Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe sprechend mit einer Pension entschädigt zu werden, weil er gleichfalls unter Karl VI. nicht als Fechtmeistersadjunkt bestätigt wurde, „sich aber gleichwohl auff dem Thea- tro bey denen Combattimenti eben so gut alß der La vigna brauchen Hesse; ja Ew: Kay: May: allergnädigst Bekanter massen darüber a.2 1724. Bey der im über gehaltenen ope­ra72) fast ein Äug zu verliehren das vnglück gehabt hätte“. Andreas Bruno hofft, daß die Tatsache, daß er 40 Gulden mehr verdiene als andere Hoftänzer, und daß sein Sohn zum besoldeten Hoftänzerscholaren aufgenommen worden sei, ihm bei seinem Pen­sionsgesuch nicht zum Nachteil gereichen würden, „weilen sein ä pie defuncto Imp. re Josepho zur Hey:n Tauff gehaltene Sohn Joseph“ seine Stelle nicht seinem Vater, son­dern seinem eigenen Talent als Solo- und Corps de ballet-Tänzer verdanke. Andreas Bruno selbst sei nicht nur bereits seit 1705 als Edelknabenfechtmeistersadjunkt tätig gewesen, sondern habe sogar die Gnade gehabt, „mit Weyl: Kaysers Josephi May: aller- Höchster Person selbst, eben wie der La vigna in dero Cammer viele Jahr zu fechten“. Als Beweis dafür dienen die Atteste des Obersthofmeisters Grafen von Paar und des Grafen von Salm, Oberststallmeisters der Kaiserin Amalia. Der Obersthofmeister bestätigt die Angaben Brunos, daß er 1705 von Josef I. als Edel- knabenfeehtmeistersadjunkt mit 150 Gulden jährlicher Besoldung aufgenommen und ab Anfang 1710 mit 400 Gulden als Hoftänzer angestellt worden sei, und daß Kaiser Karl VI. ihn zwar als Hoftänzer, nicht aber als Fechtmeistersadjunkt bestätigt habe. „Obwohlen nun ein Herr seines praedecessoris Bediente in allen ihren obgehabten offi- cijs und Salarijs zu confirmiren nicht schuldig, noch auch, wan Er sie in allen nicht confirmiren wollen, Jhnen respectu deren anderen die genossene Salaria Saltern per modum pensionis zu lassen verbunden ist“, meint die aus Mitgliedern des Obersthof­meisteramtes und der Hofkammer zusammengesetzte Kommission dennoch, man kön­ne den Bittsteller angesichts seiner 21jährigen emsigen Hofdienste und seiner großen Familie mit einer kleinen Pension von 100 oder 150 Gulden trösten, woraus sich für andere, zeitweise bei „combattimenti“ mitwirkende Hoftänzer keinerlei Konsequenzen ableiteten, weil sie ja nicht gleichzeitig auch Fechtmeistersadjunkten gewesen seien wie Andreas Bruno. Man verweist auch auf das Beispiel des Edelknabenfechtmeisters Guerriere, der „in ansehung seines ermüdeten Alters, vnd daß dieselbe alß noch Erz Herzogen zu instruiren Er die gnad gehabt, a.21718. ein Jährliches interteniment von 500 fl. allermildest Beygelegt“ bekommen habe. Kaiser Karl VI. entschließt sich zu einer jährlichen Pension von 100 Gulden für Andreas Bruno, „ohne consequenz“ für andere Tänzer. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 24rv (1733 Januar 17, Referat mit Resolution, Nr. 23; Beilagen: präs. 1732 Oktober 20, Bittgesuch des An­dreas Bruno; Lit. E, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 14 fol. 93v - 94r (1733 April 21, Bescheid): Bittgesuch des Andreas Bruno - gleichzeitig mit Nicolaus Buck - um eine finanzielle Unterstützung von jährlich 140 Gulden, wie sie der verstorbene Hoftänzer Franz Jo­seph Selliers genossen habe. Der Hofmusikdirektor favorisiert vom Dienstalter her Andreas Bruno, von der „assi- duität in dienen“ hingegen Nicolaus Buck. Er behält sich eine endgültige Entscheidung 72) Am 4. November 1724 wurde anläßlich des Namenstages des Kaisers die Oper „Gianguir“ (Text: Apostolo Zeno, Musik: Antonio Caldara, Ballettmusik: Nicola Matteis, Ballette: Thoma Caetano Levassori della Motta/ Alexander Philebois, Bühnenbild: Giu­seppe Galli-Bibiena) aufgeführt, vgl. Franz Hadamowsky Barocktheater am Wiener Kaiserhof 107. 63

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