Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis lebe, ds. auch mir gleich anderen jüngern Cameräden Beschehen, ein Zulänglicher Be- soldungs Zutrag wird zugeleget werden“. Der Hofmusikdirektor warnt vor der Beispielwirkung auf andere Tänzer und vor neuerlichen Belastungen des Hofärars und verweist den Bittsteller an andere Instanzen. OMeA 27 fol. 586r - 587v (präs. 1731 Januar 11, Bittgesuch des Tobias Gumpenhuber) und OMeA 27 fol. 457r (präs. 1731 Februar 9, Gutachten des Hofmusikdirektors): Bittgesuch um Besoldungserhöhung unter nochmaligem Hinweis darauf, daß er 1701 als kaiserlicher Hoftänzer mit 360 Gulden jährlicher Besoldung angestellt worden sei, woran sich bis 1731 nichts geändert habe. Da er aber mit Frau, fünf Kindern und Dienstboten nur sehr kümmerlich auskommen könne, habe er schon vor sieben Jahren um eine Gehaltserhöhung „sehr flehentlich gebetten“, die ihm jedoch abgeschlagen worden sei. Tobias Gumpenhuber verweist neuerlich auf seine Verdienste und darauf, daß sowohl der vor ihm in kaiserliche Dienste eingetretene Hoftänzer Peter Riegler als auch der nach ihm gekommene Franz Joseph Selliers ein Gehalt von 500 Gulden erhielten, während er sich mit der niedersten Scholarenbesoldung begnügen müsse. Da die beiden Brüder Alexander und Carl Philebois verstorben seien, könnte man ihm doch aus deren an das Hofärar zurückgefallenen Gehältern eine Besoldungserhöhung gewähren. Der Hofmusikdirektor gibt zu bedenken, daß erst vor kurzer Zeit ein Sohn Tobias Gum- penhubers68) als Hofscholar in kaiserliche Dienste aufgenommen worden sei, und daß das Hoftheater nach dem Verlust der beiden Philebois gute junge Tänzer benötige. Gumpenhuber habe ohnedies viele Schüler, beziehe das Scholarengehalt und Einkünfte aus dem Theaterbetrieb und solle sich daher vorläufig damit begnügen, seine Söhne zu unterrichten, und auf spätere Benefizien durch den Kaiser hoffen. OMeA 27 unfol. und OMeA Prot. 13 fol. 187r - 188r (1731 Juni 13, Referat mit Resolution, Nr. 1; Beilagen: 1729 Dezember 23 und 1731 Januar 11, Bittgesuche des Tobias Gumpenhuber; präs. 1730 Januar 3, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 13 fol. 206rv (1731 Juli 2, Bescheid): Bittgesuch um Besoldungsverbesserung, weil „nicht allein die, vor seiner im Rang stehende, sondern auch andern Jhme erst nachfolgende Hoff=Tantzer weit grössere Besoldungen, alß nicht Er geniesseten, ohnerachtet Er schon verschiedene Meister dien- ste in Componirung allerhand Balletten von groß vnd kleinen Personen, auch produ- cirung Biß 30. seiner Scholaren auffm Kay: Theatro praestiret, nicht minder Weyl: Kayserin Eleonorae May. Edel Knaben 15 Jahr lang alß Tantz Meister zu bedienen und zu instruiren die gnad gehabt hätte“. Der Hofmusikdirektor bestätigt zwar den Wahrheitsgehalt der Angaben Tobias Gum- penhubers, „will sich jedannoch Avermuthlich der jetzigen Beklemmen Zeiten wegen:/ nicht allerdings getrauen zu dem begehrten accresciment einzurathen, sondern Jhn lieber zu Erwartung anderer Kay: Gnaden anweisen“. Die aus Vertretern des Obersthofmeisteramtes und der Hofkammer zusammengesetzte „Concertations Commission“ hingegen rät zu einer jährlichen Gehaltserhöhung von 140 Gulden ab Anfang Juli 1731, weil Tobias Gumpenhuber schon dreißig Jahre lang um die bloße Scholarenbesoldung von 360 Gulden diene, „ohnerachtet Er alß ein Con68) Philipp Gumpenhuber. 56