Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe von 700 Gulden entspräche dem des Claudius Appelshofer, an dessen Stelle als dritter Hoftänzer er nach dem Tod des Domenico Ventura gerückt sei. Der Obersthofmeister verweist auf die dem Referat beiliegende Besoldungsliste: schon mit 600 Gulden würde Simon Pietro della Motta ebenso viel wie Andreas Riegler verdie­nen; gäbe man ihm jedoch mehr, so würde zweifellos auch Riegler eine Gehalts­erhöhung beantragen, obwohl doch beide, „wan Sie nur wollen, in der Statt waß ver­dienen können“. Der Kaiser bewilligt della Motta 200 Gulden zusätzlich und betont dabei, daß „zwischen dießem vnd dem Rigler ein vnterschied ist“. OMeA Prot. 7 fol. 333v (1712 Oktober 24, Beilage zu Referat betr. Wieder­aufnahme des nach dem Tod Kaiser Josefs I. entlassenen Theaterperso­nals: Liste der Hoftänzer): Simon Pietro della Motta dient seit 1. Dezember 1695 mit einer jährlichen Besoldung von 600 Gulden. OMeA 13 fol. 444r und OMeA Prot. 7 fol. 436r (1713 Januar 26, Kaiserli­ches Dekret betr. Wiederaufnahme der Hoftänzer in den Hofstaat Kaiser Karls VI.): Wiederaufnahme des Simon Pietro della Motta als erster Hoftänzer rückwirkend ab 1. Oktober 1711 mit 600 Gulden jährlicher Besoldung. OMeA 14 unfol. und OMeA Prot. 8 fol. 212rv (1714 Juli 13, Referat mit Re­solution); OMeA Prot. 8 fol. 239rv (1714 August 6, Bescheid): Bittgesuch Simon Pietro della Mottas um Gehaltserhöhung von 600 auf 1200 Gulden - wie sie sein verstorbener Vorgänger Francesco Torti erhalten habe - unter Verweis darauf, daß er unter Kaiser Josef I. neben seiner Besoldung „außm geheimben Cammer Beüttl noch ein mehrers an gelt, nebst frey. Fuetter von Hoff auf 2. pferdt, genoßen ha­be“. Kaiser Karl VI. habe ihm nur die Besoldung von 600 Gulden bestätigt, mit der er aber für sich und seine Frau unmöglich auskommen könne. Der Obersthofmeister bestätigt die Angaben della Mottas und fügt hinzu, daß der Hof­tanzmeister Appelshofer gleichfalls 1200 Gulden bezogen habe, überläßt aber die Ent­scheidung dem Kaiser. Karl VI. resolviert: „soll bey d. ausgeworfn. bleib.“. OMeA 16 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 73v - 75r (1718 September 13, Re­ferat mit Resolution); OMeA Prot. 9 fol. 130rv (1719 März 9, Bescheid): Bewerbung um Stelle und Besoldung des verstorbenen Hoftanzmeisters Claudius Appelshofer unter Verweis auf seine langjährigen Dienste. Der Hofmusikdirektor empfiehlt in seinem Gutachten, Simon Pietro della Motta solle die Stelle, nicht jedoch die Besoldung des Verstorbenen erhalten. Der Obersthofmeister entgegnet, della Motta stehe als ältestem Hoftänzer die Tanzmei­stersstelle samt der entsprechenden Besoldung von 1200 Gulden zu, wovon man nur das Sterbequartal für die Witwe des Claudius Appelshofer abziehen müsse. Der Kaiser nimmt Simon Pietro della Motta als Hoftanzmeister auf, mit einem Jahres­gehalt von 1200 Gulden rückwirkend ab 13. November 1718. OMeA SR 77 (1719 März 15, Intimat an das Obersthofmeisteramt), OMeA Prot. 9 fol. 137rv (1719 März 21, Bescheid) und OMeA SR 191 („Der Röm:Kay:May:Caroli VI. Hoffstatt de Anno 1712“) fol. 238r (Beilage): 49

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