Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe Bittgesuch Santo Venturas um Übertragung der Besoldung des verstorbenen Tanzge­hilfen Johann Grünwaldt auf seinen Sohn Domenico ab Jahresbeginn und um deren Anweisung gleichzeitig mit dem Gehalt der Musiker. Der Obersthofmeister rät zu einer jährlichen Ausgabe von 200 Gulden, „Weüllen der Supplicant ein alter diener ist“40), allerdings unter der Bedingung, daß Domenico Ven­tura die Aufgaben des Verstorbenen erfülle. Positive Entscheidung des Kaisers, Domenico solle neben seinen bisherigen 30 Gulden das an das Hofärar zurückgefallene Salär Grünwaldts mit dessen Aufgabenbereich ab Jahresbeginn übernehmen, d. h. den Unterricht der Edelknaben sowie die Unter­stützung des Tanzmeisters bei allen Balletten und sonstigen tänzerischen Gelegen­heiten. OMeA 2 fol. 265v - 266v (1674 September 27, Relation); OMeA 2 fol. 272v (1674 Oktober 12, Resolution): Bittgesuch Santo Venturas um Gehaltserhöhung für Domenico, der über seine sonsti­gen Pflichten hinaus auch den Hofdamen und Edelknaben Tanzunterricht erteile. Der Hofkontrollor erinnert daran, daß Santo Ventura selbst ohnehin 900 Gulden jähr­lich für seine Dienste erhalte, zu denen auch der Unterricht der Hofdamen und Edel­knaben gehöre; außerdem werde er durch seine beiden Tanzgehilfen, Domenico Ven­tura und Francesco Torti, entlastet, die mit jährlich 560 bzw. 400 Gulden entlohnt wür­den. Der Obersthofmeister überläßt die Entscheidung dem Kaiser. Leopold I. erklärt, vor einer endgültigen Resolution die Motive für Santo Venturas Ein­gabe besser kennenlernen zu wollen. OMeA 2 fol. 441v - 442v und OMeA Prot. 2 p. 238 (1675 Januar 2, Relation; 1675 Januar 14, Resolution): Wiederholung von Santo Venturas Bittgesuch vom 27. September 1674 um Besoldungs­erhöhung für seinen Sohn Domenico. Wiederholung der Stellungnahme des Hofkontrollors und der aufgeschobenen Ent­scheidung des Kaisers. Der Obersthofmeister empfiehlt nun eine Gehaltsaufbesserung um 100 Reichstaler in Anbetracht der langen Dienste des Vaters und der Tüchtigkeit des Sohnes. Placet des Kaisers. OMeA 2 fol. 464r - 466r (1675 Juni 17, Relation; 1675 Juni 20, Resolution): Neuerlich Bitte Santo Venturas um entsprechende Entlohnung Domenicos. Dieser er­halte monatlich 50 Gulden für den Unterricht der Hofdamen und der Edelknaben. Es sei Domenico Ventura aber darüber hinaus die Hälfte des Gehalts des verstorbenen Tanzgehilfen Johann Grünwaldt in der Höhe von 200 Gulden bewilligt worden, und auch Santo Ventura selbst habe man vor sechs Jahren 30 Gulden monatlich als Lehr­geld für seinen Sohn zugesprochen. Der Hofkontrollor behalte nun jedoch sowohl diese 360 Gulden für Santo Ventura als auch die 200 Gulden Domenicos ein. Santo Ventura hofft, der Kaiser werde einmal erteilte Gnaden nicht wieder zurücknehmen, und bittet, seine 50jährigen Dienste zu berücksichtigen und den Sohn durch finanzielle Zuwen­dungen „zum dienst mehrers anzufrischen“. Der Hofkontrollor berichtet, Santo Ventura verdiene für sich allein 900 Gulden im Jahr. Darüber hinaus seien ihm 1667 jährlich 560 Gulden als Zubuße für den Sohn sowie 40) Vgl. Argumentation des Kaisers in seiner Resolution vom 29. März 1667. 25

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