Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA SR 186 („Hoff Stalls Buech Ferd. III.“) fol. 192v : Der Tanzmeister Santo Ventura erhält ab 1. Juli 1650 200 Gulden pro Jahr als Lehr- und Kostgeld für Johann Grünwaldt. 1654 erhält der Scholar diese Summe für ein Jahr selbst ausgezahlt. OMeA 1 Ronv. 5 fol. 26r (1654, Bittgesuch Nr. 18): Bittgesuch „vmb klaidt, leingewandt, vnd kostgeldt, damit Er denen Exercitijs desto besser abwarten möge“. Es fehlt jede Stellungnahme. OMeA 1 Ronv. 4 fol. 55r (1655 ?, Bittgesuch): Nochmaliges Bittgesuch um Kleider, Leinwand und Kostgeld. Keine Stellungnahme. OMeA 1 Ronv. 3 fol. 112v - 113r und OMeA Prot. 1 fol. 97r (1656 Dezem­ber 15, Bittgesuch und Resolution): Bittgesuch um Verköstigung an der Hoftafel, weil er mit 200 Gulden Kostgeld nicht aus- kommen könne. Der Hofkontrollor berichtet, daß Johann Grünwaldt nur im Jahre 1654 während seines Aufenthalts beim Reichstag in Regensburg 200 Gulden für seinen Unterhalt bewilligt worden seien, und überläßt es dem Kaiser, ob er Grünwaldt dieses Kostgeld für weitere drei Jahre, von 1655 bis 1657, bewilligen wolle; mit seinem Anspruch auf die Hoftafel, „weliche für dergleichen Persohnen nit gebreichig“, sei er jedoch abzuweisen. Ferdinand III. entscheidet sich für die einmalige Anweisung von 200 Gulden. OMeA 1 Ronv. 3 fol. 132v (1660 ?, Bittgesuch): Bittgesuch um kaiserliche Zustimmung, sich mit einer bürgerlichen Witwe aus Wien an der Wieden verehelichen zu dürfen, sowie um Auszahlung der seit dem Tod des Kai­sers38) ausständigen 400 Gulden, um seine Schulden bezahlen zu können. Keine Stellungnahme. Johann Grünwaldt begann 1650 als Schüler Santo Venturas seine Tätig­keit am Wiener Hof, begleitete den Raiser 1654 zum Reichstag nach Re­gensburg und erhielt ab 1655 als Tanzmeistersgehilfe eine jährliche Be­soldung von 200 Gulden sowie 200 Gulden Rostgeld. Sein Aufgabenbe­reich umfaßte den Unterricht der Edelknaben sowie die Unterstützung des Tanzmeisters bei allen Balletten und sonstigen tänzerischen Gele­genheiten. Aus dem Bittgesuch Santo Venturas um Übertragung der Be­soldung Johann Grünwaldts auf seinen Sohn Domenico geht hervor, daß Grünwaldt 1670 gestorben sein muß39). 38) Kaiser Ferdinand III., gestorben am 2. April 1657. 39) Vgl. HHStA OMeA 2 fol. 168rv (1671 Juni 22, Relation mit Resolution) und HIIStA OMeA Prot. 2 p. 158 (1671 Juni 22, Bittgesuch und Resolution). 23

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