Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis 1671 dem Sohn von der Besoldung des ehemaligen Tanzgehilfen 200 Gulden im Jahr bewilligt worden, die erst vor kurzem mit weiteren 150 Gulden verbessert worden seien - beide Venturas zusammen hätten demnach 1610 Gulden jährlich zur Verfügung. Es gebe jedoch bisher keinerlei Befehl, daß Santo Ventura über sein Gehalt von 900 Gulden hinaus eine Beihilfe von 560 Gulden und Domenico Ventura 600 Gulden Besoldung und eine außerordentliche Zubuße von 200 Gulden ausgezahlt werden sollten, „wehre auch ser vili, das auf 2. danzer Jährlich 2060 fl. sollen angewendt werden“41). Der Obersthofmeister überläßt dem Kaiser die Entscheidung, ob er es bei der bisherigen Entlohnung der beiden Tänzer belassen wolle oder nicht. Leopold I. schließt sich mit einem „Wie Eingerathen“ der Meinung des Gutachters an. OMeA 2 fol. 453rv (1675 September 17, Relation mit Resolution): Bittgesuch Santo Venturas um Auszahlung der Domenico versprochenen 50 Gulden im Monat rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Bewilligung. Der Obersthofmeister meint, angesichts der inständigen Bitte des langgedienten Vaters und zur Ermunterung des Sohnes könne man Domenico Ventura zusätzlich zu seinen bisherigen 200 Gulden und den später hinzugekommenen 100 Reichstalern jährlich weitere 250 Gulden, also insgesamt 600 Gulden, bewilligen. Leopold I. ist einverstanden, „Weillen der aldte Santo schon so lang dienet“. OMeA 3 Ronv. 1 fol. 146v - 147r und OMeA Prot. 4 p. 1 (1676 November 10, Relation mit Resolution): Bittgesuch um Hofstelle und -quartier des verstorbenen Vaters, die ihm Leopold 1. noch zu dessen Lebzeiten zugesagt hatte. Der Obersthofmeister rät zwar zur Übernahme Domenico Venturas, „In ansehen seiner tauglichkeit, vndt deß vatters gelaisten langwührigen gueten dienst“, möchte allerdings eine Erhöhung der Besoldung von 600 Gulden vermeiden. Santo Ventura sei 1653 mit nur 288 Gulden im Jahr als Tanzmeister aufgenommen worden; ab 1637 habe er 600 und erst ab 1651 900 Gulden erhalten, weil er den kaiserlichen Kindern Tanzunterricht erteilt habe - er sei „also wegen seiner langwührigen dienstlaistung nach vndt nach bis auf 900 fl. verbessert worden“. Leopold I. vermutet, Domenico Ventura werden 600 Gulden nicht ausreichend erscheinen und hat prinzipiell nichts gegen eine Gehaltserhöhung einzuwenden. OMeA 3 Konv. 1 fol. 40rv und OMeA Prot. 4 p. 14 (1677 März 16, Relation mit Resolution): Gleichzeitig mit dem Dank für die ihm übertragene Tanzmeistersstelle Bittgesuch um das gleiche Gehalt wie das seines Vaters, „weilen Er nun seines seek vatters gehabte mühe vndt alle arbeit mithin gleichsamb ererbet“. Der Obersthofmeister erinnert an sein Gutachten aus dem Jahre 1676, in dem er darauf hingewiesen hatte, daß auch Santo Ventura erst nach 18jährigen Hofdiensten 900 Gulden erhalten habe - auch Domenico könne sich daher noch einige Zeit mit 600 Gulden begnügen. Da aber der Kaiser selbst damals bereits eine Erhöhung angeregt hatte, erwartet man seine Entscheidung. 41) Die Summe von 2060 Gulden setzt sich zusammen aus: 900 Gulden Gehalt für Santo Ventura, 360 Gulden Lehrgeld, 600 Gulden Gehalt für Domenico Ventura, 200 Gulden außerordentliche Zubuße. 26