Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 12 fol. 459v (1705 Dezember 15, Referat betr. Abfertigung der Bediensteten und Pensionisten aus dem Hofstaat des verstorbenen Kaisers Leopold I., Nr. 22): Die Pension für die Witwe und die Tochter des verstorbenen Hoflanzmeisters Domenico Ventura sei ziemlich hoch; außerdem verfügten die beiden auch noch über eigene Mittel, sodaß man den Betrag ruhig auf die Hälfte reduzieren könne, außer Kaiser Josef I. wolle sie aus besonderer Gnade zur Gänze bestätigen. Der Kaiser konfirmiert die Gesamtsumme. OMeA Prot. 7 fol. 480v (1713 Februar 14, Bescheid): Bestätigung der 300 Gulden jährlicher Pension für Dominica Ventura durch Kaiser Karl VI. OMeA 23 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 519v - 525v (1727 Februar 28, Referat mit Resolution): Im Zusammenhang mit der Aufnahme von Sprach-, Sing- und Tanzlehrern für die kaiserlichen Kinder ergeben Erkundigungen im Obersthofmeister- und Hofkontrolloramt, daß Domenico Ventura nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1676 mit 600 Gulden als sein Nachfolger im Amt des Hoftanzmeisters aufgenommen, und daß 1677 seine Besoldung auf 900 Gulden verbessert worden sei. 1686 erhielt er eine weitere Gehaltserhöhung von 300 Gulden unter der Bedingung, „daß Er hingegen verbunden gewesen auch die dhltgste junge Herrschafft, das adliche hoff=Frauenzimmer= und die Kay: Edl Knaben fleissig zu instruiren“. Besonders bemerkenswert im Zusammenhang mit Domenico Ventura erscheint sein gelungener Versuch, die Zukunft seiner Frau und Tochter für die Zeit nach seinem Tode abzusichern und ihnen noch zu seinen Lebzeiten eine Witwen- und Waisenpension garantieren zu lassen. Obwohl der Hofkontrollor den Kaiser darauf hinweist, daß man bisher üblicherweise nur Hofbediensteten, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr dienen konnten, Pensionen gewährte, zeigt Leopold I. mit seiner positiven Entscheidung, wie sehr er die beiden Venturas und ihre fast 70jährigen Hofdienste zu schätzen wußte. Diese außergewöhnliche Pensionsregelung, die für die großzügigen, im heutigen Sinne sozialen Überlegungen des Kaisers spricht, wurde auch von Leopolds Nachfolgern, Kaiser Josef I. und Karl VI., übernommen, konnte in ihrer Beispielwirkung auf die Folgezeit aber auch zu sonderbaren Auswüchsen führen (vgl. Claudius Appelshofer). Francesco T o r t i (gestorben wahrscheinlich 1705); Tänzer (nachweisbar in Wien ab etwa 1665), Tanzgehilfe und Hoftanzmeister (ab 1695) OMeA 2 fol. 202rv, OMeA 2 fol. 235r und OMeA Prot. 2 p. 210 - 211 (1673 Juni 2, Relation mit Resolution); OMeA Prot. 2 p. 211 (1673 Juni 3, Bescheid): 29