 Gulden im Jahr könne er mit Frau und Kind und ohne das Privileg eines freien Hofquartiers nicht auskommen. Hofmusikdirektor und Obersthofmeister raten beide, ihn noch zur Geduld zu verwei­sen; der Kaiser könne ihm höchstens eventuell ein „Subsidium“ gewähren. Kaiser Karl VI. entschließt sich, Nicolaus Buck vorläufig ganz abzuweisen. 64

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