Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis Bittgesuch um Aufstockung seines Jahresgehalts von 360 Gulden um 10 Gulden monat­lich unter Verweis auf seine sechsjährige Dienstleistung zu gleichbleibenden finan­ziellen Bedingungen und auf den großen Anteil des Kostgelds (200 Gulden); gleich­zeitig Bitte um Anweisung der Besoldung durch das Hofzahlamt und nicht mehr durch den Kammerzahlmeister Crollolanza. Der Obersthofmeister rät zur Auszahlung durch das Hofzahlamt, überläßt aber dem Kaiser die Entscheidung, ob er Torti tatsächlich 400 Gulden gewähren will. Leopold I. entschließt sich dazu. OMeA 3 Konv. 3 fol. 56r (1677 April 26, Referat mit Resolution): Bittgesuch um die bisherige Besoldung des Domenico Ventura von jährlich 600 Gulden, nachdem diesem die Tanzmeistersstelle seines Vaters und damit auch dessen Besol­dung übertragen worden war. Francesco Torti diene bereits seit zwölf Jahren als Tanz­gehilfe und habe nun Domenico Venturas Aufgaben übernommen. Der Obersthofmeister meint, man könne Francesco Torti nicht mit Domenico Ventura vergleichen. Außerdem verdiene er ohnehin bereits 400 Gulden, obwohl einem Tanz­gehilfen nur 200 zustünden. Leopold I. resolviert: „vor Jezt kan es also noch bleiben“. OMeA 3 Konv. 4 fol. 64v (1678 April 12, Referat mit Resolution): Nochmaliges Bittgesuch um die Besoldung des Domenico Ventura in der Höhe von 600 Gulden. Der Obersthofmeister rät erneut zur Abweisung des Gesuchs mit der Begründung, Tanzgehilfen hätten bisher immer nur 200 Gulden erhalten. Francesco Torti werde mit 400 Gulden ohnedies über das ihm Zustehende entlohnt und erhalte außerdem eine Zubuße aus dem kaiserlichen „Cammerbeuttel“, der Privatschatulle des Kaisers. Sollte er diesen Betrag durch das Hofzahlamt angewiesen bekommen, so würde dies durch die Präzedenzwirkung auf andere üble Folgen haben. Darüber hinaus habe Francesco Torti kein Recht, sich auf das Beispiel des Domenico Ventura zu berufen, weil dieser seinen alten Vater vertreten mußte. Leopold I. erklärt sich mit der Abweisung des Bittgesuchs einverstanden. OMeA 4 fol. 720v und OMeA Prot. 4 p. 131 (1679 April 15, Referat mit Re­solution): Neuerlich Bittgesuch um die 600 Gulden des Domenico Ventura, die dieser ab dem Zeitpunkt erhalten habe, als er gemeinsam mit seinem Vater den Edelknaben Tanzun­terricht gab. Francesco Torti habe nun gleichfalls auf Befehl des Oberststallmeisters Ferdinand Bonaventura Graf Harrach begonnen, die Edelknaben im Tanzen zu unter­weisen. Er wäre bei Genehmigung der 600 Gulden bereit, auf die zusätzlichen 100 Gul­den aus der kaiserlichen Privatschatulle zu verzichten. Der Obersthofmeister warnt neuerlich vor den Konsequenzen eines Präzedenzfalles dieser überdurchschnittlich hohen Besoldung eines Tanzgehilfen. Der Kaiser läßt die Sache auf sich beruhen: „es kan noch Ein wenig In suspenso blai- ben“. OMeA 7 fol. 36r - 37r und OMeA 7 fol. 42v (1686 März 31, Referat mit Resolution); OMeA Prot. 4 fol. 27r (1686 Mai 17, Rescheid): Nochmaliges Bittgesuch um die 600 Gulden des Domenico Ventura, unter Verweis dar­auf, daß er den Edelknaben nunmehr bereits seit mehr als sieben Jahren ohne jegliche Gehaltserhöhung Unterricht erteile. 30

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