Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis Simon Pietro della Motta erhält - wie zur Zeit Kaiser Leopolds I. üblich - in seiner Funktion als erster Tanzmeister zusätzlich die Oberaufsicht über die Edelknaben, „je­doch ohne praejudiz des würckm Kay: Edl Knaben Tanzmeisters Peter Rieglers“. Besoldungsanweisung von 200 Gulden im Jahr rückwirkend ab 13. November 1718. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 35r - 36r (1733 Januar 17, Referat, Nr. 33; Beilagen: präs. 1732 Dezember 20, Bittgesuch der Maria Clara della Motta; präs. 1733 Januar 2, Lit. J, Gutachten des Hofmusikdirek­tors); OMeA Prot. 14 fol. 98v (1733 April 21, Bescheid): Bittgesuch der Witwe des Simon Pietro della Motta, Maria Clara, um eine Pension auf Lebenszeit unter Verweis auf die langjährigen Dienste ihres Mannes, ohne den Kaiser je mit Gnadengesuchen behelligt zu haben, „sondern solches jederzeit für Sie Suppli- cantin gesparret“. Der Hofmusikdirektor bestätigt diese Angaben und empfiehlt eine jährliche Pension von 300 Gulden nach dem Beispiel der Witwe des Claudius Appelshofer. Der Obersthofmeister führt sämtliche Präzedenzfälle von Gnadenpensionen für Tanz­meisterswitwen (Eva und Dominica Ventura ebenso wie Anna Theresia Appelshofer) aus dem Hofparteienprotokoll an, meint aber, daß die Pension der Venturas „gar zu li­beral“ für die jetzige Bittstellerin sei, und auch das Beispiel der Witwe Appelshofers in diesem Falle nicht herangezogen werden könne, weil Simon Pietro della Motta nicht Tanzlehrer des Kaisers gewesen sei. Er empfiehlt, der Witwe della Mottas, „welche doch so gar arm nicht seyn kan“, ab 1. Januar 1733 jährlich 200 Gulden Pension zu ge­währen. Placet des Kaisers. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 150r - 152r (1733 Juli 29, Referat mit Resolution, Nr. 6; Beilagen: präs. 1733 Mai 18, Bittgesuch der Maria Clara della Motta, Lit. B. 2. dö, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 14 fol. 192rv (1733 August 18, Bescheid): Bittgesuch der Maria Clara della Motta um eine ausgiebigere Zulage zu ihrer derzeiti­gen Witwenpension, weil „Sie und ihre 3. Töchtern in einem ganz mitl=loß= und Be- trübtisten stand hinterlassen worden wäre, in welchen Sie sich mit dem Besagten quanto deren Jährhn 200 fl. gar wenig Subleviret, annebst aber albanderer Hilff= und eigener Mächten destituiret befinde“. Sie verweist auf die 42jährigen Hofdienste ihres Mannes, die 50jährigen ihres Großvaters, des ehemaligen Hofkriegskanzleiregistrators und -taxators, und die 30jährigen ihres Vaters als Kriegssekretär. Der Hofmusikdirektor empfiehlt die Anweisung von weiteren 200 Gulden, die der zu­ständigen Hofkommission jedoch „wegen deren drey della Mottischen Töchtere albe- reits erreichter Vogtbarkeit eines Theils zu viel“ Vorkommen; andererseits erscheint es der Kommission aber recht und billig, „daß auff des Verstorbenen 42. Jährige dienste, und Binnen so langer zeit erzeigte, und attestirte bescheidenheit, zu folge welcher Er niemahlen zu einen anderweitigen überlast ursach gegeben hat, eine reflexion ge­machtwerde“. Man empfiehlt, der Bittstellerin ab 1. Juli 1733 auf drei Jahre eine finan­zielle Zubuße von jährlich 100 Gulden mit der Auflage zu geben, „daß Sie ihre 3. groß gewachßene Töchtere zum eigenen Brodtgewinn Binnen solcher zeit anzu halten, oder anderweits zue versorgen, sich Bestens angelegen seyn lassen solle“. Karl VI. erhöht den empfohlenen Betrag um weitere 50 Gulden auf 150 Gulden pro Jahr. 50

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